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EA-Bericht #hh2112 Demo für Flora, Esso-Häuser, Lampedusa in Hamburg

Bericht des EA-HH zu den Ereignissen am 21.12
Bis auf eine Person alle freigelasssen – viele Verletzte

Bereits bei der Anreise wurden gegen 11 Uhr 11 Refugees aus Berlin aus dem Zug gezogen und erst gegen 18 Uhr ohne ihre Fahrscheine (!) in Hannover wieder freigelassen.
Nach dem bewussten Angriff der Polizei auf die Demo (angeblich weil die Demo 3 Minuten zu früh los ging !?) und den daraus entstehenden Auseinandersetzungen kam es im Verlauf des Nachmittags/Abends zu ca 260 Ingewahrsam/Festnahmen und 500 Verletzten,davon 20 schwer.

Generell wurde den Rechtsanwält*innen, auf Weisung des Einsatzleiters Herr Born, der Kontakt zu ihren Mandant*innen verweigert.Auch Informationen über den Verbleib von Mandant*innen wurden zurückgehalten.
Sogar im Falle eines Minderjährigen der aufgrund von Polizeigewalt ins Krankenhaus gebracht wurde ist den Anwält*innen der Zutritt in das Behandlungszimmer von der Polizei verweigert worden.

Auch von Demonstrant*innen gerufene Rettungswagen wurden von Polizeikräften in ihrer Arbeit behindert und dadurch erst erheblich später zu den Verletzten durchgelassen. So lag z.B. ein Mensch 20 min bewusstlos am Boden und die herbeigerufenen erstversorgenden Demosanitäter mussten ihre Personalien abgeben.
Gegen 18 Uhr kam es sowohl zu einem Kessel in der Kastanienallee von ca 200 Menschen, als auch zu diversen Platzverweisen in der Innenstadt.Im Gegensatz zur Innenstadt wo es nur zu vereinzelten Ingewahrsamnahmen kam, wurden die Menschen in der Kastanienallee bis zu 5 Stunden im Kessel gefangen gehalten.Dabei wurden die festgehaltenen Menschen weder mit mit Essen oder Trinken versorgt, noch gab die Möglichkeit eine Toilette zu benutzen.Faktisch ist die Polizei verpflichtet Toiletten,z.B. Chemieklos, zur Verfügung zu stellen.Das Begleiten hinter einen Container und dort das sich Entleeren der Person zu bewachen, ist definitiv nicht ausreichend.

Eine Rechtsanwältin wurde durch Polizeigewalt daran gehindert mit ihren Mandant*innen im Kessel in Kontakt zu treten und erhielt zudem keine Möglichkeit mit dem Einsatzleiter zu sprechen.
Ein Grossteil der Menschen im Kessel wurde in ab 20:15 in zur Polizeidirektion West in der Stresemannstrasse abtransportiert.Fast alle berichten, sie hätten auch dort über 8 Stunden nichts zu trinken bekommen, bzw. nur 3 Gläser Wasser für 30 Leute in der gesamten Zeit,geschweige denn etwas zu Essen bekommen.Auch der Toilettengang wurde weiterhin verweigert.Die letzten Personen wurden gegen 4:30 aus der Wache entlassen.
Die im Kessel verbliebenen Menschen, die aus Kapazitätsgründen nicht auf die Wache mitgenommen wurden,erhielten Platzverweise für die Bereiche Reeperbahn, Schanzenviertel und St.Pauli.

Eine Person mit nicht deutschen Papieren wird nach wie vor im Untersuchungsgefängnis festgehalten.Unsere Rechtsanwält*innen kümmern sich.

Insgesamt hat der Richterliche Notdienst, der eigentlich über Anschlussgewahrsam entscheiden müsste, wieder nicht so wie vorgesehen gearbeitet.Er war nicht wie angekündigt mit 3 Richter*innen, sondern nur mit einer Person besetzt. Ausserdem war er nur für 2 Stunden erreichbar.
So hat im Falle des Kessels in der Kastanienallee auch statt den Richter*innen Einsatzleiter Born persönlich über Anschlussgewahrsam entschieden und den Richterlichen Notdienst zudem über die Tatsache von Ingewahrsamnahmen stark verspätet informiert.

Das Gerücht bezüglich eines Warnschusses hat sich nicht bestätigt!

Wir fänden eine Klage zur Feststellung der Rechtmässigkeit des Kessels sinnvoll – falls ihr euch vorstellen könnt dies zu tun, meldet euch bitte bei uns,gerne verschlüsselt per Mail.Ansonsten könnt ihr montags zwischen 19 und 21 anrufen und wir treffen uns.

Solltet ihr Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen – meldet euch bei uns!

und wieder: Kleines Demo-ABC 18.12. [F]

Am 21.12. gibt es eine #lampedusaHH-Demo und die große „Rote Flora verteidigen – Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände – Bleiberecht für alle!„-Demo. Zeit um mal wieder oder erstmals mit uns unser kleines Demo-ABC aus Antirepressionssicht durchzugehen. Für Einsteiger_innen, aber auch als Auffrischung für alle die nach vielen Demos und Aktionen „eigentlich nichts vergessen haben, aber“.

Wie bereite ich mich am besten auf eine Demo vor? Was sind meine Rechte gegenüber der Polizei? Muss ich mich vor Platzverweisen fürchten? Augen spülen, aber wie? Was tun bei Festnahmen oder Gewahrsamnahmen? Was sind meine Handlungsspielräume auf der Polizeiwache? Was mache ich mit Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft?

Außerdem könnt ihr gerne eure Fragen loswerden.

Wir freuen uns auf euch – Mittwoch 18.12. um 20 Uhr in der Roten Flora!
Euer Ermittlungsausschuss Hamburg

Info Zu den Ermittlungen rund um ein „Skrewdriver“-T-Shirt und zu Aussageverweigerung, und allgmein zu Hausdurchsuchungen 2013

Der EA informiert

Zu den Ermittlungen rund um ein „Skrewdriver“-T-Shirt und zu Aussageverweigerung

Am 21.01.2013 gab es eine Hausdurchsuchung im Wohnprojekt Kleiner Schäferkamp 46. Die Cops brachen morgens um 6 Uhr ohne vorher zu klingeln die Tür auf. Anlass war ein Durchsuchungsbefehl mit dem Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags gegen eine dort wohnende Person. Tatsächlich durchsuchten sie jedoch sämtliche Räume, machten Fotos einzelner Einrichtungsdetails und ließen keine_n der Bewohner_innen telefonieren.

Der Vorwurf bezieht sich auf eine körperliche Auseinandersetzung am Neujahrsmorgen vor der linken Punkrockkneipe Skorbut. Dabei wurden zwei Personen verletzt von denen laut Medienberichten eine ein T-Shirt der Naziband „Skrewdriver“ trug und im Rahmen einer Auseinandersetzung schwer verletzt im Krankenhaus landete. Nun ermittelt der Staatsschutz (LKA7) wegen versuchten Totschlags. Zwei zunächst am gleichen Tag festgenommene Personen sind sofort wieder freigelassen worden. Die stattgefundene Hausdurchsuchung basiert auf Facebookfotos von der Skorbut Seite. Den Verletzten wurden diese vorgelegt, um die vermeintlichen Täter_innen zu ermitteln.

Offensichtlich wird die Ermittlung dazu genutzt, sämtliche Personen und Zusammenhänge im weiteren Umfeld des Skorbuts zu durchleuchten. Von Polizei und Staatsanwaltschaft konstruierte Verbindungen reichen aus, um eventuell Teil der Ermittlungen zu werden. Daher ist mit möglichen weiteren Durchsuchungen, Zeug_innenvorladungen oder ähnlichem zu rechnen. Bewahrt Ruhe und lasst Euch beraten. Im Moment handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren. Das bedeutet: Es werden alle Aussagen gesammelt, die die Cops irgendwie kriegen können. Dabei spielt die vermeintliche Relevanz dieser Aussagen keine Rolle!

Anna und Arthur halten das Maul – egal, wie absurd der Vorwurf wirkt oder harmlos die Fragen klingen!

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Ermittlungsausschuss übt Kritik „Polizei hat die Route der Nazis mit unnötiger Gewalt durchgesetzt“

PRESSEINFORMATION DES ERMITTLUNGSAUSSCHUSSES (EA)

Ermittlungsausschuss übt Kritik „Polizei hat die Route der Nazis mit unnötiger Gewalt durchgesetzt“

Hamburg, 3. Juni 2012

„Dieses Geschehen war vermeidbar“, kommentiert der Ermittlungsausschuss (EA) die Vorkommnisse am 2. Juni 2012 im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Aufmarsch der Neonazis. Ohne jede juristische Notwendigkeit habe die Polizei dem rechten Aufmarsch eine Ersatzroute verschafft und mit Gewalt durchgesetzt. In den vergangenen Jahren seien die Nazis hingegen wiederholt direkt wieder nach Hause geschickt worden.

Durch den Einsatz der Polizei seien Gegendemonstrant_innen, so der EA, eingekesselt, zum Teil schwer verletzt und in ihren Grundrechten beschnitten worden.

So sei ein 15jähriger ohne Benachrichtigung seiner Anwältin dem Haftrichter vorgeführt worden – „Es handelt sich um einen offenen Bruch mit rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien. Ein faires Verfahren und der Zugang zu seiner Anwältin wurden nicht gewährleistet, als der Minderjährige dem Haftrichter vorgeführt wurde.“, kommentiert Rechtsanwalt Alexander Kienzle das widerrechtliche Vorgehen. Der EA hat recherchiert, dass einem Rollstuhlfahrer durch den Polizeieinsatz die Hand gebrochen wurde. Drei Menschen seien im Krankenhaus behandelt worden, nachdem sie von Polizeikräften mit der Schlagwaffe Tonfa auf den Kopf geschlagen worden waren. Die genaue Zahl der Verletzten könne nicht ermittelt werden, da einige Verletzte unbehandelt – unter anderem mit Gehirnerschütterung – nach Hause gegangen seien.

Rolf Breier vom Ermittlungsausschuss erklärt dazu: „Tonfaschläge auf den Kopf sind lebensgefährlich und daher verboten. Die Polizei hat Aktivist_innen gezielt schwer verletzt.“

Anhand zahlreicher Zeugenaussagen sei erkennbar geworden, dass die Polizei aktiv die Möglichkeit auf Rechtsbeistand verhindert habe, so der EA: „Konkret wurde Menschen das Recht zu telefonieren verweigert mit der Begründung, es sei rechtlich nicht nötig.“
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Aktualisierte Flyer zu Hausdurchsuchungen und den Ermittlungen im Hamburger Schanzenviertel 2010

Seit der feurigen Aktion gegen die Lerchenwache bzw. die Polizeiautos davor ist ein gutes halbes Jahr vergangen.
Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ermittlungen mit Sicherheit im vollen Gange sind. Nach wie vor ist es eher eine Frage der Zeit bis sie ihr Konstrukt erstellt haben und bei denen, die hinein passen und deren Umfeld frühmorgendliche Hausdurchsuchungen durchführen…
…Sprich im Vorfeld in deiner WG, deiner Familie, deinem Projekt, mit Freund_innen und in politischen Zusammenhängen über das Verhalten in so einer Situation!

Info Dezember 2009

ein Flyer der antirepressionsgruppe hamburg und des Ermittlungsausschuss Hamburg

Aktion.

Vor dem Jahrestag des Mordes an Alexis Grigoropoulos gab es eine Aktion gegen die Lerchenwache, die nach dem folgenden Medienecho wohl keine_r_m in Hamburg unbekannt geblieben ist.
Öffentliche Spekulationen über den Aktionsverlauf und die Täter_innenschaft (das beinhaltet auch indymedia und soziale Netzwerke) lehnen wir ab, sie nutzen nur den Repressionsorganen.
Wir nehmen die Aktion zum Anlass noch einmal auf verschiedene Fragen näher einzugehen:

Checkliste zum Aufhängen als PDF Text von Dezember 2009 als PDF
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18 Tage U-Haft nach dem zweiten Schanzenfest (2009)

Im Vorfeld des zweiten Schanzenfestes hatte die Innenbehörde bereits laut getönt, dass das Krawall-Wochenende schlechthin bevorstünde, bei dem mit schwersten Auseinandersetzungen zu rechnen sei und demnach schnell und hart durchgegriffen werden müsse. So kümmerten sie sich geflissentlich auch um die Umsetzung ihrer Prognose.
(Erstveröffentlichung auf indymedia)

Sowohl im Anschluss der antifa Aktionen wegen der Nazikundgebung als auch nach dem Schanzenfest fanden unseres Wissens nach jeweils zwei Zuführungen vor den/die Haftrichter_in statt, der/die über U-Haft entscheidet. Allein das ist für Hamburg ungewöhnlich und findet sehr selten statt. Einer der vier Betroffenen wurde am Sonntag in U-Haft genommen. Er ist Schweizer, ohne einen Wohnsitz in Deutschland, woraus der/die Richter_in „Fluchtgefahr“ abgeleitete. Zudem machte der Beschuldigte aus Übermüdung & Stress, in der Hoffnung dadurch endlich rauszukommen, selbstbelastende Aussagen. Nach Festlegung der U-Haft verlangte der Gefangene telefonieren zu dürfen, was ihm aber erst 4-5 Tage später erlaubt wurde, nachdem er sich im Knast beim Abteilungseiter beschwerte. Die einzige Nummer, die er auswendig wusste, war die seiner Eltern in der Schweiz. Wir erfuhren erst Tage später über seinen Mitbewohner den Namen und das Geburtsdatum. Diese Angaben benötigen die Anwält_innen um aktiv werden zu können. Er hatte sich in der Zwischenzeit bereits selber einen Anwalt über einen Mitgefangenen vermitteln lassen. Somit kam die von uns organisierte Anwältin einen Tag zu spät. Sein Anwalt erwies sich leider eher als schädlich denn nützlich. Er bestätigte die Befürchtung eines Schnellverfahrens, allerdings fehlt ihm eine politische Betrachtung dessen. Statt auf eine Haftprüfung zu setzten erinnert dieser Anwalt das Gericht damit das Schnellverfahren im Rahmen der Frist noch stattfinden könne. Somit fand dann nach 18 Tagen U-Haft die Gerichtsverhandlung statt. Zum erste mal wurde ein Schnellverfahren im Zusammenhang mit linken/linksradikalen Aktionen in Hamburg durchgeführt. Auf intensives Anraten des Anwaltes machte der Beschuldigte entgegen seiner eigenen Ansicht selbstbelastende Aussagen. Absurderweise wiesen sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin den Angeklagten darauf hin, dass er nichts zugeben solle, was er nicht getan habe, was ein wenig den Eindruck verdeutlicht, den Anwalt hinterliess. Das Urteil fiel für hamburger Verhältnisse erstaunlich hoch aus. Für versuchte Körperverletzung und Landfriedensbruch wurden 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung verhängt. Nach seiner Haftentlassung wechselte er zu der von uns vermittelten Anwältin und sie legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Damit ist es nicht rechtskräftig. Über den weiteren verlauf dieses Prozesses werden wir euch dann informieren.
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Anwält_innen wird gezielt Zugang zu Gefangenen verwehrt (2009)

Der EA (Ermittlungsausschuss) Hamburg hat beobachtet, dass seit dem 1.Mai 2009 und im Zuge des 1.&2. Schanzenviertelfestes Fest- oder Ingewahrsamgenommene massiv von der Polizei daran gehindert werden, Kontakt mit Menschen ihres Vertrauens aufzunehmen. Dies beginnt bereits während der Festnahme, in der zielgerichtet Menschen der Mund zugehalten, oder aber ihr Kopf auf den Boden gedrückt wird, damit sie Umstehenden ihren Namen nicht nennen können. Oft geht dies auch einher mit der Drohung, dass es schmerzhaft würde, wenn die betreffende Person dennoch versuchen sollte, ihren Namen laut zu rufen.
Auf den Wachen wird den Inhaftierten ihr Recht auf mindestens ein erfolgreiches Telefonat in der Regel komplett verwehrt. Die zeitliche Verzögerung wird in der Regel mit dem Verweis auf die Langsamkeit der polizeieigenen Bürokratie, die angeblich Vorrang hätte, begründet. Die vermeintliche Verzögerung dauert dann bis zur Freilassung an.
Parallel dazu werden die vom EA informierten Rechtsanwält_innen ebenfalls hingehalten. Auch hierbei muss meist die vermeintliche Langsamkeit des polizeieigenen Systems als Begründung herhalten. Selbst wenn die Anwält_innen in der Wache sind, in der ihre Mandant_innen festgehalten werden, argumentieren die Beamt_innen damit, dass auf Grund ihrer Bürokratie nicht klar sei ob bzw. wo sich die betreffende Person aufhalten würde. Bei dem Blockieren der anwaltlichen Arbeit setzten die Beamt_innen bewusst Lügen ein. Während die Festgenommenen gar nicht gefragt werden, ob sie die Anwält_innen sehen wollen, behaupten die Beamt_innen, dass die Festgenommenen keine_n Anwält_in sehen wollen würden.
Am 1. und 2. Schanzenviertelfest hatte diese Taktik die Konsequenz, dass der EA Hamburg nicht einen Anruf von Gefangenen auf der Wache erhielt, so dass der EA nur auf Grundlage von zugerufenen Namen tätig werden konnte.
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