Der EA (Ermittlungsausschuss) Hamburg hat beobachtet, dass seit dem 1.Mai 2009 und im Zuge des 1.&2. Schanzenviertelfestes Fest- oder Ingewahrsamgenommene massiv von der Polizei daran gehindert werden, Kontakt mit Menschen ihres Vertrauens aufzunehmen. Dies beginnt bereits während der Festnahme, in der zielgerichtet Menschen der Mund zugehalten, oder aber ihr Kopf auf den Boden gedrückt wird, damit sie Umstehenden ihren Namen nicht nennen können. Oft geht dies auch einher mit der Drohung, dass es schmerzhaft würde, wenn die betreffende Person dennoch versuchen sollte, ihren Namen laut zu rufen.
Auf den Wachen wird den Inhaftierten ihr Recht auf mindestens ein erfolgreiches Telefonat in der Regel komplett verwehrt. Die zeitliche Verzögerung wird in der Regel mit dem Verweis auf die Langsamkeit der polizeieigenen Bürokratie, die angeblich Vorrang hätte, begründet. Die vermeintliche Verzögerung dauert dann bis zur Freilassung an.
Parallel dazu werden die vom EA informierten Rechtsanwält_innen ebenfalls hingehalten. Auch hierbei muss meist die vermeintliche Langsamkeit des polizeieigenen Systems als Begründung herhalten. Selbst wenn die Anwält_innen in der Wache sind, in der ihre Mandant_innen festgehalten werden, argumentieren die Beamt_innen damit, dass auf Grund ihrer Bürokratie nicht klar sei ob bzw. wo sich die betreffende Person aufhalten würde. Bei dem Blockieren der anwaltlichen Arbeit setzten die Beamt_innen bewusst Lügen ein. Während die Festgenommenen gar nicht gefragt werden, ob sie die Anwält_innen sehen wollen, behaupten die Beamt_innen, dass die Festgenommenen keine_n Anwält_in sehen wollen würden.
Am 1. und 2. Schanzenviertelfest hatte diese Taktik die Konsequenz, dass der EA Hamburg nicht einen Anruf von Gefangenen auf der Wache erhielt, so dass der EA nur auf Grundlage von zugerufenen Namen tätig werden konnte.
„Höhepunkte“ in dieser Entwicklung:
Der einzigen Person, die nach dem 2.Schanzenfest in U-haft kam, wurde zugesagt, dass sie die in der Wache anwesenden Rechtsanwält_innen sehen könne. Bevor es dazu kam wurde sie dem Haftrichter vorgeführt. Auch die Vorführung fand dann ohne Rechtanwält_in statt. Nach Verkündung des Haftbefehls dauerte es 4 Tage, bis sie ihr gesetzlich zugesichertes Telefonat tätigen konnte. Dass es ihr letztlich überhaupt gelang, lag an ihrer Beschwerde beim zuständigen Abteilungsleiter.
Einer Festgenommenen, wurde gesagt, sie dürfe nicht telefonieren, weil die linken Rechtsanwälte zu schnell zu laut aktiv würden und dies nicht ins Konzept der polizeilichen Arbeit passe. Damit verfolgten die Beamt_innen den Plan, eine Hausdurchsuchung und die ED (erkennungsdienstliche) Behandlung ohne anwaltlichen Beistand ungestört durchzuführen, sowie die Person über Stunden im Ungewissen darüber, was weiter geschieht, festzuhalten.
Mit diesem Verhalten schaffen sich die Repressionsbehörden einen unkontrollierten Raum, in dem allein sie ungestört die Regeln festlegen wollen – ungeachtet dessen, ob ihr Handeln legal ist.
Die Behörden versuchen gesetzlich zugesicherte Mindeststandarts zu unterwandern und ihre eigenen Befugnisse so nach und nach zu erweitern. Dies gilt es aktiv zu bekämpfen, auch indem vehement bestehende Rechte eingefordert werden.
Noch gibt es diese Mindeststandarts unter anderem bestehend aus dem Recht telefonieren zu dürfen und dem Recht auf anwaltlichen Beistand ab Zeitpunkt der Freiheitsentziehung. Der Polizei liegt gerade in den ersten Stunden nach einer Festnahme sehr daran ungestört mit der beschuldigten Person umgehen zu können.
Teilt uns mit, wenn ihr oben beschriebenen Verhaltensweisen ausgesetzt ward und fertigt ein Gedächnisprotokoll an. Besteht darauf es schriftlich zu erhalten nicht telefonieren zu dürfen. Lasst euch die Namen oder Dienstnummern der Beamten nennen, bzw. bei Verweigerung versucht euch die Beamten z.B. aufgrund ihrer Dienstposition zu merken.
Seid informiert,
Lasst euch nichts gefallen,
Schliesst euch zusammen,
fight back!