Archiv der Kategorie: Zeug_innenaufruf

Schwerverletzte bei Gefahrengebiets-Protest

In der Nacht von Freitag (10.1.2014) auf Samstag sind im Rahmen der Gefahrengebietsdemonstrations/-feierlichkeiten zwei Personen von der Polizei schwer verletzt worden. Die beiden wurden so erheblich verletzt, dass sie von der Polizei bzw. den Sanitäter_innen des Krankenwagens vom Verletzungsort weggetragen werden mussten.

 Beim Stadtteilspaziergang am Freitagabend gab es einen Polizeiübergriff der zu einer schweren Kopfverletzung führte.

Der Betroffene stand in der Menge vor der Davidswache. Von hinten näherten sich Beamte und er wurde umgestoßen. Ein nachfolgender Beamter trat ihm gegen den Kopf.

http://florableibt.blogsport.de/2014/01/11/schwerverletzter-bei-protest-vor-der-davdwache/

  • Gegen 2 Uhr wurde eine weitere Person am Paulinenplatz verletzt. Der Betroffene wurde gezielt von Beamt_innen niedergeprügelt. Nach der Attacke blieb er liegen bis er weggetragen wurde.

Wir bitten alle Zeug_innen der Vorfälle sich schnell bei uns zu melden und möglichst schnell ein Gedächnisprotokoll zu schreiben. Die Erinnerung wird schnell ungenau, ein Gedächtnisprotokoll sollte darum zeitnah verfasst werden. Bitte teilt das ganze nicht in aller Breite über facebook und co. Auch Aufnahmen, sofern es welche gibt, bitte nicht im Internet veröffentlichen. Eine Kopie der Aufnahmen bitte an uns.

Wir gehen mit den Informationen vertraulich um & geben nur nach Absprache Kontakte weiter.

Wenn ihr uns eine Mail schickt, tut dies bitte ausschließlich verschlüsselt! Daten über 5mb bitte auf eine CD brennen und im Infoladen Schwarzmarkt (Kleiner Schäferkamp 46) abgeben.

Wir können auch Briefe bekommen. Wenn ihr könnt gebt diese zur Sicherheit möglichst direkt im Infoladen Schwarzmarkt ab.

Wir wünschen den Verletzten viel Kraft und schnelles Gesund werden! Wenn euer Gesundheitszustand es zulässt meldet euch bitte ebenfalls bei uns!

Aufruf an Verletzte und Zeug_innen #hh2112

Am 21.12. wurden durch die Polizei weitaus mehr Personen zum Teil schwer verletzt als uns bisher bekannt war.Konzept war offensichtlich Personen zu verletzten statt Fest- und Ingewahrsamnahmen zu machen.Um einen möglichst guten Überblick zu bekommen & gegebenenfalls Verletzte und Zeug_innen miteinander zu verknüpfen.

Wir gehen mit den Informationen vertraulich um & geben nur nach Absprache Kontakte weiter.

Wir bitten alle, die durch die Polizei am 21.12.2013 schwer verletzt wurden – insbesondere die, die aufgrund der Verletzungen ins Krankenhaus mussten – sich bei uns zu melden. Zudem bitten wir alle Zeug_innen & Verletzte betreuende/behandelnde Personen sich ebenfalls mit uns in Verbindung zu setzen.

Auch alle uns namentlich schon bekannte Verletzte mögen uns bitte Kontaktmöglichkeiten geben. Wer_Welche noch kein Gedächtnisprotokoll geschrieben hat: Macht es jetzt. Die Erfahrung zeigt das wichtige Sachen schnell vergessen werden. Am besten detaillierte Zeitabläufe und genaue Beschreibung eingesetzter Copeinheiten (Kennzeichnung auf dem Rücken, Farbe der Helme, Stoffüberzug oder nicht, Helmkennzeichnung, Länderwappen etc.)

Wenn ihr uns eine Mail schickt, tut dies bitte ausschließlich verschlüsselt!

Wir können auch Briefe bekommen. Wenn ihr könnt gebt diese zur Sicherheit möglichst direkt im Infoladen Schwarzmarkt ab.

 

Rechercheaufruf #hh2112

Im Zusammenhang mit den Übergriffen auf Aktivist_innen durch die Polizei am 21.12.2013 suchen wir Bild und Ton-Material welches die Übergriffe
dokumentiert. Dieses wird einerseits für einen genaueren Überblick/Auswertung, andererseits auch für evtl. rechtliche Schritte benötigt.

Wir bitten euch insbesondere um Bilder und Videos von folgenden Situationen:

  • Tonfa und Knüppelschläge auf den Kopf bzw. auf Kopfhöhe sowie nicht zielgerichtetes Schlagen in Menschenmengen.
  • Nicht zielgerichteter Einsatz von Pfefferspray.
  • Schwere Verletzungen
  • massives gewaltsames (grundloses) einwirken auf Aktivist_innen und zufällig anwesende. zb Treten in/auf am Boden liegende Personen.
  • übermäßig brutale Festnahmen, Faustschläge ins Gesicht

Wenn diese Medien schon veröffentlicht sind bitten wir um Zusendung des entsprechenden Links. Wenn ihr von den gefundenen Quellen keine Sicherheitskopie habt macht bitte eine, derzeit „verschwinden“ derartige Bilder bisweilen.

Wenn ihr selbst Bilder gemacht habt und diese nicht veröffentlicht habt (sicher aus gutem Grund) bitten wir um eine Kopie. Bis 5MB können wir diese in einer verschlüsselten Mail empfangen, bei größeren Datenmengen bitten wir euch eine CD bei uns einzuwerfen oder im Schwarzmarkt abzugeben. Wenn es für euch in Ordnung ist gebt uns eine entsprechende Rückmeldemöglichkeit falls wir Nachfragen haben.

Bitte mailt uns ausschließlich verschlüsselt!

Kotaktmöglichkeiten, Adresse und Schlüssel findet ihr hier.

Gefahrengebiet, kurzes und Vordruck

Wir wollen die Kontrollen im Gefahrengebiet auswerten und bitten euch das dafür erstellte Formular entsprechend auszufüllen.
Es kann auch als Hilfe im Umgang mit Kontrollen verwendet werden.

Der Bereich eines Gefahrengebiets wird von der Polizei bestimmt und sie stattet sich dort mit allerhand Sonderrechten aus. Die zusätzlichen Befugnisse von Polizist_innen innerhalb dieses Bereiches sind „verdachtsunabhängige“ Kontrollen, die das Anhalten , Befragen, Kontrollieren der Personalien und „ in Augenscheinnehmen“ von mitgeführten Dingen- aber keine Durchsuchungen-von Personen , insbesondere Leibesvisitationen beinhalten. Schlussendlich kann die Kontrolle sogar zu einem Platzverweis führen, wenn die Polizist_innen subjektiv davon ausgehen, dass das gerade notwendig sei. Ihre subjektive Sicht der Dinge, genannt Lageerkenntnisse bestimmt die Polizei selbst und wird dabei von keiner übergeordneten Stelle, wie z.B Gerichte kontrolliert. Das öffnet Tür und Tor für Polizeiwillkür. Somit stellt das Gefahrengebiet eine Bedrohung für die Freiheit aller da, die sich in dem Gebiet bewegen. Wer kontrolliert werden soll, macht die Polizei abhängig davon mit welcher Intention das Gefahrengebiet eingerichtet wurde. In den neu geschaffenen Gefahrengebieten rund um die Polizeiwachen, gelten schwarze Kleidung bzw. ein „linkeszene typisches Aussehen“ als Kriterien, um als Gefährder_in eingestuft zu werden.

Das Gefahrengebiet an sich ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb gilt auch hier, wie überall sonst: Eine Versammlung ist eine Versammlung – auch ohne Anmeldung. Es reicht wenn erkennbar ist (z.B. mehrere Menschen auf einem Fleck die ihre Meinung kund tun (Slogans und/oder Transparente o.ä.)), dass es eine Versammlung ist oder die Versammelten sagen, dass sie eine Versammlung sind. Eine solche Versammlung muss von Rechtswegen offiziell aufgelöst werden, denn sie unterliegt dem Schutz des Versammlungsrechts. Zudem muss es nach einer Auflösung die Möglichkeit geben sich zu entfernen. Rechtlich ist die Lage also gleich wie bei einer angemeldeten Versammlung.

Statt Versammlungen aufzulösen, kesselt die Polizei häufig die Teilnehmer_innen ein. Die Einkesselung zählt bereits als freiheitsentziehende Maßnahme(wichtig Zeitpunkt der Kesselung merken!) Um einen Kessel verlassen zu können, stellt die Polizei lediglich enge Durchgangsstellen zur Verfügung. Diese dienen dazu, die Aktivist_innen zu vereinzeln und auch einzeln abzufilmen. Die Gefahr von Festnahmen und Übergriffen ist hier besonders hoch. Nutzt die Zeit im Kessel um gemeinsame Absprachen zu treffen, wie ihr mit der Situation verfahren wollt. Achtet aufeinander bis der Kessel aufgelöst ist.

Neben dem oben erwähnten Platzverweis ist es der Polizei möglich Aufenthaltsverbote auszusprechen. Für den Bereich in dem die eigene Wohnung liegt, kann kein Platzverweis oder Aufenthaltsverbot erteilt werden. Trotzdem hat dies die Polizei in der Vergangenheit schon getan und Bewohner_innen des Gefahrengebiets damit faktisch unter Hausarrest gestellt. Ein Nichtbefolgen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten oder die Annahme der Polizei das mensch potentiell Straftaten ausführen könnte(eigentlich müssen hierzu konkrete Anhaltspunkte vorliegen), kann zu einer Ingewahrsamnahme führen.

Zur Überprüfung der Identität verschleppt die Polizei Menschen auf die Kommissariate. Angegeben werden muss nur, Name, Adresse, Geburtsdatum und ungefähre Berufsbezeichnung(wenn sie danach fragen). Das Recht auf einen Telefonanruf, am besten beim EA, muss gewährt werden. Telefonate die auf einem Anrufbeantworter enden, gelten nicht als erfolgreiches Telefonat. Es ist ratsam gegen jegliche polizeiliche Maßnahmen Widerspruch einzulegen. Es reicht aus den Widerspruch mündlich zu Protokoll zu geben. Wenn die Polizei Unterschriften einfordert, muss diese nicht von Dir selbst erbracht werden, sondern Polizeibeamt_innen können durch gegenseitige Unterschriften selbst quittieren.

Auf Gesprächsangebote und Befragungen mit konsequenter Aussageverweigerung reagieren!

Durch Gefahrengebiete stellen sich Polizist_innen Freifahrtscheine für diskriminierende, willkürliche, rechtswidrige Maßnahmen aus. Deswegen gehören Gefahrengebiete abgeschafft!

Lest hierzu auch die Hinweise der Gefahrengebietskampagne vom Sommer 2013.

Gefahrengebiete gefährden!

Hier noch einmal der Link zum Formular.