3. Platzverweis

In Hamburg ist es übliche Praxis, dass auch unabhängig von Demos und Aktionen Platzverweise ausgesprochen werden, z.B. im Schanzenpark in Zusammenhang mit dem Wasserturm. Es wird bei einem Platzverweis ein Verbot ausgesprochen oder auch schriftlich gegeben, sich in einem bestimmten Bereich für eine bestimmte Dauer aufhalten zu dürfen. Manchmal werden dafür die Personalien aufgenommen. Hierfür müssen die Cops einen Grund angeben. Wenn eh deine Personalien dabei aufgenommen werden, lass dir den Platzverweis schriftlich geben (z.B. um im Nachhinein juristisch dagegen vorgehen zu können), verlange das der Cop sich ausweist (Dienstnummern gibt es nicht überall), auch um es bei weiteren Kontrollen angeben und auf den/die entsprechende/n Beamt_in verweisen zu können. Dies rücken sie nicht immer raus, trotzdem drauf bestehen. Wichtig ist dann auch, dass du dir das für den Platzverweis gültige Gebiet (Straßenzüge) schriftlich ausweisen lässt. Lege vor Ort Widerspruch ein, und/oder hinterher schriftlich. Dies geht formlos, indem ihr einen Brief an eine Polizeidienststelle des jeweiligen Bundeslandes schickt, ansonsten gibt es aber auch Formulare dafür. Die bekommt ihr im Schwarzmarkt oder beim EA.

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  1. Der Ermittlungsausschuss (EA)
  2. Verhalten rund um Aktionen und Demos
  3. Platzverweise
  4. Ingewahrsamnahme und Festnahme
  5. Verhör und Aussageverweigerung
  6. Besonderheiten unter 18 Jahren
  7. Post von der Polizei/ Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft & Gericht)
  8. Hausdurchsuchung
  9. neues Polizeigesetz