6. Besonderheiten für Menschen unter 18 Jahren.
Im Allgemeinen gelten für Jugendliche die gleichen rechtlichen Grundsätze wie bei Erwachsenen, was die „erlaubte“ Dauer der Ingewahrsamnahme und der richterlichen Überprüfung der Festnahme /Zuführung und U-Haft etc. betrifft.
Bei Jugendlichen sind aufgrund ihrer Minderjährigkeit bestimmte Besonderheiten zu beachten: Für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 18 Jahren bzw. 21 Jahre gilt das Jugendgerichtsgesetz, kurz JGG. Die Anwendung auf 18-21 jährige muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Es gilt das Alter zum Zeitpunkt der Straftat. Kinder unter 14 Jahren sind nach der Rechtsordnung strafunmündig, (d.h. nicht, das nichts geahndet werden kann, im Extremfall droht geschlossene Unterbringung.) Rufe mit deinem Telefonat den EA an, wir können dann, wenn du das möchtest, deine Eltern anrufen und ihnen den Sachverhalt erklären und ihnen sagen, auf welcher Wache du dich befindest.
Wirst du als Jugendliche_r festgenommen, muss die Polizei deine Eltern informieren, was in der Praxis jedoch meist nicht passiert. Sie sollten dich dann von der Wache abholen.
Dieser Überraschungsmoment lässt sich verhindern, wenn du vorher mit ihnen über die Möglichkeit deiner Festnahme sprichst. Bereite Sie seelisch darauf vor, dass sie dich ggf. raushauen müssen, wenn du sie von einer Polizeiwache aus anrufst. Damit ist gemeint, dass sie sich für dich als deine Erziehungsberechtigte einsetzen können und mit Glück deine vorzeitige Herausgabe erwirken können. Macht euren Eltern klar, dass sie nichts über eure Person oder zur Sache sagen sollen, da es euch eh nichts bringt, sondern eher schadet. Sofern du es deinen Eltern beibringen kannst, sag ihnen sie sollen nichts Unabgesprochenes tun.
Kinder und Jugendliche dürfen nicht mit Erwachsenen zusammen untergebracht werden, auch nicht bei Gefangenen-Transporten, Ingewahrsamnahmen und vorläufigen Festnahmen.
Du darfst als Jugendliche_r nicht ohne die Anwesenheit deiner Eltern verhört werden. Hier macht es aber für dich keinen Unterschied, ob du minderjährig bist oder nicht, denn du verweigerst natürlich so oder so die Aussage und lässt dich auf kein Gespräch mit der Polizei ein.
Ist es der Polizei nicht möglich, deine Eltern zu erreichen, kannst du versuchen, andere Verwandte oder gute Freunde deiner Eltern anzugeben, die dich abholen können. Ist niemand erreichbar, müsstest du dem Jugendamt übergeben werden. Dies wird aber in den seltensten Fällen gemacht. Meistens wirst du genauso entlassen werden, wie die anderen Gefangenen.
Trotzdem ist es wichtig zu wissen, dass es auch anders sein kann. Bist du außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes (ASD) verhaftet worden, kannst du dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) übergeben werden, der sich um deine kurzfristige Unterbringung kümmert.
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