Archiv für den Monat: September 2014

Solidarität mit den Betroffenen des Breite-Straße-Verfahrens! #squathh

von: Ermittlungsausschuss Bremen, Ermittlungsausschuss Hamburg, Ermittlungsausschuss Wendland, outofaction Hamburg, Plenum des Infoladen Wilhelmsburg, Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Hamburg, Sauerkrautfabrik Harburg, Vorbereitungskreis Squatting Days 2014

zu finden auch auf den neuen Soli-Blog breitesoli.noblogs.org – dort ist auch eine Druckvorlage.

Am 27. August 2014 wurden in Hamburg, im Umfeld des zuvor besetzten und seit Jahren leer stehenden Hauses in der Breite Straße 114, fünf Personen festgenommen. Die richterliche Anhörung vor der Haftrichter_in über die Fortdauer der freiheits­entziehenden Maßnahme wurde auf den spätest möglichen Termin, zwei Tage später, festgesetzt. Allen Fünfen wurde der Tatvorwurf des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemacht. Während der Anhörung fanden gleichzeitig Hausdurchsuchungen statt. Die Anwält_innen wurden vor die Wahl gestellt, Rechtsbeistand bei der Hausdurchsuchung oder bei der Anhörung zu leisten. Ein Beistand bei der Hausdurchsuchung wurde so unmöglich.

Zwei der fünf Beschuldigten wurden in U-Haft genommen, die anderen drei mussten bis zum Ende der Squatting Days am 31. August in Anschluss­gewahrsam ver­bleiben.
Die Verteidiger_innen schreiben in ihrer Presseerklärung anlässlich dieser ersten Anhörung1: „Der Umgang von Polizei und Justiz mit allen fünf Betroffenen war von nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und Beschränkungen von Verteidigungs­rechten geprägt. (…) So wurde erst Akteneinsicht gewährt, nachdem die Verteidigung mehrfach und eindringlich auf die Rechtsprechung des Euro­päischen Gerichtshofs für Menschen­rechte (EGMR) aus den letzten Jahren hinwies, (…). Für {die} Akteneinsicht in eine mehrere hundert Seiten um­fassende Akte wurde lediglich eine halbe Stunde gewährt.“

Bei den Haftprüfungen am Mittwoch (10.9.) und Donnerstag (11.9.) konnte ein Beschuldigter den Knast unter Auflagen verlassen, der andere (Jakob) ist nach wie vor in U-Haft.

Das seit der Räumung laufende Ermittlungsverfahren ist juristisch hoch gehängt. Dieses Verfahren ist offen­sichtlich vorrangig politisch gewollt und geht weit über die fünf bislang Beschuldigten hinaus. Die Haftprüfung in der gegen Jakob, ohne belastbare juristische Begründung, U-Haft verhängt wurde, unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der das Verfahren politisch voran getrieben wird.
Die Ermittlungsbehörden werden auch weiterhin alles dafür tun, ihr mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags hoch gestecktes Ziel, „endlich mal“ jemand dran zu kriegen und zu verknacken zu erreichen.

Am Freitag (12.09.) gab es eine weitere Hausdurchsuchung gegen eine Person jenseits der zuvor fünf Betroffenen. Auch Observation gegen Personen innerhalb und außerhalb deren näherem Umfeld fanden und finden statt. Weitere Hausdurchsuchungen und Beschuldigte können in diesem Verfahren jederzeit hinzukommen.

„Betroffen sind wenige, gemeint sind wir alle“ ist in diesem Zusammenhang mehr als ein schön klingender Slogan, der Angriff der Repressionsorgane richtet sich gegen die gesamte Bewegung und kann als solcher auch nur gemeinsam zurück­gewiesen werden.

Dieses Verfahren richtet sich gegen jede Form von Besetzungen, jede Form von Raumnahme. Es soll verdeutlichen, wer das Staatliche Gewaltmonopol in Frage stellt, dem zeigt das Repressionssystem seine gesamte Härte.

Solange Besetzungen kriminalisiert werden und Leerstand nicht nur legal ist, sondern finanziell belohnt wird, während Wohnraum und Raum zur freien Entfaltung immer knapper bzw. un­bezahlbar wird, spitzt sich der Kampf um Raum weiterhin zu.

Ein staatliches System, das auf verschiedensten Ebenen immer wieder deutlich macht, dass Gewinn­maximierung und Eigentum weit wertvoller sind als das körperliche Wohlergehen, übt permanent Gewalt aus. Sei es durch das Regelwerk beim Bezug von Arbeitslosengeld II, bei den Kürzungen im sozialen und pädagogischen Bereich oder bei der Zwangsräumung von Wohnungen. Die Mittel des Staates sind immer die Gleichen. Repression statt sozial­staatlicher Zuwendung: Kürzung der Bezüge, Knast für Schulschwänzer_innen und für Menschen, die sich kein HVV Ticket leisten können oder wollen, Polizei­gewalt im Alltag und auf Demonstrationen. Listen die sich endlos fortführen lassen.
Vor diesem Hintergrund liegt die Infrage­stellung des Gewaltmonopols auf der Hand.

Bei der politischen Intensität mit der das Verfahren betrieben wird, ist wie sonst auch zu beachten: Keine Aussagen, keine Spekulationen.

Es ist jederzeit möglich, dass es zu weiteren Hausdurchsuchungen, weiteren Beschuldigten, oder Zeug_innen Vor­ladungen kommen kann. Aufräumen freut in dem Zusammenhang nicht nur die Mitbewohner_innen sondern erspart manches Ärgernis bei einer Haus­durchsuchung.

Der Abend der Räumung sollte im Moment kein Thema sein – nicht am WG-Tisch, nicht in der Kneipe und nicht im Internet. Egal wie einzelne die Aktionsformen zur Verzögerung der Räumung bewerten – der 27.08. liegt in der Vergangenheit und eine Diskussion über den Abend hilft ausschließlich den Repressionsorganen.
Lasst uns gemeinsam kreativ und solidarisch nach vorne gucken und den Ermittlungsbehörden die Suppe versalzen. Lasst uns überlegen wie wir unser Recht auf Stadt durchsetzen können und uns in unserer Vielseitigkeit unterstützen.
Für ein gesellschaftlich solidarisches Miteinander!

Leerstand zurück in die Nutzung bringen! Hausbesetzung ist notwendig und legitim!
Solidarität mit den Betroffenen des Breite-Straße-Verfahrens!

In der nächsten Zeit wird viel Geld gebraucht. Um dieses zu sammeln ist ein Solikonto eingerichtet:

Rote Hilfe e.V. OG Hamburg
IBAN: DE06200100200084610203
BIC: PBNKDEFF
Stichwort: Breite Soli

Hausdurchsuchung, Freitag 12.09.14 #squathh

In Hamburg kam es am 12.09.2014 erneut zu einer Hausdurchsuchung im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zur Besetzung des Hauses Breite Straße 114.
Um 08:00 Uhr morgens drangen sechs Polizist_innen in eine Wohngemeinschaft ein und verschafften sich, ohne sich auszuweisen oder den Grund ihres „Besuches“ konkret zu benennen, Zugang zu allen Räumen der Wohnung. Einwände und Widerspruch der Bewohner_innen wurden zunächst ignoriert. Erst auf vehementes Nachfragen wurde der Durchsuchungsbeschluss, auf Grundlage des Tatvorwurfs der versuchten gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, vorgezeigt.

Die Polizei hat in der Wohnung Privatzimmer durchsucht, für die sie keinen Durchsuchungsbeschluss hatte und die offensichtlich nicht von der beschuldigten Person bewohnt sind. Die benannte Person wurde nicht angetroffen. Beschlagnahmt wurde von den Beamt_innen nichts.

Die Ermittlungen im Rahmen der Besetzung der Breiten Straße laufen nach wie vor auf Hochtouren und werden von den Repressionsorganen sehr hoch gehängt. Neben der Solidarität für alle Betroffenen ist auch eure eigene Achtsamkeit gefragt. Entspannt euch und lasst euch nicht verrückt machen. Ruhe bewahren ist ein offensiver Schritt, denn die Verfolgungsbehörden versuchen bewusst zu verunsichern und Unruhe zu verbreiten um Netzwerke und Freund_innenschaften zu durchleuchten.
Der Rahmen der Ermittlungen ist in alle Richtungen offen, es können weitere Personen als Beschuldigte oder Zeug_innen in das Verfahren gezogen werden, es kann zu weiteren Hausdurchsuchungen kommen und es wird mit Sicherheit Observiert und Abgehört.
Also räumt zu Hause auf und denkt daran: Keine Aussagen, Keine Spekulationen und Keine Held_innengeschichten – weder in der Kneipe noch im Internet. Lest euch statt dessen noch einmal unsere Hinweise zu Hausdurchsuchungen durch.

Anna, Arthur und alle anderen halten’s Maul.

Vergesst nicht Jakob, der immer noch in U-Haft sitzt. Schickt ihm Briefe und Postkarten und macht Soli-Aktionen. Unter http://solidaritaetswerkstatt.noblogs.org/ findet ihr Hinweise zur Post an Gefangene, an jedem ersten Donnerstag (nächste Termine: 2. Oktober, 4. November, 1. Dezember) im Monat findet im Schwarzmarkt in Hamburg die Solidaritätswerkstatt statt. Briefe könnt ihr jeden Nachmittag im Schwarzmarkt für die Soliwerkstatt abgeben. Sie werden dann weiter gesendet. Schreibt für Jakob drauf und tut Porto dazu wenn ihr könnt.

Denkt daran dass die Post von den Ermittlungsbehörden gelesen wird.

Haftprüfung Breiten Straße: Ein Betroffener unter Auflagen frei, Ein Betroffener in U-Haft

Am 27.8. gab es abends eine Hausbesetzung in der Breiten Straße 114. In dieser Nacht wurden fünf Personen festgenommen. Zwei davon waren seitdem in U-Haft.

Am Mittwoch (10.9.) und Donnerstag (11.9.) gab es je eine Haftprüfung.
Am Mittwoch endete diese mit Haftverschonung das heißt, dass die Haft ausgesetzt und der Betroffene (unter Auflagen) frei ist.
Die Haftprüfung am Donnerstag endete für den zweiten Betroffenen damit, dass er bis auf weiteres in U-Haft auf Hahnöfersand eingeknastet bleibt. Dies war keine juristische, sondern eine klare politische Entscheidung.

Für den einen Betroffenen heißt das, dass er sich erst einmal von der ungewöhnlichen und anstrengenden U-Haft regenerieren und sich in Ruhe mit der neuen Situation der Auflagen sortieren kann. Wir freuen uns mit ihm, dass er nicht mehr eingesperrt ist.
Der andere Betroffene muss für die kommende Zeit seinen Alltag im Knast organisieren.

Die nächsten Schritte können jetzt in Ruhe überlegt werden.

Das Beste was nun erstmal alle tun können ist durchatmen, entspannen und sich nicht verrückt machen lassen. Ruhe bewahren ist hier ein offensiver Schritt. Die Verfolgungsbehörden versuchen bewusst zu verunsichern und Unruhe zu verbreiten, um Netzwerke und Freund_innenschaften zu durchleuchten und um rauszubekommen wer wie und wann agiert. Unruhe und Stress nützen hier also in erster Linie den Repressionsorganen.

Daher seid aufmerksam und habt im Kopf, dass das Ermittlungsverfahren noch lange nicht zu Ende ist und nach wie vor von den Repressionsorganen total hoch gehängt wird. Vom Vorwurf der versuchten Tötung sind sie nicht abgerückt. Somit ist der Rahmen der Ermittlungen immer noch in alle Richtungen extrem offen, es können weitere Personen als Beschuldigte oder Zeug_innen in das Verfahren gezogen werden, es kann zu weiteren Hausdurchsuchungen kommen und es wird mit Sicherheit Observiert und Abgehört.

Also: Keine Aussagen, Keine Spekulationen und Keine Held_innengeschichten – weder in der Kneipe noch im Internet. Ruhe bewahren und dem Staat in die Suppe rotzen.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Besetzung Schützenstraße #squathh

Im Rahmen der Squattingdays gab es am 28.8.2014 eine Bauwagenplatzbesetzung auf der leer stehenden Fläche Schützenstraße/Leverkusenstraße. Als diese am späten Abend geräumt wurde mussten über hundert Leute ihre Personalien abgeben und ihnen wurde mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht.

Falls ihr deswegen Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommt meldet euch doch bitte bei uns.

Der EA steht euch natürlich auch bei allen anderen Antirepressionsfragen zur Verfügung.

Kundgebung: Freiheit für die Betroffenen! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Am 27.8. gab es abends eine Hausbesetzung in der Breiten Straße 114. In dieser Nacht wurden fünf Personen festgenommen. Diese wurden am 29.8. der Haftrichterin vorgeführt. Zwei sind nun in U-Haft, die anderen drei waren bis Sonntag (31.8.) in „Anschlussgewahrsam“. Während der Vorführungen kam es zu Hausdurchsuchungen.

Am kommenden Mittwoch und Donnerstag – also dem 10.9.2014 und 11.9.2014 – wird es um 10 Uhr je eine Haftprüfung geben. Zu diesem Anlass ist zu einer
Kundgebung Für die Freiheit der Betroffenen vor dem Strafjustizgebäude Sievekinsplatz aufgerufen:

Mittwoch 10.9.2014 ab 9:45 Uhr

Donnerstag 11.9.2014 ab 9:45 Uhr

Unsere Solidarität gegen ihre Repression! Freiheit für alle!

Vergesst nicht, auch wenn die Haftprüfungen positiv verlaufen und die Betroffenen wieder raus sind werden die Ermittlungen weiter laufen. In dem Ermittlungsverfahren sammelt die Polizei erst einmal alles was sie irgendwie bekommen kann. Auch sind weitere Hausdurchsuchungen möglich. Ordentlich Aufräumen freut in diesem Zusammenhang nicht nur die WG sondern macht wirklich Sinn. Habt auch im Kopf, dass euer Telefon (wie immer) abgehört werden kann.

Solidarität heißt in einem solchen Fall auch und vor allem: kein Getratsche, keine Spekulationen oder Austausch über Sonstiges was ihr vermeintlich oder tatsächlich wisst oder glaubt gesehen zu haben! Nicht im privaten Gespräch mit Freund_innen, nicht in der Kneipe, nicht am Telefon und auch nicht im Internet (facebook usw.). Damit schadet ihr den Fünfen im Zweifel. Also Klappe halten und andere gebenenfalls darauf hinweisen, dass sie ihre Erzählung stoppen bzw. generell unterlassen sollen.

Unberechtigte Inhaftierungen nach Hausbesetzung in der Breitestraße. Dokumentation der PE der Anwält_innen

Dokumentation der Presseerklärung der

RechtsanwältInnen

Christian Woldmann, Andreas Beuth, Britta Eder, Gerrit Onken

 

Unberechtigte Inhaftierungen nach Hausbesetzung in der Breitestraße. Akte und Videomaterial ermöglicht keine Identifikation der Mandanten als Täter. Trotzdem U-Haft angeordnet.
Rechtswidrige Maßnahmen gegen Betroffene. Beschränkung der Verteidigerrechte.

Im Rahmen der Räumung eines in der Nacht vom 27. auf den 28. August 2014 besetzten Hauses in der Breitestraße 114-116 in Hamburg, nahm die Polizei in der Umgebung des Hauses gegen ca. 01:30 Uhr fünf Personen vorläufig fest. Allen Fünf wurde zunächst der Tatvorwurf des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemacht.

Gegen zwei Heranwachsende erließ das zuständige Gericht bei der Haftprüfung Untersuchungshaftbefehle. Dabei ging die Haftrichterin davon aus, dass der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags durch Werfen von Gegenständen aus dem Haus bestehe. Aus Sicht der Verteidigung ermöglicht die den Betroffenen und Ihren AnwältInnen vorgelegte Akte und vorgespieltes Videomaterial bereits keine Identifizierung der Mandanten als Täter. Darüber hinaus stellt sich juristisch die Frage, inwieweit das Werfen der Gegenstände aus dem Haus überhaupt den Tatbestand eines versuchten Totschlages erfüllen kann. In beiden Fällen wurde von den AnwältInnen unmittelbar nach Erlass der Haftbefehle Antrag auf Haftprüfung gestellt.

Gegen die drei anderen Festgenommenen wurden keine Haftbefehle erlassen, in zwei Fällen nicht einmal von der Staatsanwaltsanwaltschaft beantragt. Stattdessen wurde gegen sie bis zum Sonntagmittag um 12.00 Uhr Polizeigewahrsam angeordnet. Auch diese freiheitsentziehenden Maßnahmen sind aus Sicht der Verteidigung offenkundig rechtswidrig. Es gibt keinerlei tragfähige Begründung dafür. Zwei Betroffene wurden vorübergehend festgehalten, obwohl das Gericht bereits deren Freilassung angeordnet hatte und zunächst keine Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht ausgesprochen oder beantragt worden war.

Der Umgang von Polizei und Justiz mit allen fünf Betroffenen war von nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und Beschränkungen von Verteidigungsrechten geprägt. Das in Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz (GG) festgeschriebene Recht auf unverzügliche richterliche Entscheidung über eine Freiheitsentziehung wurde in massiver Weise verletzt.

Den MandantInnen und der Verteidigung wurde erst nach 38-40 Stunden Freiheitsentziehung, im Rahmen der Vorführung vor der Haftrichterin, zumindest grob zur Kenntnis gegeben, welche Handlungen Ihnen vorgeworfen werden.

Zudem wurde den AnwältInnen der Betroffenen ohne erkennbaren Grund erst ca. 7 Stunden nach deren Kontaktaufnahme mit LKA und Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben mit ihren MandantInnen zu sprechen.

Wir haben sowohl der Hamburger Polizei als auch der Staatsanwaltschaft frühzeitig unsere Bedenken, das verfassungsrechtliche Unverzüglichkeitsgebot bei freiheitsentziehenden Maßnahmen betreffend, mitgeteilt. Gleichwohl hat die Polizei keine diesem Gebot entsprechende unverzüglichen Information gegeben, ob eine Vorführung vor den Haftrichter erfolgen werde. Tatsächlich lag selbst dem zuständigen Gericht am Folgetag der Festnahmen bis Mittags noch keine Akte vor.

Auch die richterliche Zuführung am Freitag ab ca. 16 Uhr war von systematischen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör der Betroffenen und des Rechts auf ein faires Verfahren geprägt. So wurde erst Akteneinsicht gewährt, nachdem die Verteidigung mehrfach und eindringlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus den letzten Jahren hinwies, wonach ein Beschuldigter, gegen den Untersuchungshaft beantragt ist, einen Anspruch auf Kenntnis der Akten hat, die dem Gericht bei der Entscheidung über die Untersuchungshaft vorliegen.

Für eine Akteneinsicht in eine mehrere hundert Seiten umfassende Akte wurde lediglich eine halbe Stunde gewährt, da der angeblich vorhandene Zeitdruck nichts Anderes erlauben würde, weil das Ende des auf die Festnahme folgenden Tages die äußerste gesetzliche Frist für eine richterliche Entscheidung über die Freiheitsentziehung ist. Dieser Zeitdruck wäre vermeidbar gewesen, wenn den Verteidigungsrechten beispielsweise durch frühzeitige Fertigung von Kopieakten und Akteneinsicht vor Anhörungsbeginn Rechnung getragen worden wäre. Einigen AnwältInnen wurde gar keine Akteneinsicht gewährt.

Das Vorgehen von Polizei und Justiz ist aus Sicht der Verteidigung besorgniserregend verantwortungslos. Neben systematischem nicht Gewähren von Rechten sind die mit dem Erlass von Haftbefehlen verbundenen intensiven Grundrechtsbeeinträchtigungen für die von Untersuchungshaft Betroffenen keineswegs gerechtfertigt.