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Rondenbargprozess aktuell – Zusammenfassung

Zusammenfassung der ersten 4  Prozesstage im Rondenbargprozess

Prozesstage sind immer zusammenhängend Donnerstag/Freitag. Donnerstags beginnt der Prozess um 9:30 Uhr, Freitags um 9 Uhr. Es gibt immer eine Kundgebung vor dem Gericht eine Stunde vor Prozessbeginn bis nach dem Prozess.

Eingang für Zuschauer:innen ist der Seiteneingang zu den zwei Staatsschutz Prozessräumen, der ohnehin extrem langsam ist – bislang inkl. Schuhe ausziehen.

Es gibt drei Richter:innen (mit der Vorsitzenden Boddin) zwei Schöff:innen + einen Ersatz. Außerdem 2 x Staatsanwaltschaft (Fr. Meesenburg & Hr. Helfen)

Bei Prozessbeginn am 18.1. geht das Gericht noch von 6 Angeklagten aus. Noch bevor es tatsächlich los geht, trennt Richterin Boddin eine Person ab – mangels Anwesenheit der Angeklagten. Dann teilt sie ihre Sicht auf das Verfahren mit: es werde am Ende möglicherweise nichts übrig bleiben und sei für alle belastend, sie wünschte es wäre nicht so. Es werde um die grundsätzlich schwierige Frage gehen: was darf Protest? Wo sind die Grenzen?

Die Verteidigung stellt einen Einstellungsantrag aus rechtlichen Gründen, dem sich alle Verteidiger:innen angeschlossen haben. Die Angeklagten halten eine gemeinsame politische Prozesserklärung, gefolgt von Opening Statements der Anwält:innen.

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Ausführliche Prozessberichte, Prozesserklärungen, Opening Statements und einiges mehr gibt es hier:
             https://gemeinschaftlich.noblogs.org/  
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Für den weiteren Prozessverlauf kündigt Richterin Boddin an, den Protestforscher Sebastian Haunss als Sachverständigen zu laden, der auch beim Elbchausseeverfahren hinzugezogen wurde.

Im Anschluss an den Prozesstag folgte ein Gespräch, an dem nur die Richter:innen, die Staatsanwaltschaft, die Angeklagten sowie ihre Verteidigung teilnahmen. Ergebnis ist, dass für die Richterin in diesem Verfahren nicht das „Hooligenurteil“ anwendbar ist, sondern eher das Urteil aus dem Elbchaussee Prozess. Die Staatsanwaltschaft würde einer Einstellung des Verfahren bei allen zustimmen, wenn die Angeklagten sich von Gewalt auf Demos distanzieren, sie sollen sich Gedanken zur Versammlungsfreiheit von Rechtsradikalen und dem Eindruck der Zustände bei G20 auf die Bürger:innen machen. Zusätzlich sollen sie eine Geldzahlung tätigen.

Dies teilte die Richterin am 2. Prozesstag mit – und fragte, ob es eine Einigung gäbe.
Die Verteidigung teilt mit, dass allein schon die Zeit nicht gereicht hat. Insbesondere bei einer Angeklagten, bei der die Ausländerbehörde bereits angekündigt hat sie abschieben zu wollen, wenn sie verurteilt wird, muss zusätzlich aufentshaltsrechtlich geprüft werden, ob eine solche Verfahrenseinstellung mit diesen Auflagen der STA überhaupt denkbar wäre.
Aus persönlicher Sicht teilen mehrere Anwält:innen mit, warum sie dieses Angebot der Staatsanwaltschaft eine Frechheit finden, eine Verdrehung dessen, wer im Rondenbarg eigentlich tatsächlich gewalttätig war, es ist eine versteckte Verurteilung ohne Bezug. 
Und warum ein Freispruch wahrscheinlich ist.
Die Richterin beschließt dann, jetzt in die Beweisaufnahme zu gehen, die Staatsanwaltschaft sagt, auf anwaltliche Nachfrage, zu, in der Zwischenzeit bis zu den nächsten Prozesstagen für die Vereidigung ansprechbar zu sein.
Eine am Vortag vom Gericht verteilte ‚Augenscheinsliste‘ mit diversen Stadtplanauschnitten, Bildern und Videos wird an die Wand gebeamt und begonnen anzusehen, um sie offiziell in den Prozess einzubringen – chronologisch ab Volkspark. 
Die Darstellungen werden immer wieder mit Erklärungen von der Verteidigung kommentiert, da klar zu sehen ist, dass alle von der Staatsanwaltschat in die Anklage geschriebenen Zuschreibungen auf die Demo nicht zutreffen: Es sind nicht alle einheitlich schwarz gekleidet, es ist kein einziges vermummtes Gesicht zu sehen, es gibt Transparente und Redebeiträge und ist eine gewöhnliche Demo in mäßigem Tempo, am Ende relativ ausgefranst. Also alles andere als „in Formation marschieren“. Die Angeklagten sind in keinem der Videos zu sehen.
Am 3. Prozesstag, 8.2. sind nur noch zwei Angeklagte mit ihrer Verteidigung anwesend, was sich zum Teil wohl sehr kurzfristig ergeben hat. Eine Angeklagte ist in dieser Woche verhandlungsunfähig erkrankt und wird daher von der Richterin von diesem Verfahren vorläufig abgetrennt. Ebenfalls abgetrennt wird ein Angeklagter, dessen Verfahren eingestellt wird und bei der Angeklagten die die Ausländerbehörde im Nacken hat, ist es bereits eingestellt. Die Einstellungen sind mit der Auflage einer allgemeinen Erklärung zu Gewalt und einer Geldzahlung, sowie dem Verzicht auf Haftentschädigung, für ein paar Tage bei einer Person, erfolgt. Die Erklärungen, die gemacht wurden, sind sehr harmlose Erklärungen ohne Distanzierungscharakter, auch wenn das Gericht es pressewirksam als Distanzierung bezeichnet.
Die beiden Anklagten halten eine weitere Prozesserklärung, warum sie das Einstellungsangebot nicht angenommen haben.
Die Richterin geht super eilig mit Videos & Bildern der Augenscheinsliste weiter, immer wieder von Erklärungen der Verteidigung unterbrochen, z.B. zu der Rechtswidrigkeit bei der „Auflösung“ der Demo durch die BFE Blumberg. Worauf die STA in Meesenburg erwidert, die Demo sei ja nicht angemeldet gewesen, also natürlich vom Versammlungsrecht geschütz, aber nur wenn sie friedlich sind und hier sind ja Steine geflogen. Die Richterin eilt so durch die Liste, das sie mittags die zweite Augenscheinsliste verteilt um sie Nachmittags zu beginnen. Sie sichert zu, dass bis zum übernächsten Prozesstag Erklärungen dazu abgegeben werden können. Zum Ende des Prozesstags sind alle Videos & Bilder des Verfahrens, die sie zeigen will, durch.
Die Verteidigung stellt den Antrag ein Video des „Tag der offenen Tür“ der BFE Blumberg in Augenschein zu nehmen, in dem eine rechtskonforme Versammlungsauflösung zu sehen ist, bei der eine Gruppe, als ‚Protestler‘ verkleidet, Steine in Richtung der Uniformierten wirft. 
Da der vorgesehene Zeuge für den kommenden Vormittag krank ist, soll dieses Video gesehen werden, außerdem Videos mit Interviews von Leuten, die auf der Demo waren.
4. Prozesstag am 9.2.
Es werden die angekündigten Videos geschaut, sowie weitere Bilder, von denen zu vermuten ist, das die Staatsanwaltschaft die gerne sehen wollte. Die Verteidigung stellt aufgrund dieser Bilder den Antrag eine andere Akte bei zuziehen. Was die Richterin machen wird. Am Nachmittag kommt der 1. Zeuge, ein LKW Fahrer, der nähe Volksparkstadion seinen Kaffee getrunken hat. Er berichtet das er Angst hatte, vor der in mäßigem Tempo vorbeiziehenden „komplett schwarzen“ Demo & als er nach einer Weile Richtung Autobahn losgefahren ist Panik vor der Polizei hatte, die „schwer bewaffnet,in Fahrzeugen“ war. Außerdem hat er eine 3D Sichtschwäche und trug als er die Demo gesehen hat seine Brille dafür nicht.
Die Richterin beschließt zum Prozessende, das ab dem 23.2. im deutlich kleineren Staatsschutz Raum 288 verhandelt wird.
Weitere Prozesstage sind am: 22.2.und 23.2., 14.3 und 15.3,21.3.und 22.3., 11.4 und 12.4 sowie 25.4.,16.5.und 17.5, 30. und 31.5. terminiert ist bis August. Polizeizeug:innen sind ab dem 11.4. geplant, chronologisch ab Volkspark.

Es geht um unser aller Versammlungsrecht!

Lasst die Angeklagten nicht allein!

Kommt zum Prozess!

Aktueller Stand (12.2.24) zu den Zeug:innen Vorladungen der STA Verden zu Burkhard, Daniela und Volker

Da die Verfolgungsbehörden völlig ahnungslos sind  wo die Drei sind, verschickt die Staatsanwaltschaft (STA) Verden derzeit reihenweise Vorladungen. Staatsanwältin Fr. Marquardt zeichnet dafür verantwortlich und führt auch die Vernehmungen. Sie betreibt Umfeldermittungen und versucht möglichst viele Puzzlestückchen zu erlangen.
Daher ist jede Aussage für sie interessant und folgt somit jeglicher noch so kleinen vermeintlichen Spur. So versucht sie über Personen und dann deren Kontakten zu weiteren Kontakten zu kommen. Durch diese sehr großen Kreise ist sie auf der Suche nach Personen, die Kontakt zu den Drei (gehalten) haben könnten.

Mehrere Vernehmungen haben bereits stattgefunden, andere haben den Termin noch vor sich und es wird weitere Vorlandungen geben.

Bei den Vernehmungen wurde klar: Die Themen, die die Staatsanwaltschaft interessieren, sind zum einen rund um die Familie von Burkhard, und sämtliches rund um das Thema Hafenstrasse und RAF – Unterstützung, sowie der Frage, wer dort eigentlich mit wem Kontakt hat, wer in den 80er Jahren Kontakt hatte und ggf. noch Kontakt hat. Auch sonst geht es viel um Situationen, die in den 80er Jahren stattgefunden haben.
Die Vernehmungen laufen so: Nach kurzem Vorgeplänkel wird das Video einer Überwachungskamera gezeigt, das den versuchten Überfall auf einen Geldtransporter in Stuhr (bei Bremen) zeigt. Aus dieser Situation resultiert der Vorwurf „versuchter Mord“. Dann folgen die Fragen rund um die Familie, die Hafenstrasse und unterschiedliche Fragen, die immer in den 80er Jahren verortet sind, wobei sie gerne thematisch hin und her springt. Fr. Marquardt versucht während der Vernehmung eine „angenehme“ Stimmung zu schaffen, sowie stark moralisch Druck aufzubauen. Auf diesem Weg  vermittelt sie immer, doch bitte wenn möglich darauf hinzuwirken, dass sich die Drei freiwillig stellen sollen.

Zeug:innen sind bei Ladung durch die Staatsanwaltschaft zwar verpflichtet hinzugehen und auch auszusagen, dennoch gilt: Macht keine Aussagen!
Bei Aussageverweigerung können durch die Staatsanwaltschaft Zwangsgelder verhängt werden. Aber der EA und die Rote Hilfe  werden euch unterstützen.

Wenn ihr Vorladungen bekommt, geht nur mit anwaltlicher Begleitung hin! Der Vernehmungstermin kann ggf. auch verschoben werden. Meldet euch außerdem  bei uns, z.B. für Unterstützung, Fragen, die ihr zu diesen Vorladungen habt oder wenn ihr Kontakt zu anderen bekommen möchtet, die ebenfalls eine Ladung bekommen haben.
Bitte telefoniert nicht mit Leuten darüber, wenn ihr eine Ladung bekommen habt, oder wie die Vernehmung war. Es findet TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) rund um die Vorlandungen statt und im Zweifel bekommen die Angerufenen als nächstes eine Ladung. Redet auch sonst nicht am Telefon darüber!

Je mehr Personen/Kontakte im Zusammenhang mit den Vorladungen aufgemacht werden, desto mehr wird es  zu weiteren Zeugenvorlandungen  kommen.
Um diese Spirale zu stoppen hilft nur die Aussageverweigerung!

Es gilt also einmal mehr:
Keine Spekulationen, quatscht nicht am Telefon darüber, kein Kneipentalk.
Neben Zeug:innenvorladungen sind auch sämtliche anderen Maßnahmen im Repertoire der Staatsanwaltschaft, die sie in ihrer Verzweiflung auch nutzt: Öffentliche Fandungsmaßnahmen inkl. Aktenzeichen XY-ungelöst, TKÜ, Observationen und im letzten Jahr auch Hausdurchsuchungen.

Verfolgungswahn beenden!
Fahndungsplakate unschädlich machen!
Gesundheit & Glück für Burkhard, Daniela und Volker!
EA Hamburg

Aktuelle Zeug:innenvorladungen der Staatsanwaltschaft (STA) Verden im Fall Burkhard Garweg

Ein kurzer Abriss der Geschehnisse:

Burkhard, Daniela und Volker sollen bei der Sprengung des Knastbaus in Weiterstadt gemeinsam agiert haben. Die drei leben seit Jahrzehnten in der Illegaliät.
Die Ermittlungen in Niedersachsen laufen wegen ‚Raubüberfällen‘ und auch wegen „versuchtem Mord“.
Das 129a Verfahren wegen Mitgliedschaft in der RAF ist scheinbar verjährt.
Seit 2015 sind in Hannover 50 Ermittler:innen mit der Sache beschäftigt. Ihre Versuche die drei aufzustöbern verliefen alle erfolglos, beispielsweise Fahndundungsaktionen, TKÜ, Observationen (u.a. bei Landkommunen).

Im letzten Jahr hatten am 22. März Fahnder des LKA Niedersachsen im Auftrag der STA Verden die Wohnung der Schwester von Burkhard (in Frankfurt am Main) durchsucht. Ebenso ein Hotelzimmer in Hamburg, in dem Burkhards Bruder mit seiner Frau übernachtet hat. In beiden Fällen wurde ‚DNA-fähiges Material‘ entnommen. Außerdem wurden Mobiltelefone und Laptops beschlagnahmt. Zwei Wochen früher hatten sie bereits eine Durchsuchung bei Burkharts Eltern gemacht und DNA entnommen. Dies alles geschah mit der Begründung, dass diese vermeintliche Zeug:innen seien.

Nun scheint es einen neuen Versuch zu geben.

Kurz vor Weihnachten hat die STA Verden drei Zeug:innenvorladungen, zur Vernehmung durch die Kripo verschickt, zwei in Itzehoe und eine in Hamburg. Eine erläuternde Begründung erhielt die Ladung nicht, lediglich den Satz: „in der Strafsache gegen Burkhard Garweg ist ein Termin zur Zeugenvernehmung auf [Datum & Ort, Name der Staatsanwältin] bestimmt.“. Mit der Vorladung kam eine „Belehrung“, in der steht, dass die STA bei nicht-erscheinen Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängen oder eine Zwangsvorführung anordnen kann.

Was bedeutet das für uns?

Mit weiteren ‚Zeugen’vorladungen ist zu rechnen. Denkt daran:
Macht keine Aussagen! Ihr wisst nie, hinter welchen Informationen sie her sind. Auch wenn ihr denkt, ihr habt keinerlei Infos, alles kann auch in anderem Zusammenhang im Interesse der Ermittler:innen sein!

Geht auf jeden Fall nur mit anwaltlicher Begleitung hin!

Wir deuten diese Ladungen als Versuch, irgendwo rein zu stechen und zu gucken was sich daraufhin so tut – Wer kontaktiert wen und mit welchen Vermutungen oder mit welchem Wissen? So können Rückschlüsse gezogen und Strukturen offenbart werden

Es gilt also einmal mehr:
Keine Spekulationen, quatscht nicht am Telefon darüber, kein Kneipentalk.

Verfolgungswahn beenden!

Fahndungsplakate unschädlich machen!

Gesundheit & Glück für Burkhard, Daniela und Volker!

EA Hamburg

Anquatschversuch in Wilhelmsburg

Am Dienstag, den 24.10.23 kam es zu einem gescheiterten Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz oder eine andere Repressionsbehörde.

In der Nähe des Infoladen Wilhelmsburg gingen gegen 18:30 Uhr eine männliche gelesene und eine weiblich gelesene Person gezielt auf die betroffene Person zu und sprachen sie direkt mit vollem Namen an.

Sie redeten direkt weiter und sagten, die Person sei in ihrer Heimatstadt politisch aktiv und sozial engagiert gewesen. Mit der direkten Frage im Anschluss: „Haben Sie Zeit, sich mit uns zu unterhalten?“ – Die Antwort war ein klares „Nein!“ Dennoch fragten sie nach: „Haben Sie vielleicht später Zeit?“ Nach einem erneuten „Nein!“ ging die angesproche Person einfach weiter. Die Behördenvertreter*innen verstanden die eindeutige Ablehnung und trollten sich.

Die männlich gelesene Person ist weiß, ca. 35-40 Jahre alt, ca. 1,80 m groß, hatte kurze blonde Haare und auffällig dünne Augenbrauen (ggf.gezupft). Die Person trug eine Cap und eine dunkle Winterjacke.

Die weiblich gelesene Person wirkte jünger, knapp unter 1,70 m groß, mit braunen Haaren, braunen Augen und einem rundem Gesicht. Sie trug einen beigen Schal und eine dunkle gesteppte Winterjacke.

Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.

Hier noch ein paar allgemeine Hinweise:

  • Lass dich nicht verrückt machen – Anquatschversuche haben wenig mit dem eigenen Verhalten zu tun. Sie haben einfach bestimmte „Schablonen“, wen sie zu welchem Zweck anquatschen, in die du ihrer Ansicht nach rein passt. Im Prinzip kann es jede*n treffen. Spekulationen über die Hintergründe des Versuchs helfen den Repressionsbehörden.
  • Dennoch sollte dir bewusst sein, dass du vor und nach einem Anquatschversuch im Blick der Behörden stehst. In der Regel sind es Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes, die dich ansprechen. Sie haben sich über dich informiert, dich beobachtet und nutzen das gewonnene Wissen, insbesondere vermeintliche persönliche Schwachstellen/Schwierigkeiten, um psychischen Druck auszuüben, dir zu drohen oder dich einzuschüchtern.
  • Oft werden gerade junge Menschen angequatscht, in der Annahme, dass diese einfacher zu beeinflussen seien, gut vernetzte Personen oder welche, die nicht super sichtbar in Strukturen aktiv sind.
  • Wichtig ist zu wissen, dass keinerlei Mitwirkungspflicht besteht. Es muss nicht einmal eine wahrheitsgemäße Angabe darüber gemacht werden, ob mensch die Person ist, für die sie eine*n halten. Du musst nicht mit ihnen reden und sie haben keine rechtlichen Sanktionsmittel gegen dich in der Hand. Aus einer Ablehnung können also keine juristischen Nachteile entstehen, im Gegenteil, sie ist die einzig richtige Reaktion!
  • Eine zeitnahe Veröffentlichung des Anquatschversuchs verhindert, dass sich Anquatschversuche gegenüber derselben Person wiederholen und schützt vor anderen Nachteilen, wie der Umsetzung der Drohungen. Zudem kann eine Veröffentlichung andere sensibilisieren und ermutigen, eigene Erfahrungen ebenfalls öffentlich zu machen.

Die Zielsetzung solcher Versuche kann ganz unterschiedlich sein:

Tatsächlich Informant*innen anwerben, Einschüchterung oder auch einfach Unruhestiftung um zu sehen was danach passiert. Wie damit umzugehen ist, ist jedoch immer gleich: Ablehnen und nichts sagen! Je klarer und deutlicher geäußert wird, dass kein Interesse besteht, desto besser stehen die Chancen, nicht nochmal angesprochen zu werden. Außerdem ist es wichtig, dein Umfeld zu informieren und den Vorfall zeitnah im Anschluss zu veröffentlichen (dafür reicht eine grobe Beschreibung des zeitlichen und örtlichen Ablaufs und eine Personenbeschreibung).

Wenn ihr von einem Anquatschversuch betroffen seid, meldet euch bei uns, der Roten Hilfe und/oder Out of Action.

Euer EA

Plakatzensur und Festnahmen

Folgenden Text zur Zensur einer an der Roten Flora angebrachten Plakatwand durch die Polizei Hamburg und der Festnahme von drei Betroffenen, die diese angebracht haben sollen erreichte uns mit der Bitte um Veröffentlichung. Ein vermeintlich gesetzter Like unter einem Tweet mit dem Text „Wo sind eigentlich die Schweigeminuten für Ahmed Ahmad, für Giorgos Zantioinis, für Oury Jalloh, für all die Menschen die die Polizei ermordet hat? Ich trauere wenn unschuldige sterben, nicht wenn die killer selber mal dran glauben müssen“ diente zuvor auch in Hamburg als Vorwand für eine Hausdurchsuchung.

Am Nachmittag des 23. Juni 2022 wollen einige Aktivist*innen eine Plakatwand an der Roten Flora aufhängen. Darauf zu sehen ist ein Tweet, dessen liken zuvor vermutlich zu fast 20 Hausdurchsuchungen in ganz Deutschland geführt hatte. Angeblich würde der Text getötete Polizist*innen beleidigen. Diesen Tweet zu liken, stellte anscheinend eine so gravierende Straftat dar, dass es nötig war, um 6 Uhr morgens bis zu 18* friedlich schlafende Personen zu nerven, ihnen ihre technischen Geräte abzunehmen und ihnen überzogene Anzeigen reinzudrücken.
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Ergänzung zum Umgang mit Ordnungswidrigkeiten

Leider müssen wir unsere Empfehlung zum Umgang mit Ordnungswidrigkeiten (OWi) ergänzen:

  • In den vergangenen Jahren wurden Corona OWis auch als Repressionsmittel gegen linken Protest eingesetzt. Anders als von uns angenommen ist die Verjährungsfrist bei diesen OWis auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz generell drei Jahre, da nicht die 150 € Bußgeld als Maß genommen werden, sondern das u.a. für Corona Verstöße im Infektionsschutzgesetz (§73 Abs.1a Nr.24 IfSG) genannte Höchstmaß von 25.000 €.
  • Die Verjährungsfrist beginnt zudem zwischendurch auch neu (§33 OWiG) z.B. wenn die Staatsanwaltschaft den Fall ans Gericht übergibt. Da nicht nachvollziehbar ist wann dies geschehen ist, kann ohne eine Akteneinsicht keine konkrete Aussage zur Verjährung getroffen werden. In einem OWI-Verfahren können Betroffene die Akte auch ohne anwaltliche Hilfe zur Einsicht anfordern.

Einspruch einzulegen macht nach wie vor Sinn, auch wenn die Verjährung bei Corona Bußgeldern länger dauert als bisher gedacht und sich nicht wie bei anderen Ordnungswidrikeiten allein an der Bußgeldhöhe festmacht (§31 OWiG).

Alle zusammen gegen die Repressionsbehörden!
Solidarität mit allen Betroffenen von Bußgeld und Schikane!

Hier noch einmal unser Text aus dem Februar:

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Hausdurchsuchungen wegen eines vermeintlich getätigten Likes

Der heutige Montag, der 20. 6. 2022, begann für eine*n Hamburger*in mit einer Hausdurchsuchung. Pünktlich um 6 Uhr wurde die*der Betroffene vom Staatsschutz der Polizei Hamburg geweckt.
Als Vorwand diente dieses Mal ein Like unter einem Tweet aus dem Februar 2021 mit dem Text: „Wo sind eigentlich die Schweigeminuten für Ahmed Ahmad, für Giorgos Zantioinis, für Oury Jalloh, für all die Menschen die die Polizei ermordet hat? Ich trauere wenn unschuldige sterben, nicht wenn die killer selber mal dran glauben müssen“, unter dem der*die Betroffene auf Like geklickt haben soll.

Um 6:45 war der Polizeiübergriff beendet. Die Polizist*innen beschlahnahmten das Handy der betroffenen Person. Hausdurchsuchungen wegen eines vermeintlich getätigten Likes weiterlesen

Statement vom Ermittlungsausschuss Hamburg zur Demonstration „Verboten gut – Anarchismus in die Offensive“

Die Demonstration „Verboten gut – Anarchismus in die Offensive“ am 1. Mai 2022 in Hamburg Wilhelmsburg startete gegen 18:45 verspätet, weil viele der Teilnehmer*innen im Bahnhof Wilhelmsburg in einer rechtswidrigen Vorkontrolle festgehalten wurden. Der ungehinderte Zugang zur Versammlung wurde ihnen von der Polizei Hamburg verwehrt. Umstehenden Personen wurde als „Grund“ für den Übergriff lediglich „auffälliges Aussehen“ genannt . Es wurden Taschen durchsucht, deren Inhalt auf dem Boden ausgebreitet und, genau wie die Betroffenen, komplett abgefilmt. Demonstrantinnen wurden zwar von Polizistinnen durchsucht, dies fand aber nicht in geschütztem Rahmen, sondern in einem Kreis aus herummackernden Polizist*innen statt.

Der Zugang zu Demonstrationen muss auch in Hamburg ohne Einschüchterung und Gewalt gegen die Teilnehmer*innen jederzeit möglich sein!

Statement vom Ermittlungsausschuss Hamburg zur Demonstration „Verboten gut – Anarchismus in die Offensive“ weiterlesen

Anquatschversuch vor dem Einkaufen

In der letzten Woche kam es in Hamburg zu einem Anquatschversuch durch den Hamburger Verfassungsschutz.

Die betroffene Person wurde mittags beim Anschließen des Fahrrads vor dem Einkaufen durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angesprochen. Dieser wies sich auf Nachfrage aus und überreichte später im Gespräch eine Visitenkarte.
Er duzte die betroffene Person, sprach sie mit Spitznamen an und äußerte, dass sie wissen würden, was sie mache mit den Nazis und dies gefährlich sei. Bei Redebedarf könne sie sich bei ihnen melden. Auf Nachfrage, was sie denn wissen würden, kam lediglich die Antwort „alles“. Nach seinen Äußerungen ging er weg ohne eine konkrete Reaktion abzuwarten.
Das Auftreten des Vertreters war paternalistisch und vermeintlich besorgt, gleichzeitig schwang durch den diffusen Hinweis auf eine Gefährlichkeit ein Bedrohungsszenario mit. Laut Ausweis und Visitenkarte hieß der Mann Christoph Banndorf. Er war Mitte bis Ende 30, ca. 180 – 185, Linkshänder und weiß, aber eher gebräunt. Er hatte eine kräftige Statur, ein eher fleischiges, feistes Gesicht, eng zusammenstehende helle Augen und volle Lippen. Er trug eine schwarze Cap mit weißem Logo, eine dunkle Jacke, darunter ein dunkles T-Shirt sowie eine mittelblaue Levis und dunkle Adidas Sneaker.

Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.
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