Statement vom Ermittlungsausschuss Hamburg zur Demonstration „Verboten gut – Anarchismus in die Offensive“

Die Demonstration „Verboten gut – Anarchismus in die Offensive“ am 1. Mai 2022 in Hamburg Wilhelmsburg startete gegen 18:45 verspätet, weil viele der Teilnehmer*innen im Bahnhof Wilhelmsburg in einer rechtswidrigen Vorkontrolle festgehalten wurden. Der ungehinderte Zugang zur Versammlung wurde ihnen von der Polizei Hamburg verwehrt. Umstehenden Personen wurde als „Grund“ für den Übergriff lediglich „auffälliges Aussehen“ genannt . Es wurden Taschen durchsucht, deren Inhalt auf dem Boden ausgebreitet und, genau wie die Betroffenen, komplett abgefilmt. Demonstrantinnen wurden zwar von Polizistinnen durchsucht, dies fand aber nicht in geschütztem Rahmen, sondern in einem Kreis aus herummackernden Polizist*innen statt.

Der Zugang zu Demonstrationen muss auch in Hamburg ohne Einschüchterung und Gewalt gegen die Teilnehmer*innen jederzeit möglich sein!

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Wie umgehen mit Ordnungswidrigkeiten?

Leider mussten wir diesen Text ergänzen! Lest den aktuellen Text hier.

Vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten (kurz OWi) gehen meist mit Bußgeldbescheiden einher.

Wenn ihr so einen Bescheid bekommt, habt ihr zwei Möglichkeiten:
Zum einen könnt ihr das Bußgeld einfach bezahlen, damit macht ihr allerdings zeitgleich ein Schuldeingeständnis und seid das geforderte Geld los. Da wir schon gefragt wurden: keine Panik, eine Vorstrafe habt ihr nach einem bezahlten Bußgeld nicht.

Statt einfach zu zahlen, habt ihr auch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dies könnt ihr selber machen, ihr braucht dafür keine*n Anwält*in. Der Einspruch muss schriftlich (also per Post oder Fax) innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde ankommen und muss und sollte keine Begründung enthalten. Wichtig ist nur, dass klar wird um welchen Vorgang es sich handelt – schreibt z.B. das Aktenzeichen mit dazu – und dass ihr Einspruch gegen den Bescheid einlegt und das Schreiben am Ende unterschreibt. Wie umgehen mit Ordnungswidrigkeiten? weiterlesen

Anquatschversuch vor dem Einkaufen

In der letzten Woche kam es in Hamburg zu einem Anquatschversuch durch den Hamburger Verfassungsschutz.

Die betroffene Person wurde mittags beim Anschließen des Fahrrads vor dem Einkaufen durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angesprochen. Dieser wies sich auf Nachfrage aus und überreichte später im Gespräch eine Visitenkarte.
Er duzte die betroffene Person, sprach sie mit Spitznamen an und äußerte, dass sie wissen würden, was sie mache mit den Nazis und dies gefährlich sei. Bei Redebedarf könne sie sich bei ihnen melden. Auf Nachfrage, was sie denn wissen würden, kam lediglich die Antwort „alles“. Nach seinen Äußerungen ging er weg ohne eine konkrete Reaktion abzuwarten.
Das Auftreten des Vertreters war paternalistisch und vermeintlich besorgt, gleichzeitig schwang durch den diffusen Hinweis auf eine Gefährlichkeit ein Bedrohungsszenario mit. Laut Ausweis und Visitenkarte hieß der Mann Christoph Banndorf. Er war Mitte bis Ende 30, ca. 180 – 185, Linkshänder und weiß, aber eher gebräunt. Er hatte eine kräftige Statur, ein eher fleischiges, feistes Gesicht, eng zusammenstehende helle Augen und volle Lippen. Er trug eine schwarze Cap mit weißem Logo, eine dunkle Jacke, darunter ein dunkles T-Shirt sowie eine mittelblaue Levis und dunkle Adidas Sneaker.

Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.
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Anquatschversuch am Tresen

In den letzten Wochen kam es in Hamburg zu einem Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz oder eine andere Repressionsbehörde.

Die betroffene Person wurde auf einer gut besuchten Veranstaltung am Tresen eines „Szene-Ortes“ mit Vornamen angesprochen und in ein unverfängliches Gespräch verwickelt, in dem es rasch zu einem erstmal unauffälligen Jobangebot kam. Danach dreht sich die Situation und die Mitarbeiter*in der Repressionsbehörde fragte konkret danach ob denn die Augen offen gehalten werden könnten auf Veranstaltungen, insbesondere an zwei konkret benannten anderen „Szene-Orten“. Dies lehnte die betroffene Person ab und verließ die Situation.

Die von der betroffenen Person als weiblich gelesene Mitarbeiterin der Repressionsbehörde verließ daraufhin den Ort. Sie trug eine Jeansjacke und war auch ansonsten unauffällig gekleidet, ist ca 170 bis 175 cm groß und hat blonde, etwas mehr als schulterlange Haare und rot lackierte Fingernägel. Sie trug durchgehend eine Maske und ist vermutlich zwischen 30 und 35 Jahre alt.

Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.

Hier noch ein paar allgemeine Hinweise: Anquatschversuch am Tresen weiterlesen

Private Security, was dürfen sie (nicht)?

In letzter Zeit werden im öffentlichen & städtischen Bereich immer häufiger private Sicherheitsunternehmen eingesetzt. Dabei ist gut zu wissen:

Was sie düfen:

  • Sie haben im grundsätzlich das so genannte „Jedermannsrecht“. Das bedeutet, sie dürfen eine Person, die eine „Straftat“ (nicht bei einer „Ordnungswidrigkeit“!) begangen haben soll, festhalten, bis die Polizei kommt. Gut zu wissen: Fahren ohne Fahrschein gilt als Straftat, ein vermuteter Verstoß gegen die Corona-Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit.
  • Wenn ihnen das Hausrecht übertragen wurde (z.b. bei der Deutschen Bahn) dürfen sie Hausverbote erteilen und durchsetzten, sowie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen.

Was sie nicht dürfen:

  • Personalien überprüfen.
  • Gewalt anwenden. Ausnahmen: zur Durchsetzung des Hausrechts, in Notwehrsituationen oder im Falle des Festhaltens nach einer „Straftat“.
  • Ihre Kleidung muss sich deutlich von den Uniformen und der Dienst­kleidung von Polizeibeamt:innen und Mitar­beiter:innen der Ordnungsämter unter­scheiden.

Außerdem gut wissen: Öffentlicher Grund muss grundsätzlich allen zugänglich sein. Verweise sind nur von Orten zulässig, an denen es eine Hausordnung gibt, gegen die verstoßen werden kann. Auch der alte Elbtunnel ist öffentlicher Grund, denn die Hamburg Port Authority ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.

Wenn ihr Ärger mit dem privaten Teil des Repressionsapparats hattet, schreibt ein Gedächtnisprotokoll und dokumentiert den Vorfall, wenn es geht. Nach Auseinandersetzungen mit politischem Bezug meldet euch gerne beim EA.

S.P.U. – Ein neuer Player im Hamburger Repressionsapparat?

Am 30.3. ließ die Stadt ein Restaurant im Hamburger Stadtteil St.Pauli für den geplanten und subventionierten Bau eines Büroklotz räumen. Der städtischen Gesellschaft Sprinkenhof, die das Grundstück verwaltet, reichte die Polizeibegleitung nicht aus und so ließ sie eine private, vermummte Söldner*innentruppe, der im März 2020 gegründeten Firma „S.P.U. Solutions“ aufmarschieren [Video-Eindrücke extern z.B. bei Vimeo]. In Optik und Auftreten kaum von einer BFE der staatlichen Polizei zu unterscheiden „sicherte“ diese die Schlüsselübergabe und sorgten trotz fehlender Auseinandersetzung für martialische Bilder. Jede*r kann sich nach einem kurzen Blick vorstellen, dass auch „private“ Schergen Bilder von #Polizeigewalt produzieren können. Eine deutliche Botschaft an den Stadtteil.

Doch wer ist die dubiose Firma, für deren Auftreten sich die städtische Sprinkenhof GmbH schnell entschuldigte, da Menschen einschüchtern nicht in ihrem Interesse liege, bevor sie am Folgetag begann Natodraht auf das Dach des Restaurants legen zu lassen?

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(Haft-)Strafe ohne Straftat

Seit den #NoG20-Mobilisierungen in Hamburg konnten wir beobachten, wie Staatsanwaltschaft, Staatsschutz und Teile der Politik versuchen eine neue Idee von Repression zu etablieren. Angestrebt werden nun immer wieder Verurteilungen, für die nicht einmal mehr eine real stattgefundene und individuell zugeordnete Straftat vorgeworfen wird – bestraft wird die politische Haltung der Aktivist*innen.

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Erklärung von Loïc am 17.6.2020 im so genannten Elbchaussee-Verfahren, übersetzte Fassung

Sehr geehrte Juroren,

Endlich nähern wir uns dem Ende dieses Verfahrens, das im Dezember 2018 begonnen hat. Ich habe nicht gewusst, dass ein Prozess so lange dauern kann.

Ich wurde einige Tage nach meinen 22. Geburtstag im August 2018 verhaftet, die Polizeibeamten schlugen mit Geschrei die Tür des Hauses meiner Eltern ein, meine kleine Schwester musste sich mit den Händen über dem Kopf hinknien. Während ich das Zerbersten der Tür hörte, hatte ich die Bilder polizeilicher Gewalt bei Festnahmen durch die Polizei im Kopf, wie die Polizeibeamten loslegen und Personen schlagen. Ich bekam Angst und bin dann über das Dach in den Garten der Nachbarn gelangt und dann auf die andere Seite der Siedlung. Aber die Polizei hatte das ganze Viertel abgesperrt und eine Person, die in Socken auf der Straße unterwegs ist, macht sich sehr schnell verdächtig. Ein Polizeibeamter in Zivil begann hinter mir herzurennen und rief mir zu: „komm her, du kleiner Scheißkerl“. In seiner Stimme eine gewisse Feindseligkeit spürend, zog ich es vor, seiner Einladung nicht zu folgen, die, wenn ich  „Scheißkerl“ zu ihm gesagt hätte, für Empörung gesorgt hätte.

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dichthalten 5 | März 2020 | Newsletter

Wir sind traurig und wütend

Am 19. Februar ermordete ein Rassist in Hanau 10 Menschen.
Das Problem heißt Rassismus und wir müssen es alle gemeinsam angehen. Bei uns und in der Gesellschaft. Wir müssen dem rechten Terror gemeinsam etwas entgegensetzen und dafür auch einmal Auseinandersetzungen aus der Vergangenheit zurückstellen.

Es hat über ein Jahr gedauert, bis wir uns wieder einmal daran gesetzt haben eine neue Ausgabe von dichthalten für euch zusammenzustellen.
Ein Jahr, in dem wir von Aufständen in Chile und Hongkong hörten, in dem die Türkei einen Angriffskrieg gegen Rojava startete, in dem Klimaproteste weltweit hörbar wurden und in dem Hamburg langsam aus der Post-G20-Depression erwachte.
Ein Jahr mit neuen repressiven Gesetzen in Hamburg und anderswo.

Ein Jahr in dem die Drei von der Parkbank weg verhaftet wurden und sich nun einem absurd anmutenden Prozess stellen müssen, Pressehetze und nicht endende U-Haft inklusive. Die Parkbank ist zum sitzen da. Der Knast zum sprengen. So fasst es ein Aufkleber knapp zusammen.
Freiheit für die Drei von der Parkbank! Freiheit für Alle.

Unterstützt die Freund*innen, Genoss*innen, Gefährt*innen und Aktivist*innen die von Repression betroffen sind. Macht Veranstaltungen in denen ihr die Ideen der Eingesperrten diskutiert und sammelt Geld. Stärkt auch die Rote Hilfe, die sich im vergangenen Jahr erneut Verbotsandrohungen ausgesetzt sah.
Solidarität verbindet.

Alle zusammen gegen den Faschismus!

Euer EA Hamburg

Die dichthalten 5 erscheint diesmal als print@home-Version. Eine Version um auf A3 auszudrucken findet ihr hier.

Die Version mit Einzelseiten für A4-Drucker und zum am Bildschirm lesen könnt ihr hier runterladen/ansehen.

Unterstützung bei Personalienverweigerung

Bei einigen Aktionen wurde in letzter Zeit auch in Hamburg von Aktivist*innen, die von Fest- oder Ingewahrsamnahmen betroffen waren, die Angabe der Personalien bei der Polizei verweigert.

Um euch als EA in dieser Situation gut unterstützen zu können, hier einige Infos:

Ihr wollt anwaltliche Unterstützung?
Die Polizei nummeriert Personen, von denen sie keine Personaldaten haben nach dem Schema „UPHH123“. Diese „UPHH-Nummer“ (unbekannte Person Hamburg – Nummer) könnt ihr erfragen. Wenn ihr uns diese Nummer durchgebt können wir wie gewohnt Unterstützung organisieren.

Ihr wollt, dass eure Bezugsgruppe euch wieder findet?
Vereinbart vorher ein Pseudonym und nennt uns dieses. Manchmal werden bei Aktionen Nummern ausgegeben um Doppelungen zu vermeiden. Nennt uns in diesem Fall bitte die Nummer UND euer Pseudonym. Das macht es für uns greifbarer.

Ihr plant eine Aktion?
Bitte sprecht uns VOR der Aktion an damit wir Absprachen treffen können.

Der EA ist KEIN Infotelefon. Bitte ruft uns ausschließlich in EA-relevanten Fragen an, dafür soll unsere Leitung möglichst gut frei sein.

Wie immer gilt, keine Aussagen machen, weder zu dir noch zu anderen und nichts unterschreiben.

Gemeinsam gegen Repression! Freiheit für Alle!

Euer EA Hamburg