Wir wollen die Kontrollen im Gefahrengebiet auswerten und bitten euch das dafür erstellte Formular entsprechend auszufüllen.
Es kann auch als Hilfe im Umgang mit Kontrollen verwendet werden.
Der Bereich eines Gefahrengebiets wird von der Polizei bestimmt und sie stattet sich dort mit allerhand Sonderrechten aus. Die zusätzlichen Befugnisse von Polizist_innen innerhalb dieses Bereiches sind „verdachtsunabhängige“ Kontrollen, die das Anhalten , Befragen, Kontrollieren der Personalien und „ in Augenscheinnehmen“ von mitgeführten Dingen- aber keine Durchsuchungen-von Personen , insbesondere Leibesvisitationen beinhalten. Schlussendlich kann die Kontrolle sogar zu einem Platzverweis führen, wenn die Polizist_innen subjektiv davon ausgehen, dass das gerade notwendig sei. Ihre subjektive Sicht der Dinge, genannt Lageerkenntnisse bestimmt die Polizei selbst und wird dabei von keiner übergeordneten Stelle, wie z.B Gerichte kontrolliert. Das öffnet Tür und Tor für Polizeiwillkür. Somit stellt das Gefahrengebiet eine Bedrohung für die Freiheit aller da, die sich in dem Gebiet bewegen. Wer kontrolliert werden soll, macht die Polizei abhängig davon mit welcher Intention das Gefahrengebiet eingerichtet wurde. In den neu geschaffenen Gefahrengebieten rund um die Polizeiwachen, gelten schwarze Kleidung bzw. ein „linkeszene typisches Aussehen“ als Kriterien, um als Gefährder_in eingestuft zu werden.
Das Gefahrengebiet an sich ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb gilt auch hier, wie überall sonst: Eine Versammlung ist eine Versammlung – auch ohne Anmeldung. Es reicht wenn erkennbar ist (z.B. mehrere Menschen auf einem Fleck die ihre Meinung kund tun (Slogans und/oder Transparente o.ä.)), dass es eine Versammlung ist oder die Versammelten sagen, dass sie eine Versammlung sind. Eine solche Versammlung muss von Rechtswegen offiziell aufgelöst werden, denn sie unterliegt dem Schutz des Versammlungsrechts. Zudem muss es nach einer Auflösung die Möglichkeit geben sich zu entfernen. Rechtlich ist die Lage also gleich wie bei einer angemeldeten Versammlung.
Statt Versammlungen aufzulösen, kesselt die Polizei häufig die Teilnehmer_innen ein. Die Einkesselung zählt bereits als freiheitsentziehende Maßnahme(wichtig Zeitpunkt der Kesselung merken!) Um einen Kessel verlassen zu können, stellt die Polizei lediglich enge Durchgangsstellen zur Verfügung. Diese dienen dazu, die Aktivist_innen zu vereinzeln und auch einzeln abzufilmen. Die Gefahr von Festnahmen und Übergriffen ist hier besonders hoch. Nutzt die Zeit im Kessel um gemeinsame Absprachen zu treffen, wie ihr mit der Situation verfahren wollt. Achtet aufeinander bis der Kessel aufgelöst ist.
Neben dem oben erwähnten Platzverweis ist es der Polizei möglich Aufenthaltsverbote auszusprechen. Für den Bereich in dem die eigene Wohnung liegt, kann kein Platzverweis oder Aufenthaltsverbot erteilt werden. Trotzdem hat dies die Polizei in der Vergangenheit schon getan und Bewohner_innen des Gefahrengebiets damit faktisch unter Hausarrest gestellt. Ein Nichtbefolgen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten oder die Annahme der Polizei das mensch potentiell Straftaten ausführen könnte(eigentlich müssen hierzu konkrete Anhaltspunkte vorliegen), kann zu einer Ingewahrsamnahme führen.
Zur Überprüfung der Identität verschleppt die Polizei Menschen auf die Kommissariate. Angegeben werden muss nur, Name, Adresse, Geburtsdatum und ungefähre Berufsbezeichnung(wenn sie danach fragen). Das Recht auf einen Telefonanruf, am besten beim EA, muss gewährt werden. Telefonate die auf einem Anrufbeantworter enden, gelten nicht als erfolgreiches Telefonat. Es ist ratsam gegen jegliche polizeiliche Maßnahmen Widerspruch einzulegen. Es reicht aus den Widerspruch mündlich zu Protokoll zu geben. Wenn die Polizei Unterschriften einfordert, muss diese nicht von Dir selbst erbracht werden, sondern Polizeibeamt_innen können durch gegenseitige Unterschriften selbst quittieren.
Auf Gesprächsangebote und Befragungen mit konsequenter Aussageverweigerung reagieren!
Durch Gefahrengebiete stellen sich Polizist_innen Freifahrtscheine für diskriminierende, willkürliche, rechtswidrige Maßnahmen aus. Deswegen gehören Gefahrengebiete abgeschafft!
Lest hierzu auch die Hinweise der Gefahrengebietskampagne vom Sommer 2013.
Gefahrengebiete gefährden!