Archiv der Kategorie: Rechtshilfetipps

Wie umgehen mit Ordnungswidrigkeiten?

Leider mussten wir diesen Text ergänzen! Lest den aktuellen Text hier.

Vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten (kurz OWi) gehen meist mit Bußgeldbescheiden einher.

Wenn ihr so einen Bescheid bekommt, habt ihr zwei Möglichkeiten:
Zum einen könnt ihr das Bußgeld einfach bezahlen, damit macht ihr allerdings zeitgleich ein Schuldeingeständnis und seid das geforderte Geld los. Da wir schon gefragt wurden: keine Panik, eine Vorstrafe habt ihr nach einem bezahlten Bußgeld nicht.

Statt einfach zu zahlen, habt ihr auch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dies könnt ihr selber machen, ihr braucht dafür keine*n Anwält*in. Der Einspruch muss schriftlich (also per Post oder Fax) innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde ankommen und muss und sollte keine Begründung enthalten. Wichtig ist nur, dass klar wird um welchen Vorgang es sich handelt – schreibt z.B. das Aktenzeichen mit dazu – und dass ihr Einspruch gegen den Bescheid einlegt und das Schreiben am Ende unterschreibt. Wie umgehen mit Ordnungswidrigkeiten? weiterlesen

Zum Umgang mit Verdeckten Ermittler_innen in unseren Zusammenhängen

Nachdem im November 2014 die verdeckte Ermittlerin (VE) Iris Plate alias „Iris Schneider“ enttarnt wurde, flog im August 2015 mit der Enttarnung von Maria Böhmichen alias „Maria Block“ eine weitere VE auf. Derzeit läuft von staatlicher Seite die „Aufarbeitung“ der Einsätze und es wird verhandelt, inwiefern sich die Ermittlerinnen mit ihrem Vorgehen an geltendes Recht gehalten haben. Natürlich verbessern sie in diesem Zuge ihre Einsätze, sie analysieren was als „auffällig“ gesehen wird und richten sich danach.

Für die, die näher mit „Iris Schneider“ und/oder „Maria Block“ zu tun hatten, war die Enttarnung oftmals auch ein persönlicher Schock und sie führte zu Verunsicherung in der Szene. Gut ist, dass sich daraus wieder eine Diskussion entwickelt hat wie wir unsere Strukturen schützen können.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Wir gehen davon aus, dass in Hamburg durchgehend vier bis fünf Verdeckte Ermittler_innen in unseren Strukturen eingesetzt sind. Die Wahrschein­lichkeit, dass jede_r von euch mindestens eine_n von ihnen kennt, ist daher sehr hoch. So ist aufgrund von Enttarnungen klar, dass parallel zu Iris Plate der Beamte Kristian Krumbeck 2003/2004 und ein Beamter unter dem Pseudonym „Yusuf Kaya“ 2003-2008 im Einsatz waren.

Wenn diese Gegebenheit ein Grund ist, Vorsicht walten zu lassen, ist das aus unserer Sicht gut. Allerdings wäre es fatal, wenn das Ergebnis dieser Erkenntnis wäre, dass politische Zusammenhänge, die jetzt sehr offen sind, das in Zukunft nicht mehr wären. Ziele/Aufgaben/Zweck der Überwachung sind nicht nur das Sammeln von Informationen, sondern je nachdem auch Aufstachlung zu „entschlossenerem“ Handeln, Einschüchterung, das Sähen von Misstrauen oder das Zersplittern von Bewegungen. Sich nicht einschüchtern zu lassen und weiterhin solidarisch mit Anderen zu kämpfen und zu leben ist also wichtig, wenn ihre Rechnung nicht aufgehen soll.

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Achtung Kontrollen mit „Begründung“ #hh2112

Das Videomaterial vom 21.12. in Hamburg wurde offensichtlich von den Repressionsbehörden umfangreich gesichtet.

Nun wurden uns erste Kontrollen in diesem Zusammenhang gemeldet. Die Begründung der Kontrolle war, die kontrollierte Person würde einer Person die am 21.12. eine Straftat begangen haben soll ähnlich sehen. Von der betroffenen Person wurden die Personalien aufgenommen und Fotos gemacht, danach konnte sie gehen.

Lasst euch im Falle einer Kontrolle nicht „freiwillig“ fotografieren. Das Anfertigen von Fotos ist nicht Teil einer Personenkontrolle.

Habt im Kopf, dass es zu derartigen Kontrollen kommen kann. Achtet insbesondere auch auf der Demo am Samstag aufeinander. Haltet zusammen und lasst euch nicht einschüchtern.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Gefahrengebiet, kurzes und Vordruck

Wir wollen die Kontrollen im Gefahrengebiet auswerten und bitten euch das dafür erstellte Formular entsprechend auszufüllen.
Es kann auch als Hilfe im Umgang mit Kontrollen verwendet werden.

Der Bereich eines Gefahrengebiets wird von der Polizei bestimmt und sie stattet sich dort mit allerhand Sonderrechten aus. Die zusätzlichen Befugnisse von Polizist_innen innerhalb dieses Bereiches sind „verdachtsunabhängige“ Kontrollen, die das Anhalten , Befragen, Kontrollieren der Personalien und „ in Augenscheinnehmen“ von mitgeführten Dingen- aber keine Durchsuchungen-von Personen , insbesondere Leibesvisitationen beinhalten. Schlussendlich kann die Kontrolle sogar zu einem Platzverweis führen, wenn die Polizist_innen subjektiv davon ausgehen, dass das gerade notwendig sei. Ihre subjektive Sicht der Dinge, genannt Lageerkenntnisse bestimmt die Polizei selbst und wird dabei von keiner übergeordneten Stelle, wie z.B Gerichte kontrolliert. Das öffnet Tür und Tor für Polizeiwillkür. Somit stellt das Gefahrengebiet eine Bedrohung für die Freiheit aller da, die sich in dem Gebiet bewegen. Wer kontrolliert werden soll, macht die Polizei abhängig davon mit welcher Intention das Gefahrengebiet eingerichtet wurde. In den neu geschaffenen Gefahrengebieten rund um die Polizeiwachen, gelten schwarze Kleidung bzw. ein „linkeszene typisches Aussehen“ als Kriterien, um als Gefährder_in eingestuft zu werden.

Das Gefahrengebiet an sich ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb gilt auch hier, wie überall sonst: Eine Versammlung ist eine Versammlung – auch ohne Anmeldung. Es reicht wenn erkennbar ist (z.B. mehrere Menschen auf einem Fleck die ihre Meinung kund tun (Slogans und/oder Transparente o.ä.)), dass es eine Versammlung ist oder die Versammelten sagen, dass sie eine Versammlung sind. Eine solche Versammlung muss von Rechtswegen offiziell aufgelöst werden, denn sie unterliegt dem Schutz des Versammlungsrechts. Zudem muss es nach einer Auflösung die Möglichkeit geben sich zu entfernen. Rechtlich ist die Lage also gleich wie bei einer angemeldeten Versammlung.

Statt Versammlungen aufzulösen, kesselt die Polizei häufig die Teilnehmer_innen ein. Die Einkesselung zählt bereits als freiheitsentziehende Maßnahme(wichtig Zeitpunkt der Kesselung merken!) Um einen Kessel verlassen zu können, stellt die Polizei lediglich enge Durchgangsstellen zur Verfügung. Diese dienen dazu, die Aktivist_innen zu vereinzeln und auch einzeln abzufilmen. Die Gefahr von Festnahmen und Übergriffen ist hier besonders hoch. Nutzt die Zeit im Kessel um gemeinsame Absprachen zu treffen, wie ihr mit der Situation verfahren wollt. Achtet aufeinander bis der Kessel aufgelöst ist.

Neben dem oben erwähnten Platzverweis ist es der Polizei möglich Aufenthaltsverbote auszusprechen. Für den Bereich in dem die eigene Wohnung liegt, kann kein Platzverweis oder Aufenthaltsverbot erteilt werden. Trotzdem hat dies die Polizei in der Vergangenheit schon getan und Bewohner_innen des Gefahrengebiets damit faktisch unter Hausarrest gestellt. Ein Nichtbefolgen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten oder die Annahme der Polizei das mensch potentiell Straftaten ausführen könnte(eigentlich müssen hierzu konkrete Anhaltspunkte vorliegen), kann zu einer Ingewahrsamnahme führen.

Zur Überprüfung der Identität verschleppt die Polizei Menschen auf die Kommissariate. Angegeben werden muss nur, Name, Adresse, Geburtsdatum und ungefähre Berufsbezeichnung(wenn sie danach fragen). Das Recht auf einen Telefonanruf, am besten beim EA, muss gewährt werden. Telefonate die auf einem Anrufbeantworter enden, gelten nicht als erfolgreiches Telefonat. Es ist ratsam gegen jegliche polizeiliche Maßnahmen Widerspruch einzulegen. Es reicht aus den Widerspruch mündlich zu Protokoll zu geben. Wenn die Polizei Unterschriften einfordert, muss diese nicht von Dir selbst erbracht werden, sondern Polizeibeamt_innen können durch gegenseitige Unterschriften selbst quittieren.

Auf Gesprächsangebote und Befragungen mit konsequenter Aussageverweigerung reagieren!

Durch Gefahrengebiete stellen sich Polizist_innen Freifahrtscheine für diskriminierende, willkürliche, rechtswidrige Maßnahmen aus. Deswegen gehören Gefahrengebiete abgeschafft!

Lest hierzu auch die Hinweise der Gefahrengebietskampagne vom Sommer 2013.

Gefahrengebiete gefährden!

Hier noch einmal der Link zum Formular.

Aktualisierte Flyer zu Hausdurchsuchungen und den Ermittlungen im Hamburger Schanzenviertel 2010

Seit der feurigen Aktion gegen die Lerchenwache bzw. die Polizeiautos davor ist ein gutes halbes Jahr vergangen.
Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ermittlungen mit Sicherheit im vollen Gange sind. Nach wie vor ist es eher eine Frage der Zeit bis sie ihr Konstrukt erstellt haben und bei denen, die hinein passen und deren Umfeld frühmorgendliche Hausdurchsuchungen durchführen…
…Sprich im Vorfeld in deiner WG, deiner Familie, deinem Projekt, mit Freund_innen und in politischen Zusammenhängen über das Verhalten in so einer Situation!

Info Dezember 2009

ein Flyer der antirepressionsgruppe hamburg und des Ermittlungsausschuss Hamburg

Aktion.

Vor dem Jahrestag des Mordes an Alexis Grigoropoulos gab es eine Aktion gegen die Lerchenwache, die nach dem folgenden Medienecho wohl keine_r_m in Hamburg unbekannt geblieben ist.
Öffentliche Spekulationen über den Aktionsverlauf und die Täter_innenschaft (das beinhaltet auch indymedia und soziale Netzwerke) lehnen wir ab, sie nutzen nur den Repressionsorganen.
Wir nehmen die Aktion zum Anlass noch einmal auf verschiedene Fragen näher einzugehen:

Checkliste zum Aufhängen als PDF Text von Dezember 2009 als PDF
Info Dezember 2009 weiterlesen