Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Die Postbank als williger Handlanger der Repressionsbehörden

Das vom Ermittlungsausschuss Hamburg genutzte Konto bei der Postbank wurde von dieser mit einem Schreiben vom 04.08.2017 zum 13.10.2017 gekündigt. Einen Grund für die Kündigung dieses langjährig bestehenden Geschäftskontos nennt die Postbank nicht.
Für uns unvermittelt, da es nie zu Unregelmäßigkeiten kam, teilten sie wortkarg mit: „Sie führen ein Postbank Business Girokonto bei uns. Dieses kündigen wir zum 13.10.2017. Grundlage unserer Kündigung ist §19 Abs. 1 unserer AGB. Sie können diese Klausel auf der letzten Seite [Anmerkung: es gab nur eine Seite, der betreffende § stand auf der Rückseite] nachlesen.“
Auch auf freundliche Nachfrage, bezüglich möglicher nachvollziehbarer Beweggründe, zog sich die Postbank schlicht darauf zurück: „Mit der Eröffnung […] haben Sie die AGB der Deutschen Postbank AG anerkannt. Von diesem Kündigungsrecht haben wir Gebrauch gemacht und die Kündigungsfrist eingehalten. Zu einer Begründung unserer Entscheidung sind wir nicht verpflichtet. Wir halten an der Kündigung zum 13.10. 2017 fest“

Ob die Bank diese Idee aus eigener Motivation ausgebrütet hat oder auf deutliches Anraten der Repressionsbehörden eilfertig zur Tat geschritten ist wissen wir nicht.

Auch ob die Repressionsbehörden die Kündigung unseres Kontos der Postbank „nur“ in Ermangelung anderer Optionen, der Abschreckung und Arbeitserschwernis nahegelegt haben, oder ob ein Verfahren im Hintergrund läuft, das Anlass für die Ansprache der Bank bot, können wir nicht sagen.
So oder so hat die Postbank sich auf jeden Fall bereitwillig der allgemeinen Stimmung des Repressionschors gegen linke Strukturen angeschlossen und ist somit Teil der Repression gegen die linke Szene.

Dass unsere Arbeit den Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge ist machte sich sowohl während des G20 als auch danach bemerkbar. Beispielsweise wurde versucht, Haftanträge in der G20-Gesa damit zu untermauern, dass Betroffene sich die EA-Nummer notiert hatten. Auch Monate später bei Haftprüfungen gab es diese Darstellung. Frei nach dem Motto: wer sich eine Telefonnummer auf den Arm schreibt oder ins Telefon speichert, um im Notfall anwaltliche Unterstützung zu bekommen, plant diese auch nötig zu haben.

Was bedeutet das nun für unsere Arbeit?

Einschüchtern lassen wir uns davon sicher nicht, unsere Arbeit geht wie gewohnt weiter.

Die Kündigung reiht sich in andere auf die Finanzen abzielende Maßnahmen gegen NoG20-Unterstützer*innen ein. Bereits vor dem G20-Gipfel wurde teilweise Orten, die städtische Gelder beziehen, gedroht Mittel zu kürzen, sollten sie sich nicht genehm verhalten. Jetzt, nach dem Gipfel, verschickt das Finanzamt auffällig unauffällig gehäuft Post.

Unsere neue Bankverbindung lautet: DE26 2005 0550 1250 1336 24, Bic: HASPDEHHXXX, Überweisungszweck (wichtig! ): Anderkonto EA, Kontoinhaberin: Ehrhardt, Ursula

Leider gehen Überweisungen, die nach dem 13.10. bei der Postbank ankommen, zurück und können nicht auf unser neues Konto weitergeleitet werden.

Zu guter letzt: Es wird mit Hochduck weiter gegen G20 Aktivist*innen ermittelt. Es wird von den Cops weiter nach Bildmaterial und konkreten Gegenständen gesucht. Daher ist nach wie vor mit Hausdurchsuchungen und neuen Festnahmen zu rechnen. Also seid darauf gefasst und räumt auf!

Gemeinsam gegen Repression. United we stand!
Euer EA Hamburg

KURZINFO // BREITE STRASSE – PROZESS BEGINNT AM 25. AUGUST // KURZINFO

Am 25. August 2015 beginnt der Prozess gegen sechs Angeklagte vor dem Landgericht Hamburg (Sievekingplatz 1). Folgetermine sind der 27. und 28. August. Nach einer Gerichtspause werden dann ab dem 21. September 2015 zwei Verhandlungstage die Woche stattfinden (in der Regel montags und mittwochs, mit Ausnahme des 24.9.15). Beginn ist jeweils um 9:30 Uhr. Terminiert ist zunächst bis Ende des Jahres 2015.

Kommt und unterstützt die Betroffenen!!!

Seit Beginn wird das Verfahren von den Ermittlungsbehörden politisch vorangetrieben und geführt. Drei der Angeklagten werden seitens der Staatsanwaltschaft des versuchten Totschlags beschuldigt. Alle sechs sind gemeinschaftlich der gefährlichen Körperverletzung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Böller), Hausfriedensbruch und Widerstand angeklagt. Vier der Angeklagten unterliegen noch dem Jugendstrafrecht.

Folgt das Gericht der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bedeutet dies für diejenigen, denen versuchter Totschlag vorgeworfen wird, Knaststrafe ohne Bewährung.

Im Zuge ihrer Ermittlungen sucht die Polizei außerdem weitere, bislang unbekannte Personen per Denunziationsaushänge. Diese enthalten jedoch keine Personenangaben oder Beschreibungen. Sollte die Polizei ihrer Meinung nach fündig werden besteht die Möglichkeit, dass der Prozess noch erweitert wird.

Zum Prozessbeginn wird es eine Kundgebung geben. Achtet auf weitere Ankündigungen. Lasst uns am 25. August zeigen, dass die Betroffenen nicht alleine sind.

Für ausführlichere Informationen schaut auf den Blog:
https://breitesoli.noblogs.org/

Breite Straße – Wie mit den Ermittlungen umgehen?

Zum Spannungsfeld zwischen dem Schweigen zu Tatvorwürfen und der kritischen Auseinandersetzung mit Positionen und Aktionen

Wir gehen nicht unter in den Kämpfen, die wir führen, sondern in denen den wir uns nicht stellen. Ähnliches könnte für Debatten um konkrete politische Aktionen gelten. Doch wie über Vorfälle sprechen, sich positionieren, wenn Schweigen das Gebot der Stunde ist? Die vehemente Aufforderung, konsequent die Aussage zu verweigern, steht immer wieder in der Kritik, Debatten zu verhindern, Maulkörbe zu verpassen und schweigender Vereinzelung Vorschub zu leisten. Diese Kritik soll hier aufgegriffen und anhand der konkreten Situation um die Besetzung in der Breite Straße erläutert werden.

Aktuell wird in Bezug auf die Besetzung vom 27.08. in der Breite Straße ermittelt. Gegen bisher sechs Beschuldigte wird in noch nicht absehbarer Zeit Anklage erhoben, Jakob S. sitzt auf Hahnöfersand in U-Haft. In der Presse wurde von einem fliegenden Waschbecken und einem Heizkörper, Türen und Dachlatten berichtet (Mopo); die Tatvorwürfe des gemeinschaftlichen versuchten Totschlages, der gefährlichen Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurden erhoben. Das bietet viel Raum für Spekulationen und dem Bedürfnis nach Auseinandersetzung und solidarischem Handeln.

Warum Schweigen?

Dicht halten bedeutet, nicht über die Geschehnisse des Abends zu sprechen – egal in welchem Kontext und in welcher Situation. Bei dieser Aufforderung geht es uns darum, von Ermittlungen Betroffene weitgehend zu schützen und den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit so schwer wie möglich zu machen. Es ist nicht abschätzbar, wie breit ermittelt wird, welche Gesprächsinhalte für Cops von Interesse sind und wer alles noch zum Ziel von Ermittlungen werden könnte. Beispielsweise hat sich aufgrund der Ermittlungen der Kreis von fünf auf sechs Beschuldigte bereits erweitert und es ist nicht absehbar, ob und wie viele noch dazu kommen werden. Schweigen ist daher das einzig schlagkräftige Mittel, den Ermittlungstaktiken der Polizei etwas entgegenzusetzen.

Mediale „Wahrheiten“ als Unterstützung der Repressionsorgane

Um die Anforderung dicht zu halten erfüllen zu können, ist ein kritischer Umgang mit vermeintlichen Informationen notwendig. Über eigene Eindrücke, die Berichterstattung der Medien und eingestellte Videos bei youtube (z.B. Berichterstattung auf Hamburg1) meint mensch, ein genaues Bild der Geschehnisse des Abends zu haben. All dies zum jetzigen Zeitpunkt als Grundlage für Auseinandersetzungen zu nehmen birgt Gefahren. Ermittlungsbehörden nehmen jegliche Äußerung – dazu können auch Spekulationen gehören – um Vermutungen zu untermauern und gegen Beschuldigte zu verwenden. Wer im Fokus der Überwachung steht, ist dabei völlig unklar. Es kann jede_n treffen, auch ohne, dass die Person dies selber mitbekommt.

Auch Sachverhalte, die durch Medien verbreitet werden und damit als öffentlich zugängliche und abgesicherte Informationen gelten, erfordern einen vorsichtigen Umgang. So zeigt beispielsweise die Berichterstattung über einen angeblichen Angriff auf die Davidwache am 28.12.2013 deutlich, wie durch gezielte mediale Desinformation politische Stimmungsmache betrieben wird. Darüber hinaus erfahren Maßnahmen der Repressionsorgane dadurch öffentliche Unterstützung, aber auch innerlinke Debatten über Verhältnismäßig- und Sinnhaftigkeit von Mitteln werden angestoßen. (vgl. Presseerklärung Beuth: http://florableibt.blogsport.de/2014/01/05/pressemitteilung-zum-polizeilich-inszenierten-angriff-auf-die-davidwache/). Sowohl durch Ermittlungen als auch durch Medien werden „Wahrheiten“ produziert, die faktisch zu hinterfragen und politisch abzulehnen sind.

Debatten – ja, aber keine Ermittlungshilfe

Sicherlich bietet die Besetzung der Breite Straße vom 27.8. jede Menge Anlass für Auseinandersetzungen über die Legitimität und Sinnhaftigkeit von militanten Mitteln, Vorbereitung und Durchführung von Aktionen. Solche Auseinandersetzungen sind aus unserer Perspektive nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig. Debatten tragen zur politischen Handlungsfähigkeit bei und können diese mit Inhalten unterfüttern. Bereits gelaufene Aktionen bieten Möglichkeiten kritischer Reflexion und Anlass auf deren Basis die eigene Praxis zu überprüfen.
Zu bedenken sind dabei der Zeitpunkt, der Grad der Öffentlichkeit und die konkreten Inhalte. In Bezug auf die Auseinandersetzungen um die Breite Straße bedeutet dies, kritische Debatten entweder nicht während des laufenden Verfahrens zu führen, oder von den konkreten Ereignissen loszulösen. Das heißt, auch in als sicher empfundenen Zusammenhängen keinen direkten Bezug zu Beschuldigten, Tatvorwürfen und vermeintlichen Fakten herzustellen. Dies gilt auch für die Nutzung sozialer Medien wie Facebook und Twitter. Diese bieten zwar die Möglichkeit, auf einfachem Wege viele Menschen schnell zu erreichen. Bei der Nutzung muss mensch sich aber darüber im Klaren sein, dass hiermit Verbreitungswege aus der Hand gegeben und leicht abrufbare Informationen über Zusammenhänge und Verbindungen erzeugt werden. Informationen bleiben unwiderruflich im Internet erhalten und werden in der Ermittlung von Cops genutzt.
(zur Kritik an Facebook und Co: http://aussageverweigerung.blogsport.de/images/plapperntext.pdf)

Lasst uns reden – über Häuserkampf und Solidaritätsarbeit

Bei aller Aufforderung und Notwendigkeit, dicht zu halten, geht es nicht darum, in Passivität und Sprachlosigkeit zu verfallen. Stattdessen ist es wichtig und notwendig, sich klar zu positionieren und kritisch solidarisch zu verhalten.
Repression, die – wie im aktuellen Fall – durch harte Tatvorwürfe Besetzung als politische Praxis kriminalisiert, stellt den Versuch dar, dieser die Legitimation und Solidarität zu entziehen. Dem gilt es entschlossen entgegenzutreten und dies deutlich wahrnehmbar zu äußern. Hierbei geht es darum, bürgerlichen Medien und Repressionsorganen nicht die alleinige Deutungshoheit zu überlassen.
In rechtsstaatlicher Logik stellt Repression die Antwort auf Versuche, bestehende Verhältnisse anzugreifen, dar. Dem wollen wir uns entgegenstellen, indem wir politische Praxis verteidigen und Repression angreifen. Es geht dabei nicht um individuelle Handlungen Einzelner, sondern darum, Häuserkampf als emanzipatorisches Anliegen zu thematisieren. Aus unserer Sicht sollte die Auseinandersetzung um Repression sich nicht auf Schuld- oder Unschuldsvermutungen stützen, da strafrechtliche Kategorien kein geeigneter Maßstab für politische Auseinandersetzungen sind. Vielmehr geht es uns darum, Knast und andere Repressionsmittel als illegitim zu verurteilen und anzugreifen.

Gezielte Unterstützung in Form von Briefen, Kundgebungen (auch in Hörweite des Knastes), Geld, Solitransparente, solidarische Aktionen etc. füllt Parolen wie „Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle!“ mit Inhalt und stellt den Versuch dar, Vereinzelung in der Repressionssituation etwas entgegenzusetzen. Gebt den Beschuldigten das Gefühl nicht alleine zu sein! Informationen und Kontaktmöglichkeiten hierzu findet ihr auf http://breitesoli.noblogs.org.

EA Hamburg, Rote Hilfe Ortsgruppe Hamburg

Unberechtigte Inhaftierungen nach Hausbesetzung in der Breitestraße. Dokumentation der PE der Anwält_innen

Dokumentation der Presseerklärung der

RechtsanwältInnen

Christian Woldmann, Andreas Beuth, Britta Eder, Gerrit Onken

 

Unberechtigte Inhaftierungen nach Hausbesetzung in der Breitestraße. Akte und Videomaterial ermöglicht keine Identifikation der Mandanten als Täter. Trotzdem U-Haft angeordnet.
Rechtswidrige Maßnahmen gegen Betroffene. Beschränkung der Verteidigerrechte.

Im Rahmen der Räumung eines in der Nacht vom 27. auf den 28. August 2014 besetzten Hauses in der Breitestraße 114-116 in Hamburg, nahm die Polizei in der Umgebung des Hauses gegen ca. 01:30 Uhr fünf Personen vorläufig fest. Allen Fünf wurde zunächst der Tatvorwurf des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemacht.

Gegen zwei Heranwachsende erließ das zuständige Gericht bei der Haftprüfung Untersuchungshaftbefehle. Dabei ging die Haftrichterin davon aus, dass der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags durch Werfen von Gegenständen aus dem Haus bestehe. Aus Sicht der Verteidigung ermöglicht die den Betroffenen und Ihren AnwältInnen vorgelegte Akte und vorgespieltes Videomaterial bereits keine Identifizierung der Mandanten als Täter. Darüber hinaus stellt sich juristisch die Frage, inwieweit das Werfen der Gegenstände aus dem Haus überhaupt den Tatbestand eines versuchten Totschlages erfüllen kann. In beiden Fällen wurde von den AnwältInnen unmittelbar nach Erlass der Haftbefehle Antrag auf Haftprüfung gestellt.

Gegen die drei anderen Festgenommenen wurden keine Haftbefehle erlassen, in zwei Fällen nicht einmal von der Staatsanwaltsanwaltschaft beantragt. Stattdessen wurde gegen sie bis zum Sonntagmittag um 12.00 Uhr Polizeigewahrsam angeordnet. Auch diese freiheitsentziehenden Maßnahmen sind aus Sicht der Verteidigung offenkundig rechtswidrig. Es gibt keinerlei tragfähige Begründung dafür. Zwei Betroffene wurden vorübergehend festgehalten, obwohl das Gericht bereits deren Freilassung angeordnet hatte und zunächst keine Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht ausgesprochen oder beantragt worden war.

Der Umgang von Polizei und Justiz mit allen fünf Betroffenen war von nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und Beschränkungen von Verteidigungsrechten geprägt. Das in Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz (GG) festgeschriebene Recht auf unverzügliche richterliche Entscheidung über eine Freiheitsentziehung wurde in massiver Weise verletzt.

Den MandantInnen und der Verteidigung wurde erst nach 38-40 Stunden Freiheitsentziehung, im Rahmen der Vorführung vor der Haftrichterin, zumindest grob zur Kenntnis gegeben, welche Handlungen Ihnen vorgeworfen werden.

Zudem wurde den AnwältInnen der Betroffenen ohne erkennbaren Grund erst ca. 7 Stunden nach deren Kontaktaufnahme mit LKA und Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben mit ihren MandantInnen zu sprechen.

Wir haben sowohl der Hamburger Polizei als auch der Staatsanwaltschaft frühzeitig unsere Bedenken, das verfassungsrechtliche Unverzüglichkeitsgebot bei freiheitsentziehenden Maßnahmen betreffend, mitgeteilt. Gleichwohl hat die Polizei keine diesem Gebot entsprechende unverzüglichen Information gegeben, ob eine Vorführung vor den Haftrichter erfolgen werde. Tatsächlich lag selbst dem zuständigen Gericht am Folgetag der Festnahmen bis Mittags noch keine Akte vor.

Auch die richterliche Zuführung am Freitag ab ca. 16 Uhr war von systematischen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör der Betroffenen und des Rechts auf ein faires Verfahren geprägt. So wurde erst Akteneinsicht gewährt, nachdem die Verteidigung mehrfach und eindringlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus den letzten Jahren hinwies, wonach ein Beschuldigter, gegen den Untersuchungshaft beantragt ist, einen Anspruch auf Kenntnis der Akten hat, die dem Gericht bei der Entscheidung über die Untersuchungshaft vorliegen.

Für eine Akteneinsicht in eine mehrere hundert Seiten umfassende Akte wurde lediglich eine halbe Stunde gewährt, da der angeblich vorhandene Zeitdruck nichts Anderes erlauben würde, weil das Ende des auf die Festnahme folgenden Tages die äußerste gesetzliche Frist für eine richterliche Entscheidung über die Freiheitsentziehung ist. Dieser Zeitdruck wäre vermeidbar gewesen, wenn den Verteidigungsrechten beispielsweise durch frühzeitige Fertigung von Kopieakten und Akteneinsicht vor Anhörungsbeginn Rechnung getragen worden wäre. Einigen AnwältInnen wurde gar keine Akteneinsicht gewährt.

Das Vorgehen von Polizei und Justiz ist aus Sicht der Verteidigung besorgniserregend verantwortungslos. Neben systematischem nicht Gewähren von Rechten sind die mit dem Erlass von Haftbefehlen verbundenen intensiven Grundrechtsbeeinträchtigungen für die von Untersuchungshaft Betroffenen keineswegs gerechtfertigt.

Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 16.1.2014 in der Roten Flora

Einsatzkonzept der Polizei am 21.12. war die Demonstration zu verhindern.

Die eingesetzten Einheiten hatten zudem offensichtlich den Auftrag möglichst viele Demonstrationsteilnehmer_innen zu verletzen, statt gesicherte Festnahmen zu machen. Die Zahlen der Fest- und Ingewahrsamnahmen gegenüber der großen Anzahl an Verletzten machen dies deutlich. (ca.20 Festnahmen und über 200 Ingewahrsamnahmen – allein aus dem Kessel in der Kastanienallee stammen über 200)

Es kam den ganzen Tag über zu Rechtsbrüchen durch die Polizei:

  • verbotener Einsatz von Tonfa und Schlagstöcken oberhalb der Schulter,
  • verbotener flächendeckender Einsatz von Pfefferspray,
  • massenhafter Freiheitsentzug – bis zu acht Stunden im Kessel Kastanienallee ohne ausreichende Rechtsgrundlage und ohne die vorgeschriebene Möglichkeit eine Toilette nutzen zu können.
  • Einzelne wurden bis zu13 Stunden festgehalten.
  • Zudem wurden Rechtsanwält_innen und Pressevertreter_innen massiv in ihrer Arbeit eingeschränkt und behindert, indem sie teilweise mittels körperlicher Polizeigewalt aufgehalten wurden.

 

Zu den Verletzten konkret:

Vorläufig kommen wir nach unseren Ermittlungen zu dem Stand, dass durch die Polizei 443 Personen verletzt wurden. Hinzu kommen mehrere hundert Personen, die aufgrund von Pfefferspray zu versorgen waren. 380 Personen erlitten leichte Verletzungen (d.h.: z.B. starke Unterkühlung nach dem Einsatz von Wasserwerfern, mit anschließendem stundenlangem Stehen im Polizeikessel, Platzwunden die nicht genäht werden mussten, flächige Schürfungen usw. Nicht erfasst sind: Prellungen und kleinere Wunden.).

Gesichert sind nach dem bisherigen Stand 63 Personen schwer verletzt worden (z.B. Bewusstlose, Mehrfachbrüche, Kopfverletzungen durch Tonfa- und Schlagstockschläge, Frakturen an Unterarmen, Hand, Finger- und Fußknochen). Von diesen Schwerverletzten sind mindestens 28 mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht worden, mindestens 40 Aktivist_innen sind in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gebracht worden, einige von ihnen wurden stationär aufgenommen (Schädel-Hirn-Trauma, verdacht auf Wirbelsäulentrauma).

Selbst erfahrene Sanitäter_innen waren über die Masse und das Ausmaß der Verletzungen schockiert.

Dass an diesem Tag nicht noch schlimmeres passiert ist, ist allein den Teilnehmer_innen der Demonstration zu verdanken. Nach Auflösen der Demonstration durch die Polizei entstand beispielsweise in der Juliusstraße Ecke Schulterblatt über längere Zeit eine extrem beengte Situation. Die dort befindlichen Menschen wurden von Polizeikräften extrem eng zusammen­gedrängt und waren teilweise in Fahrradständern oder zwischen Autos verkeilt, so dass viele vor Panik in Tränen ausbrachen. Parallel setzten die Einsatzkräfte auch gegen wehrlose Personen in dieser Situation Pfefferspray ein. Eine Massenpanik konnte dank des besonnenen Verhaltens der Demonstrationsteilnehmer_innen verhindert werden.

Entgegen der Behauptung der Polizei war es auch Einzelpersonen nicht möglich sich aus dieser Situation zu entfernen. Die Beamt_innen im Schulterblatt verwiesen darauf sich in Richtung Juliusstraße zu entfernen, wohingegen die Beamt_innen in der Juliusstraße darauf verwiesen sich in Richtung Schulterblatt/Pferdemarkt zu entfernen. Faktisch bestand so über einen längeren Zeitraum ein enger Polizeikessel.

Zu den verletzten Polizeibeamt_innen:

Auch wenn wir für gewöhnlich eine Stellungnahme unsererseits dazu politisch nicht für sinnvoll erachten, haben wir uns entschieden aufgrund der medialen Ausschlachtung und Instrumentalisierung der verletzten Beamt_innen doch etwas dazu zusagen.

Wir wissen von zwei schwerer verletzten Polizist_innen, wobei die schwerste Verletzung durch einen Verkehrsunfall zustande gekommen ist, bei dem die betroffene Beamtin nicht angeschnallt war. Diese Verletzung hatte nichts mit dem eigentlichen Einsatzgeschehen zu tun. Unter den weiteren gemeldeten verletzten Beamt_innen, befinden sich einige, die sich vernünftigerweise durch eine Verletztmeldung dem Einsatz entzogen haben.

Im Zuge des Gefahrengebiets kam es permanent zu Überschreitungen der polizeilichen Kompetenzen wie: der Auflage sich nicht in Gruppen bewegen zu dürfen, zu nicht erlaubten Körperkontrollen, oder zu Aufenthaltsverboten für Anwohner_innen. Auch wurden Personen mittels Polizeigewalt zu Boden gebracht, nur um kontrolliert zu werden.

Das von der Polizeiführung angekündigte „Augenmaß“ hat sich in Maßnahmen gezeigt wie der Kontrolle eines 70-jährigen Gewerbetreibenden, der ebenso kontrolliert wurde, wie völlig szene­untypische Mittdreißiger. Letztere wurden der Lüge bezichtigt und erhielten ein Aufenthalts­verbot, als sie angaben, sie wollen im Schanzenviertel essen gehen.

Die eingesetzten Beamt_innen agierten von Tag zu Tag brutaler.

Mindestens 3 Aktivisten wurden schwer verletzt, zahlreiche weitere erlitten leichtere Verletzungen (schmerzhaftes Würgen, flächige Schürfwunden, Prellungen).

Die bei den Kontrollen beschlagnahmten bisher öffentlich benannten „gefährlichen Gegenstände“ sind mit Ausnahme der Feuerwerkskörper durchweg legal bei sich zu haben. Es handelte sich hierbei um Reizgas, das selbst von der Polizei zur Selbstverteidigung empfohlen wird, um Taschenmesser und auch um absolut lächerliche Dinge wie in der Tasche mitgeführte Sprüh­farbe, und die bekannte als „Schlagwaffe“ beschlagnahmte Klobürste).

Auch das Tragen von Halstüchern und Mützen, selbst in der Farbe Schwarz, stellt im Winter keinerlei Besonderheit dar. Dennoch benennt die Polizei all diese beschlagnahmten Gegenstände und Kleidungsstücke als Beleg des Erfolgs.

Durch das „Polizeigesetz“ und das „Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei“ ist der Polizeiapparat, losgelöst von politischer oder juristischer Kontrolle, selbst zum politischen Akteur geworden. Das stellt im Ansatz polizeistaatliche Strukturen dar. Die faktische Schaffung des Ausnahmezustandes im Gefahrengebiet haben wir erlebt. In den genannten Gesetzen wird aber auch der richterliche Vorbehalt z.B. beim Abhören von Telefonen oder beim Verwanzen von Wohnungen für einige Zeit ausgesetzt und die Polizei alleine kann über diese Maßnahmen entscheiden. Einen Polizeiapparat mit soviel Macht hat es hier seit 1945 nicht mehr gegeben.

Aufruf an Verletzte und Zeug_innen #hh2112

Am 21.12. wurden durch die Polizei weitaus mehr Personen zum Teil schwer verletzt als uns bisher bekannt war.Konzept war offensichtlich Personen zu verletzten statt Fest- und Ingewahrsamnahmen zu machen.Um einen möglichst guten Überblick zu bekommen & gegebenenfalls Verletzte und Zeug_innen miteinander zu verknüpfen.

Wir gehen mit den Informationen vertraulich um & geben nur nach Absprache Kontakte weiter.

Wir bitten alle, die durch die Polizei am 21.12.2013 schwer verletzt wurden – insbesondere die, die aufgrund der Verletzungen ins Krankenhaus mussten – sich bei uns zu melden. Zudem bitten wir alle Zeug_innen & Verletzte betreuende/behandelnde Personen sich ebenfalls mit uns in Verbindung zu setzen.

Auch alle uns namentlich schon bekannte Verletzte mögen uns bitte Kontaktmöglichkeiten geben. Wer_Welche noch kein Gedächtnisprotokoll geschrieben hat: Macht es jetzt. Die Erfahrung zeigt das wichtige Sachen schnell vergessen werden. Am besten detaillierte Zeitabläufe und genaue Beschreibung eingesetzter Copeinheiten (Kennzeichnung auf dem Rücken, Farbe der Helme, Stoffüberzug oder nicht, Helmkennzeichnung, Länderwappen etc.)

Wenn ihr uns eine Mail schickt, tut dies bitte ausschließlich verschlüsselt!

Wir können auch Briefe bekommen. Wenn ihr könnt gebt diese zur Sicherheit möglichst direkt im Infoladen Schwarzmarkt ab.

 

EA-Bericht #hh2112 Demo für Flora, Esso-Häuser, Lampedusa in Hamburg

Bericht des EA-HH zu den Ereignissen am 21.12
Bis auf eine Person alle freigelasssen – viele Verletzte

Bereits bei der Anreise wurden gegen 11 Uhr 11 Refugees aus Berlin aus dem Zug gezogen und erst gegen 18 Uhr ohne ihre Fahrscheine (!) in Hannover wieder freigelassen.
Nach dem bewussten Angriff der Polizei auf die Demo (angeblich weil die Demo 3 Minuten zu früh los ging !?) und den daraus entstehenden Auseinandersetzungen kam es im Verlauf des Nachmittags/Abends zu ca 260 Ingewahrsam/Festnahmen und 500 Verletzten,davon 20 schwer.

Generell wurde den Rechtsanwält*innen, auf Weisung des Einsatzleiters Herr Born, der Kontakt zu ihren Mandant*innen verweigert.Auch Informationen über den Verbleib von Mandant*innen wurden zurückgehalten.
Sogar im Falle eines Minderjährigen der aufgrund von Polizeigewalt ins Krankenhaus gebracht wurde ist den Anwält*innen der Zutritt in das Behandlungszimmer von der Polizei verweigert worden.

Auch von Demonstrant*innen gerufene Rettungswagen wurden von Polizeikräften in ihrer Arbeit behindert und dadurch erst erheblich später zu den Verletzten durchgelassen. So lag z.B. ein Mensch 20 min bewusstlos am Boden und die herbeigerufenen erstversorgenden Demosanitäter mussten ihre Personalien abgeben.
Gegen 18 Uhr kam es sowohl zu einem Kessel in der Kastanienallee von ca 200 Menschen, als auch zu diversen Platzverweisen in der Innenstadt.Im Gegensatz zur Innenstadt wo es nur zu vereinzelten Ingewahrsamnahmen kam, wurden die Menschen in der Kastanienallee bis zu 5 Stunden im Kessel gefangen gehalten.Dabei wurden die festgehaltenen Menschen weder mit mit Essen oder Trinken versorgt, noch gab die Möglichkeit eine Toilette zu benutzen.Faktisch ist die Polizei verpflichtet Toiletten,z.B. Chemieklos, zur Verfügung zu stellen.Das Begleiten hinter einen Container und dort das sich Entleeren der Person zu bewachen, ist definitiv nicht ausreichend.

Eine Rechtsanwältin wurde durch Polizeigewalt daran gehindert mit ihren Mandant*innen im Kessel in Kontakt zu treten und erhielt zudem keine Möglichkeit mit dem Einsatzleiter zu sprechen.
Ein Grossteil der Menschen im Kessel wurde in ab 20:15 in zur Polizeidirektion West in der Stresemannstrasse abtransportiert.Fast alle berichten, sie hätten auch dort über 8 Stunden nichts zu trinken bekommen, bzw. nur 3 Gläser Wasser für 30 Leute in der gesamten Zeit,geschweige denn etwas zu Essen bekommen.Auch der Toilettengang wurde weiterhin verweigert.Die letzten Personen wurden gegen 4:30 aus der Wache entlassen.
Die im Kessel verbliebenen Menschen, die aus Kapazitätsgründen nicht auf die Wache mitgenommen wurden,erhielten Platzverweise für die Bereiche Reeperbahn, Schanzenviertel und St.Pauli.

Eine Person mit nicht deutschen Papieren wird nach wie vor im Untersuchungsgefängnis festgehalten.Unsere Rechtsanwält*innen kümmern sich.

Insgesamt hat der Richterliche Notdienst, der eigentlich über Anschlussgewahrsam entscheiden müsste, wieder nicht so wie vorgesehen gearbeitet.Er war nicht wie angekündigt mit 3 Richter*innen, sondern nur mit einer Person besetzt. Ausserdem war er nur für 2 Stunden erreichbar.
So hat im Falle des Kessels in der Kastanienallee auch statt den Richter*innen Einsatzleiter Born persönlich über Anschlussgewahrsam entschieden und den Richterlichen Notdienst zudem über die Tatsache von Ingewahrsamnahmen stark verspätet informiert.

Das Gerücht bezüglich eines Warnschusses hat sich nicht bestätigt!

Wir fänden eine Klage zur Feststellung der Rechtmässigkeit des Kessels sinnvoll – falls ihr euch vorstellen könnt dies zu tun, meldet euch bitte bei uns,gerne verschlüsselt per Mail.Ansonsten könnt ihr montags zwischen 19 und 21 anrufen und wir treffen uns.

Solltet ihr Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen – meldet euch bei uns!

Ermittlungsausschuss übt Kritik „Polizei hat die Route der Nazis mit unnötiger Gewalt durchgesetzt“

PRESSEINFORMATION DES ERMITTLUNGSAUSSCHUSSES (EA)

Ermittlungsausschuss übt Kritik „Polizei hat die Route der Nazis mit unnötiger Gewalt durchgesetzt“

Hamburg, 3. Juni 2012

„Dieses Geschehen war vermeidbar“, kommentiert der Ermittlungsausschuss (EA) die Vorkommnisse am 2. Juni 2012 im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Aufmarsch der Neonazis. Ohne jede juristische Notwendigkeit habe die Polizei dem rechten Aufmarsch eine Ersatzroute verschafft und mit Gewalt durchgesetzt. In den vergangenen Jahren seien die Nazis hingegen wiederholt direkt wieder nach Hause geschickt worden.

Durch den Einsatz der Polizei seien Gegendemonstrant_innen, so der EA, eingekesselt, zum Teil schwer verletzt und in ihren Grundrechten beschnitten worden.

So sei ein 15jähriger ohne Benachrichtigung seiner Anwältin dem Haftrichter vorgeführt worden – „Es handelt sich um einen offenen Bruch mit rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien. Ein faires Verfahren und der Zugang zu seiner Anwältin wurden nicht gewährleistet, als der Minderjährige dem Haftrichter vorgeführt wurde.“, kommentiert Rechtsanwalt Alexander Kienzle das widerrechtliche Vorgehen. Der EA hat recherchiert, dass einem Rollstuhlfahrer durch den Polizeieinsatz die Hand gebrochen wurde. Drei Menschen seien im Krankenhaus behandelt worden, nachdem sie von Polizeikräften mit der Schlagwaffe Tonfa auf den Kopf geschlagen worden waren. Die genaue Zahl der Verletzten könne nicht ermittelt werden, da einige Verletzte unbehandelt – unter anderem mit Gehirnerschütterung – nach Hause gegangen seien.

Rolf Breier vom Ermittlungsausschuss erklärt dazu: „Tonfaschläge auf den Kopf sind lebensgefährlich und daher verboten. Die Polizei hat Aktivist_innen gezielt schwer verletzt.“

Anhand zahlreicher Zeugenaussagen sei erkennbar geworden, dass die Polizei aktiv die Möglichkeit auf Rechtsbeistand verhindert habe, so der EA: „Konkret wurde Menschen das Recht zu telefonieren verweigert mit der Begründung, es sei rechtlich nicht nötig.“
Ermittlungsausschuss übt Kritik „Polizei hat die Route der Nazis mit unnötiger Gewalt durchgesetzt“ weiterlesen