Private Security, was dürfen sie (nicht)?

In letzter Zeit werden im öffentlichen & städtischen Bereich immer häufiger private Sicherheitsunternehmen eingesetzt. Dabei ist gut zu wissen:

Was sie düfen:

  • Sie haben im grundsätzlich das so genannte „Jedermannsrecht“. Das bedeutet, sie dürfen eine Person, die eine „Straftat“ (nicht bei einer „Ordnungswidrigkeit“!) begangen haben soll, festhalten, bis die Polizei kommt. Gut zu wissen: Fahren ohne Fahrschein gilt als Straftat, ein vermuteter Verstoß gegen die Corona-Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit.
  • Wenn ihnen das Hausrecht übertragen wurde (z.b. bei der Deutschen Bahn) dürfen sie Hausverbote erteilen und durchsetzten, sowie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen.

Was sie nicht dürfen:

  • Personalien überprüfen.
  • Gewalt anwenden. Ausnahmen: zur Durchsetzung des Hausrechts, in Notwehrsituationen oder im Falle des Festhaltens nach einer „Straftat“.
  • Ihre Kleidung muss sich deutlich von den Uniformen und der Dienst­kleidung von Polizeibeamt:innen und Mitar­beiter:innen der Ordnungsämter unter­scheiden.

Außerdem gut wissen: Öffentlicher Grund muss grundsätzlich allen zugänglich sein. Verweise sind nur von Orten zulässig, an denen es eine Hausordnung gibt, gegen die verstoßen werden kann. Auch der alte Elbtunnel ist öffentlicher Grund, denn die Hamburg Port Authority ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.

Wenn ihr Ärger mit dem privaten Teil des Repressionsapparats hattet, schreibt ein Gedächtnisprotokoll und dokumentiert den Vorfall, wenn es geht. Nach Auseinandersetzungen mit politischem Bezug meldet euch gerne beim EA.