Archiv für den Tag: 16/01/2014

Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 16.1.2014 in der Roten Flora

Einsatzkonzept der Polizei am 21.12. war die Demonstration zu verhindern.

Die eingesetzten Einheiten hatten zudem offensichtlich den Auftrag möglichst viele Demonstrationsteilnehmer_innen zu verletzen, statt gesicherte Festnahmen zu machen. Die Zahlen der Fest- und Ingewahrsamnahmen gegenüber der großen Anzahl an Verletzten machen dies deutlich. (ca.20 Festnahmen und über 200 Ingewahrsamnahmen – allein aus dem Kessel in der Kastanienallee stammen über 200)

Es kam den ganzen Tag über zu Rechtsbrüchen durch die Polizei:

  • verbotener Einsatz von Tonfa und Schlagstöcken oberhalb der Schulter,
  • verbotener flächendeckender Einsatz von Pfefferspray,
  • massenhafter Freiheitsentzug – bis zu acht Stunden im Kessel Kastanienallee ohne ausreichende Rechtsgrundlage und ohne die vorgeschriebene Möglichkeit eine Toilette nutzen zu können.
  • Einzelne wurden bis zu13 Stunden festgehalten.
  • Zudem wurden Rechtsanwält_innen und Pressevertreter_innen massiv in ihrer Arbeit eingeschränkt und behindert, indem sie teilweise mittels körperlicher Polizeigewalt aufgehalten wurden.

 

Zu den Verletzten konkret:

Vorläufig kommen wir nach unseren Ermittlungen zu dem Stand, dass durch die Polizei 443 Personen verletzt wurden. Hinzu kommen mehrere hundert Personen, die aufgrund von Pfefferspray zu versorgen waren. 380 Personen erlitten leichte Verletzungen (d.h.: z.B. starke Unterkühlung nach dem Einsatz von Wasserwerfern, mit anschließendem stundenlangem Stehen im Polizeikessel, Platzwunden die nicht genäht werden mussten, flächige Schürfungen usw. Nicht erfasst sind: Prellungen und kleinere Wunden.).

Gesichert sind nach dem bisherigen Stand 63 Personen schwer verletzt worden (z.B. Bewusstlose, Mehrfachbrüche, Kopfverletzungen durch Tonfa- und Schlagstockschläge, Frakturen an Unterarmen, Hand, Finger- und Fußknochen). Von diesen Schwerverletzten sind mindestens 28 mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht worden, mindestens 40 Aktivist_innen sind in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gebracht worden, einige von ihnen wurden stationär aufgenommen (Schädel-Hirn-Trauma, verdacht auf Wirbelsäulentrauma).

Selbst erfahrene Sanitäter_innen waren über die Masse und das Ausmaß der Verletzungen schockiert.

Dass an diesem Tag nicht noch schlimmeres passiert ist, ist allein den Teilnehmer_innen der Demonstration zu verdanken. Nach Auflösen der Demonstration durch die Polizei entstand beispielsweise in der Juliusstraße Ecke Schulterblatt über längere Zeit eine extrem beengte Situation. Die dort befindlichen Menschen wurden von Polizeikräften extrem eng zusammen­gedrängt und waren teilweise in Fahrradständern oder zwischen Autos verkeilt, so dass viele vor Panik in Tränen ausbrachen. Parallel setzten die Einsatzkräfte auch gegen wehrlose Personen in dieser Situation Pfefferspray ein. Eine Massenpanik konnte dank des besonnenen Verhaltens der Demonstrationsteilnehmer_innen verhindert werden.

Entgegen der Behauptung der Polizei war es auch Einzelpersonen nicht möglich sich aus dieser Situation zu entfernen. Die Beamt_innen im Schulterblatt verwiesen darauf sich in Richtung Juliusstraße zu entfernen, wohingegen die Beamt_innen in der Juliusstraße darauf verwiesen sich in Richtung Schulterblatt/Pferdemarkt zu entfernen. Faktisch bestand so über einen längeren Zeitraum ein enger Polizeikessel.

Zu den verletzten Polizeibeamt_innen:

Auch wenn wir für gewöhnlich eine Stellungnahme unsererseits dazu politisch nicht für sinnvoll erachten, haben wir uns entschieden aufgrund der medialen Ausschlachtung und Instrumentalisierung der verletzten Beamt_innen doch etwas dazu zusagen.

Wir wissen von zwei schwerer verletzten Polizist_innen, wobei die schwerste Verletzung durch einen Verkehrsunfall zustande gekommen ist, bei dem die betroffene Beamtin nicht angeschnallt war. Diese Verletzung hatte nichts mit dem eigentlichen Einsatzgeschehen zu tun. Unter den weiteren gemeldeten verletzten Beamt_innen, befinden sich einige, die sich vernünftigerweise durch eine Verletztmeldung dem Einsatz entzogen haben.

Im Zuge des Gefahrengebiets kam es permanent zu Überschreitungen der polizeilichen Kompetenzen wie: der Auflage sich nicht in Gruppen bewegen zu dürfen, zu nicht erlaubten Körperkontrollen, oder zu Aufenthaltsverboten für Anwohner_innen. Auch wurden Personen mittels Polizeigewalt zu Boden gebracht, nur um kontrolliert zu werden.

Das von der Polizeiführung angekündigte „Augenmaß“ hat sich in Maßnahmen gezeigt wie der Kontrolle eines 70-jährigen Gewerbetreibenden, der ebenso kontrolliert wurde, wie völlig szene­untypische Mittdreißiger. Letztere wurden der Lüge bezichtigt und erhielten ein Aufenthalts­verbot, als sie angaben, sie wollen im Schanzenviertel essen gehen.

Die eingesetzten Beamt_innen agierten von Tag zu Tag brutaler.

Mindestens 3 Aktivisten wurden schwer verletzt, zahlreiche weitere erlitten leichtere Verletzungen (schmerzhaftes Würgen, flächige Schürfwunden, Prellungen).

Die bei den Kontrollen beschlagnahmten bisher öffentlich benannten „gefährlichen Gegenstände“ sind mit Ausnahme der Feuerwerkskörper durchweg legal bei sich zu haben. Es handelte sich hierbei um Reizgas, das selbst von der Polizei zur Selbstverteidigung empfohlen wird, um Taschenmesser und auch um absolut lächerliche Dinge wie in der Tasche mitgeführte Sprüh­farbe, und die bekannte als „Schlagwaffe“ beschlagnahmte Klobürste).

Auch das Tragen von Halstüchern und Mützen, selbst in der Farbe Schwarz, stellt im Winter keinerlei Besonderheit dar. Dennoch benennt die Polizei all diese beschlagnahmten Gegenstände und Kleidungsstücke als Beleg des Erfolgs.

Durch das „Polizeigesetz“ und das „Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei“ ist der Polizeiapparat, losgelöst von politischer oder juristischer Kontrolle, selbst zum politischen Akteur geworden. Das stellt im Ansatz polizeistaatliche Strukturen dar. Die faktische Schaffung des Ausnahmezustandes im Gefahrengebiet haben wir erlebt. In den genannten Gesetzen wird aber auch der richterliche Vorbehalt z.B. beim Abhören von Telefonen oder beim Verwanzen von Wohnungen für einige Zeit ausgesetzt und die Polizei alleine kann über diese Maßnahmen entscheiden. Einen Polizeiapparat mit soviel Macht hat es hier seit 1945 nicht mehr gegeben.