Archiv für das Jahr: 2009

Info Dezember 2009

ein Flyer der antirepressionsgruppe hamburg und des Ermittlungsausschuss Hamburg

Aktion.

Vor dem Jahrestag des Mordes an Alexis Grigoropoulos gab es eine Aktion gegen die Lerchenwache, die nach dem folgenden Medienecho wohl keine_r_m in Hamburg unbekannt geblieben ist.
Öffentliche Spekulationen über den Aktionsverlauf und die Täter_innenschaft (das beinhaltet auch indymedia und soziale Netzwerke) lehnen wir ab, sie nutzen nur den Repressionsorganen.
Wir nehmen die Aktion zum Anlass noch einmal auf verschiedene Fragen näher einzugehen:

Checkliste zum Aufhängen als PDF Text von Dezember 2009 als PDF
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18 Tage U-Haft nach dem zweiten Schanzenfest (2009)

Im Vorfeld des zweiten Schanzenfestes hatte die Innenbehörde bereits laut getönt, dass das Krawall-Wochenende schlechthin bevorstünde, bei dem mit schwersten Auseinandersetzungen zu rechnen sei und demnach schnell und hart durchgegriffen werden müsse. So kümmerten sie sich geflissentlich auch um die Umsetzung ihrer Prognose.
(Erstveröffentlichung auf indymedia)

Sowohl im Anschluss der antifa Aktionen wegen der Nazikundgebung als auch nach dem Schanzenfest fanden unseres Wissens nach jeweils zwei Zuführungen vor den/die Haftrichter_in statt, der/die über U-Haft entscheidet. Allein das ist für Hamburg ungewöhnlich und findet sehr selten statt. Einer der vier Betroffenen wurde am Sonntag in U-Haft genommen. Er ist Schweizer, ohne einen Wohnsitz in Deutschland, woraus der/die Richter_in „Fluchtgefahr“ abgeleitete. Zudem machte der Beschuldigte aus Übermüdung & Stress, in der Hoffnung dadurch endlich rauszukommen, selbstbelastende Aussagen. Nach Festlegung der U-Haft verlangte der Gefangene telefonieren zu dürfen, was ihm aber erst 4-5 Tage später erlaubt wurde, nachdem er sich im Knast beim Abteilungseiter beschwerte. Die einzige Nummer, die er auswendig wusste, war die seiner Eltern in der Schweiz. Wir erfuhren erst Tage später über seinen Mitbewohner den Namen und das Geburtsdatum. Diese Angaben benötigen die Anwält_innen um aktiv werden zu können. Er hatte sich in der Zwischenzeit bereits selber einen Anwalt über einen Mitgefangenen vermitteln lassen. Somit kam die von uns organisierte Anwältin einen Tag zu spät. Sein Anwalt erwies sich leider eher als schädlich denn nützlich. Er bestätigte die Befürchtung eines Schnellverfahrens, allerdings fehlt ihm eine politische Betrachtung dessen. Statt auf eine Haftprüfung zu setzten erinnert dieser Anwalt das Gericht damit das Schnellverfahren im Rahmen der Frist noch stattfinden könne. Somit fand dann nach 18 Tagen U-Haft die Gerichtsverhandlung statt. Zum erste mal wurde ein Schnellverfahren im Zusammenhang mit linken/linksradikalen Aktionen in Hamburg durchgeführt. Auf intensives Anraten des Anwaltes machte der Beschuldigte entgegen seiner eigenen Ansicht selbstbelastende Aussagen. Absurderweise wiesen sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin den Angeklagten darauf hin, dass er nichts zugeben solle, was er nicht getan habe, was ein wenig den Eindruck verdeutlicht, den Anwalt hinterliess. Das Urteil fiel für hamburger Verhältnisse erstaunlich hoch aus. Für versuchte Körperverletzung und Landfriedensbruch wurden 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung verhängt. Nach seiner Haftentlassung wechselte er zu der von uns vermittelten Anwältin und sie legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Damit ist es nicht rechtskräftig. Über den weiteren verlauf dieses Prozesses werden wir euch dann informieren.
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Anwält_innen wird gezielt Zugang zu Gefangenen verwehrt (2009)

Der EA (Ermittlungsausschuss) Hamburg hat beobachtet, dass seit dem 1.Mai 2009 und im Zuge des 1.&2. Schanzenviertelfestes Fest- oder Ingewahrsamgenommene massiv von der Polizei daran gehindert werden, Kontakt mit Menschen ihres Vertrauens aufzunehmen. Dies beginnt bereits während der Festnahme, in der zielgerichtet Menschen der Mund zugehalten, oder aber ihr Kopf auf den Boden gedrückt wird, damit sie Umstehenden ihren Namen nicht nennen können. Oft geht dies auch einher mit der Drohung, dass es schmerzhaft würde, wenn die betreffende Person dennoch versuchen sollte, ihren Namen laut zu rufen.
Auf den Wachen wird den Inhaftierten ihr Recht auf mindestens ein erfolgreiches Telefonat in der Regel komplett verwehrt. Die zeitliche Verzögerung wird in der Regel mit dem Verweis auf die Langsamkeit der polizeieigenen Bürokratie, die angeblich Vorrang hätte, begründet. Die vermeintliche Verzögerung dauert dann bis zur Freilassung an.
Parallel dazu werden die vom EA informierten Rechtsanwält_innen ebenfalls hingehalten. Auch hierbei muss meist die vermeintliche Langsamkeit des polizeieigenen Systems als Begründung herhalten. Selbst wenn die Anwält_innen in der Wache sind, in der ihre Mandant_innen festgehalten werden, argumentieren die Beamt_innen damit, dass auf Grund ihrer Bürokratie nicht klar sei ob bzw. wo sich die betreffende Person aufhalten würde. Bei dem Blockieren der anwaltlichen Arbeit setzten die Beamt_innen bewusst Lügen ein. Während die Festgenommenen gar nicht gefragt werden, ob sie die Anwält_innen sehen wollen, behaupten die Beamt_innen, dass die Festgenommenen keine_n Anwält_in sehen wollen würden.
Am 1. und 2. Schanzenviertelfest hatte diese Taktik die Konsequenz, dass der EA Hamburg nicht einen Anruf von Gefangenen auf der Wache erhielt, so dass der EA nur auf Grundlage von zugerufenen Namen tätig werden konnte.
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2. Schanzenfest/ Antifa-Demo Nachlese (2009)

Kurz-Bericht EA Hamburg Fr./ Sam.

Sowohl am Freitag (Antifa-Demo), als auch am Samstag (Schanzenfest) gibt es, im Bezug auf den Umgang der Polizei mit Betroffenen von Festnahmen, einige Gemeinsamkeiten, die wir euch nicht vorenthalten wollen.
Zu beiden Ereignissen gab es zahlreiche Polizeiübergriffe und Festnahmen wobei den Festgenommenen ausnahmslos ihre Rechten verweigert wurden.
So versuchte die Polizei oftmals die Kontaktaufnahme mit dem Ermittlungsausschuss (EA) zu verhindern. Auf dem Schanzenfest wurde Personen der Mund zugehalten oder sie wurden zu Boden gestoßen wenn sie den Umstehenden während der Festnahme ihren Namen mitteilen wollten. Auf den Wachen oder in der Gesa („WM-Knast“) wurden selbst auf mehrmalige Nachfrage keine Telefonate gewährt.
Die Anwält_innen des EA wurden nur in wenigen Fällen ermöglicht mit ihren Mandant_innen zu sprechen. Die Taktik der Polizei – zu behaupten die Mandant_innen seien unauffindbar – kann hier aus unserer Sicht nur als Verzögerungstaktik gewertet werden.Einige Anwält_innen haben nun hierzu eine Erklärung veröffentlicht, in der Sie nochmals auf einige Punkte näher eingehen.
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