7. Post von Behörden

7. Post von der Polizei/Strafverfolgungsbehörden(Staatsanwaltschaft & Gericht)

Wenn du Post von diesen Stellen bezüglich einer Ermittlung in einem Strafverfahren, sei es als Beschuldigte_r oder als Zeug_in bekommst, musst du je nach Absender des Schreibens unterschiedlich reagieren:

  1. Von der Polizei: du reagierst gar nicht und ignorierst den Brief, d.h. du musst auch keine Termine wahrnehmen, zu denen du aufgefordert wirst zu erscheinen, oder absagen. –als Beschuldigt_er Anwält_in suchen. (Lass dir eine_n gute_n Strafverteidiger_in von einer Rechtshilfegruppe z.b. dem EA empfehlen)
  2. Von Staatsanwaltschaft & Gericht: hier ist es ganz wichtig zu reagieren! An diesem Punkt solltest du dir sofort eine_n Anwält_in suchen und besprechen, wie ihr weiter vorgehen wollt. Wichtig dabei ist, möglichst zeitnah zu handeln, da du auf die dir genannten Termine der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts reagieren musst. Hast du vorher noch keine_n Anwält_in kontaktieren können, verschiebe auf jeden Fall den Termin. Wenn du z.B. in Urlaub warst, als der Brief kam, kann auch im Nachhinein reagiert werden. Die Frist beginnt dann ab dem Tag an dem du den Brief gelesen hast (oder Kenntnis von seiner Existenz hast).

Weiter zu:

  1. Der Ermittlungsausschuss (EA)
  2. Verhalten rund um Aktionen und Demos
  3. Platzverweise
  4. Ingewahrsamnahme und Festnahme
  5. Verhör und Aussageverweigerung
  6. Besonderheiten unter 18 Jahren
  7. Post von der Polizei/ Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft & Gericht)
  8. Hausdurchsuchung
  9. neues Polizeigesetz