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Anwält_innen wird gezielt Zugang zu Gefangenen verwehrt (2009)

Der EA (Ermittlungsausschuss) Hamburg hat beobachtet, dass seit dem 1.Mai 2009 und im Zuge des 1.&2. Schanzenviertelfestes Fest- oder Ingewahrsamgenommene massiv von der Polizei daran gehindert werden, Kontakt mit Menschen ihres Vertrauens aufzunehmen. Dies beginnt bereits während der Festnahme, in der zielgerichtet Menschen der Mund zugehalten, oder aber ihr Kopf auf den Boden gedrückt wird, damit sie Umstehenden ihren Namen nicht nennen können. Oft geht dies auch einher mit der Drohung, dass es schmerzhaft würde, wenn die betreffende Person dennoch versuchen sollte, ihren Namen laut zu rufen.
Auf den Wachen wird den Inhaftierten ihr Recht auf mindestens ein erfolgreiches Telefonat in der Regel komplett verwehrt. Die zeitliche Verzögerung wird in der Regel mit dem Verweis auf die Langsamkeit der polizeieigenen Bürokratie, die angeblich Vorrang hätte, begründet. Die vermeintliche Verzögerung dauert dann bis zur Freilassung an.
Parallel dazu werden die vom EA informierten Rechtsanwält_innen ebenfalls hingehalten. Auch hierbei muss meist die vermeintliche Langsamkeit des polizeieigenen Systems als Begründung herhalten. Selbst wenn die Anwält_innen in der Wache sind, in der ihre Mandant_innen festgehalten werden, argumentieren die Beamt_innen damit, dass auf Grund ihrer Bürokratie nicht klar sei ob bzw. wo sich die betreffende Person aufhalten würde. Bei dem Blockieren der anwaltlichen Arbeit setzten die Beamt_innen bewusst Lügen ein. Während die Festgenommenen gar nicht gefragt werden, ob sie die Anwält_innen sehen wollen, behaupten die Beamt_innen, dass die Festgenommenen keine_n Anwält_in sehen wollen würden.
Am 1. und 2. Schanzenviertelfest hatte diese Taktik die Konsequenz, dass der EA Hamburg nicht einen Anruf von Gefangenen auf der Wache erhielt, so dass der EA nur auf Grundlage von zugerufenen Namen tätig werden konnte.
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2. Schanzenfest/ Antifa-Demo Nachlese (2009)

Kurz-Bericht EA Hamburg Fr./ Sam.

Sowohl am Freitag (Antifa-Demo), als auch am Samstag (Schanzenfest) gibt es, im Bezug auf den Umgang der Polizei mit Betroffenen von Festnahmen, einige Gemeinsamkeiten, die wir euch nicht vorenthalten wollen.
Zu beiden Ereignissen gab es zahlreiche Polizeiübergriffe und Festnahmen wobei den Festgenommenen ausnahmslos ihre Rechten verweigert wurden.
So versuchte die Polizei oftmals die Kontaktaufnahme mit dem Ermittlungsausschuss (EA) zu verhindern. Auf dem Schanzenfest wurde Personen der Mund zugehalten oder sie wurden zu Boden gestoßen wenn sie den Umstehenden während der Festnahme ihren Namen mitteilen wollten. Auf den Wachen oder in der Gesa („WM-Knast“) wurden selbst auf mehrmalige Nachfrage keine Telefonate gewährt.
Die Anwält_innen des EA wurden nur in wenigen Fällen ermöglicht mit ihren Mandant_innen zu sprechen. Die Taktik der Polizei – zu behaupten die Mandant_innen seien unauffindbar – kann hier aus unserer Sicht nur als Verzögerungstaktik gewertet werden.Einige Anwält_innen haben nun hierzu eine Erklärung veröffentlicht, in der Sie nochmals auf einige Punkte näher eingehen.
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