Archiv für das Jahr: 2014

Breite Straße – Wie mit den Ermittlungen umgehen?

Zum Spannungsfeld zwischen dem Schweigen zu Tatvorwürfen und der kritischen Auseinandersetzung mit Positionen und Aktionen

Wir gehen nicht unter in den Kämpfen, die wir führen, sondern in denen den wir uns nicht stellen. Ähnliches könnte für Debatten um konkrete politische Aktionen gelten. Doch wie über Vorfälle sprechen, sich positionieren, wenn Schweigen das Gebot der Stunde ist? Die vehemente Aufforderung, konsequent die Aussage zu verweigern, steht immer wieder in der Kritik, Debatten zu verhindern, Maulkörbe zu verpassen und schweigender Vereinzelung Vorschub zu leisten. Diese Kritik soll hier aufgegriffen und anhand der konkreten Situation um die Besetzung in der Breite Straße erläutert werden.

Aktuell wird in Bezug auf die Besetzung vom 27.08. in der Breite Straße ermittelt. Gegen bisher sechs Beschuldigte wird in noch nicht absehbarer Zeit Anklage erhoben, Jakob S. sitzt auf Hahnöfersand in U-Haft. In der Presse wurde von einem fliegenden Waschbecken und einem Heizkörper, Türen und Dachlatten berichtet (Mopo); die Tatvorwürfe des gemeinschaftlichen versuchten Totschlages, der gefährlichen Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurden erhoben. Das bietet viel Raum für Spekulationen und dem Bedürfnis nach Auseinandersetzung und solidarischem Handeln.

Warum Schweigen?

Dicht halten bedeutet, nicht über die Geschehnisse des Abends zu sprechen – egal in welchem Kontext und in welcher Situation. Bei dieser Aufforderung geht es uns darum, von Ermittlungen Betroffene weitgehend zu schützen und den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit so schwer wie möglich zu machen. Es ist nicht abschätzbar, wie breit ermittelt wird, welche Gesprächsinhalte für Cops von Interesse sind und wer alles noch zum Ziel von Ermittlungen werden könnte. Beispielsweise hat sich aufgrund der Ermittlungen der Kreis von fünf auf sechs Beschuldigte bereits erweitert und es ist nicht absehbar, ob und wie viele noch dazu kommen werden. Schweigen ist daher das einzig schlagkräftige Mittel, den Ermittlungstaktiken der Polizei etwas entgegenzusetzen.

Mediale „Wahrheiten“ als Unterstützung der Repressionsorgane

Um die Anforderung dicht zu halten erfüllen zu können, ist ein kritischer Umgang mit vermeintlichen Informationen notwendig. Über eigene Eindrücke, die Berichterstattung der Medien und eingestellte Videos bei youtube (z.B. Berichterstattung auf Hamburg1) meint mensch, ein genaues Bild der Geschehnisse des Abends zu haben. All dies zum jetzigen Zeitpunkt als Grundlage für Auseinandersetzungen zu nehmen birgt Gefahren. Ermittlungsbehörden nehmen jegliche Äußerung – dazu können auch Spekulationen gehören – um Vermutungen zu untermauern und gegen Beschuldigte zu verwenden. Wer im Fokus der Überwachung steht, ist dabei völlig unklar. Es kann jede_n treffen, auch ohne, dass die Person dies selber mitbekommt.

Auch Sachverhalte, die durch Medien verbreitet werden und damit als öffentlich zugängliche und abgesicherte Informationen gelten, erfordern einen vorsichtigen Umgang. So zeigt beispielsweise die Berichterstattung über einen angeblichen Angriff auf die Davidwache am 28.12.2013 deutlich, wie durch gezielte mediale Desinformation politische Stimmungsmache betrieben wird. Darüber hinaus erfahren Maßnahmen der Repressionsorgane dadurch öffentliche Unterstützung, aber auch innerlinke Debatten über Verhältnismäßig- und Sinnhaftigkeit von Mitteln werden angestoßen. (vgl. Presseerklärung Beuth: http://florableibt.blogsport.de/2014/01/05/pressemitteilung-zum-polizeilich-inszenierten-angriff-auf-die-davidwache/). Sowohl durch Ermittlungen als auch durch Medien werden „Wahrheiten“ produziert, die faktisch zu hinterfragen und politisch abzulehnen sind.

Debatten – ja, aber keine Ermittlungshilfe

Sicherlich bietet die Besetzung der Breite Straße vom 27.8. jede Menge Anlass für Auseinandersetzungen über die Legitimität und Sinnhaftigkeit von militanten Mitteln, Vorbereitung und Durchführung von Aktionen. Solche Auseinandersetzungen sind aus unserer Perspektive nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig. Debatten tragen zur politischen Handlungsfähigkeit bei und können diese mit Inhalten unterfüttern. Bereits gelaufene Aktionen bieten Möglichkeiten kritischer Reflexion und Anlass auf deren Basis die eigene Praxis zu überprüfen.
Zu bedenken sind dabei der Zeitpunkt, der Grad der Öffentlichkeit und die konkreten Inhalte. In Bezug auf die Auseinandersetzungen um die Breite Straße bedeutet dies, kritische Debatten entweder nicht während des laufenden Verfahrens zu führen, oder von den konkreten Ereignissen loszulösen. Das heißt, auch in als sicher empfundenen Zusammenhängen keinen direkten Bezug zu Beschuldigten, Tatvorwürfen und vermeintlichen Fakten herzustellen. Dies gilt auch für die Nutzung sozialer Medien wie Facebook und Twitter. Diese bieten zwar die Möglichkeit, auf einfachem Wege viele Menschen schnell zu erreichen. Bei der Nutzung muss mensch sich aber darüber im Klaren sein, dass hiermit Verbreitungswege aus der Hand gegeben und leicht abrufbare Informationen über Zusammenhänge und Verbindungen erzeugt werden. Informationen bleiben unwiderruflich im Internet erhalten und werden in der Ermittlung von Cops genutzt.
(zur Kritik an Facebook und Co: http://aussageverweigerung.blogsport.de/images/plapperntext.pdf)

Lasst uns reden – über Häuserkampf und Solidaritätsarbeit

Bei aller Aufforderung und Notwendigkeit, dicht zu halten, geht es nicht darum, in Passivität und Sprachlosigkeit zu verfallen. Stattdessen ist es wichtig und notwendig, sich klar zu positionieren und kritisch solidarisch zu verhalten.
Repression, die – wie im aktuellen Fall – durch harte Tatvorwürfe Besetzung als politische Praxis kriminalisiert, stellt den Versuch dar, dieser die Legitimation und Solidarität zu entziehen. Dem gilt es entschlossen entgegenzutreten und dies deutlich wahrnehmbar zu äußern. Hierbei geht es darum, bürgerlichen Medien und Repressionsorganen nicht die alleinige Deutungshoheit zu überlassen.
In rechtsstaatlicher Logik stellt Repression die Antwort auf Versuche, bestehende Verhältnisse anzugreifen, dar. Dem wollen wir uns entgegenstellen, indem wir politische Praxis verteidigen und Repression angreifen. Es geht dabei nicht um individuelle Handlungen Einzelner, sondern darum, Häuserkampf als emanzipatorisches Anliegen zu thematisieren. Aus unserer Sicht sollte die Auseinandersetzung um Repression sich nicht auf Schuld- oder Unschuldsvermutungen stützen, da strafrechtliche Kategorien kein geeigneter Maßstab für politische Auseinandersetzungen sind. Vielmehr geht es uns darum, Knast und andere Repressionsmittel als illegitim zu verurteilen und anzugreifen.

Gezielte Unterstützung in Form von Briefen, Kundgebungen (auch in Hörweite des Knastes), Geld, Solitransparente, solidarische Aktionen etc. füllt Parolen wie „Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle!“ mit Inhalt und stellt den Versuch dar, Vereinzelung in der Repressionssituation etwas entgegenzusetzen. Gebt den Beschuldigten das Gefühl nicht alleine zu sein! Informationen und Kontaktmöglichkeiten hierzu findet ihr auf http://breitesoli.noblogs.org.

EA Hamburg, Rote Hilfe Ortsgruppe Hamburg

Antirepressionskneipe FR 17.10: Film ID-withoutcolors und Gespräch mit Aktivist_innen der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Der Film „ID-withoutcolors“ von Riccardo Valsecchi dokumentiert die polizeiliche Praxis des Racial Profilings in Deutschland. Im Anschluss an den Film werden die Kampagnen für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) aus Berlin und Bremen ihre Arbeit vorstellen. Seit 2002 wurden in einer berlinweiten Chronik über 150 Fälle rassistischer Polizeigewalt von der Berliner Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) dokumentiert.

Kommt alle – wie immer 20 Uhr Essen, 21 Uhr Film/Veranstaltung

Solidarität mit den Betroffenen des Breite-Straße-Verfahrens! #squathh

von: Ermittlungsausschuss Bremen, Ermittlungsausschuss Hamburg, Ermittlungsausschuss Wendland, outofaction Hamburg, Plenum des Infoladen Wilhelmsburg, Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Hamburg, Sauerkrautfabrik Harburg, Vorbereitungskreis Squatting Days 2014

zu finden auch auf den neuen Soli-Blog breitesoli.noblogs.org – dort ist auch eine Druckvorlage.

Am 27. August 2014 wurden in Hamburg, im Umfeld des zuvor besetzten und seit Jahren leer stehenden Hauses in der Breite Straße 114, fünf Personen festgenommen. Die richterliche Anhörung vor der Haftrichter_in über die Fortdauer der freiheits­entziehenden Maßnahme wurde auf den spätest möglichen Termin, zwei Tage später, festgesetzt. Allen Fünfen wurde der Tatvorwurf des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemacht. Während der Anhörung fanden gleichzeitig Hausdurchsuchungen statt. Die Anwält_innen wurden vor die Wahl gestellt, Rechtsbeistand bei der Hausdurchsuchung oder bei der Anhörung zu leisten. Ein Beistand bei der Hausdurchsuchung wurde so unmöglich.

Zwei der fünf Beschuldigten wurden in U-Haft genommen, die anderen drei mussten bis zum Ende der Squatting Days am 31. August in Anschluss­gewahrsam ver­bleiben.
Die Verteidiger_innen schreiben in ihrer Presseerklärung anlässlich dieser ersten Anhörung1: „Der Umgang von Polizei und Justiz mit allen fünf Betroffenen war von nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und Beschränkungen von Verteidigungs­rechten geprägt. (…) So wurde erst Akteneinsicht gewährt, nachdem die Verteidigung mehrfach und eindringlich auf die Rechtsprechung des Euro­päischen Gerichtshofs für Menschen­rechte (EGMR) aus den letzten Jahren hinwies, (…). Für {die} Akteneinsicht in eine mehrere hundert Seiten um­fassende Akte wurde lediglich eine halbe Stunde gewährt.“

Bei den Haftprüfungen am Mittwoch (10.9.) und Donnerstag (11.9.) konnte ein Beschuldigter den Knast unter Auflagen verlassen, der andere (Jakob) ist nach wie vor in U-Haft.

Das seit der Räumung laufende Ermittlungsverfahren ist juristisch hoch gehängt. Dieses Verfahren ist offen­sichtlich vorrangig politisch gewollt und geht weit über die fünf bislang Beschuldigten hinaus. Die Haftprüfung in der gegen Jakob, ohne belastbare juristische Begründung, U-Haft verhängt wurde, unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der das Verfahren politisch voran getrieben wird.
Die Ermittlungsbehörden werden auch weiterhin alles dafür tun, ihr mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags hoch gestecktes Ziel, „endlich mal“ jemand dran zu kriegen und zu verknacken zu erreichen.

Am Freitag (12.09.) gab es eine weitere Hausdurchsuchung gegen eine Person jenseits der zuvor fünf Betroffenen. Auch Observation gegen Personen innerhalb und außerhalb deren näherem Umfeld fanden und finden statt. Weitere Hausdurchsuchungen und Beschuldigte können in diesem Verfahren jederzeit hinzukommen.

„Betroffen sind wenige, gemeint sind wir alle“ ist in diesem Zusammenhang mehr als ein schön klingender Slogan, der Angriff der Repressionsorgane richtet sich gegen die gesamte Bewegung und kann als solcher auch nur gemeinsam zurück­gewiesen werden.

Dieses Verfahren richtet sich gegen jede Form von Besetzungen, jede Form von Raumnahme. Es soll verdeutlichen, wer das Staatliche Gewaltmonopol in Frage stellt, dem zeigt das Repressionssystem seine gesamte Härte.

Solange Besetzungen kriminalisiert werden und Leerstand nicht nur legal ist, sondern finanziell belohnt wird, während Wohnraum und Raum zur freien Entfaltung immer knapper bzw. un­bezahlbar wird, spitzt sich der Kampf um Raum weiterhin zu.

Ein staatliches System, das auf verschiedensten Ebenen immer wieder deutlich macht, dass Gewinn­maximierung und Eigentum weit wertvoller sind als das körperliche Wohlergehen, übt permanent Gewalt aus. Sei es durch das Regelwerk beim Bezug von Arbeitslosengeld II, bei den Kürzungen im sozialen und pädagogischen Bereich oder bei der Zwangsräumung von Wohnungen. Die Mittel des Staates sind immer die Gleichen. Repression statt sozial­staatlicher Zuwendung: Kürzung der Bezüge, Knast für Schulschwänzer_innen und für Menschen, die sich kein HVV Ticket leisten können oder wollen, Polizei­gewalt im Alltag und auf Demonstrationen. Listen die sich endlos fortführen lassen.
Vor diesem Hintergrund liegt die Infrage­stellung des Gewaltmonopols auf der Hand.

Bei der politischen Intensität mit der das Verfahren betrieben wird, ist wie sonst auch zu beachten: Keine Aussagen, keine Spekulationen.

Es ist jederzeit möglich, dass es zu weiteren Hausdurchsuchungen, weiteren Beschuldigten, oder Zeug_innen Vor­ladungen kommen kann. Aufräumen freut in dem Zusammenhang nicht nur die Mitbewohner_innen sondern erspart manches Ärgernis bei einer Haus­durchsuchung.

Der Abend der Räumung sollte im Moment kein Thema sein – nicht am WG-Tisch, nicht in der Kneipe und nicht im Internet. Egal wie einzelne die Aktionsformen zur Verzögerung der Räumung bewerten – der 27.08. liegt in der Vergangenheit und eine Diskussion über den Abend hilft ausschließlich den Repressionsorganen.
Lasst uns gemeinsam kreativ und solidarisch nach vorne gucken und den Ermittlungsbehörden die Suppe versalzen. Lasst uns überlegen wie wir unser Recht auf Stadt durchsetzen können und uns in unserer Vielseitigkeit unterstützen.
Für ein gesellschaftlich solidarisches Miteinander!

Leerstand zurück in die Nutzung bringen! Hausbesetzung ist notwendig und legitim!
Solidarität mit den Betroffenen des Breite-Straße-Verfahrens!

In der nächsten Zeit wird viel Geld gebraucht. Um dieses zu sammeln ist ein Solikonto eingerichtet:

Rote Hilfe e.V. OG Hamburg
IBAN: DE06200100200084610203
BIC: PBNKDEFF
Stichwort: Breite Soli

Hausdurchsuchung, Freitag 12.09.14 #squathh

In Hamburg kam es am 12.09.2014 erneut zu einer Hausdurchsuchung im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zur Besetzung des Hauses Breite Straße 114.
Um 08:00 Uhr morgens drangen sechs Polizist_innen in eine Wohngemeinschaft ein und verschafften sich, ohne sich auszuweisen oder den Grund ihres „Besuches“ konkret zu benennen, Zugang zu allen Räumen der Wohnung. Einwände und Widerspruch der Bewohner_innen wurden zunächst ignoriert. Erst auf vehementes Nachfragen wurde der Durchsuchungsbeschluss, auf Grundlage des Tatvorwurfs der versuchten gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, vorgezeigt.

Die Polizei hat in der Wohnung Privatzimmer durchsucht, für die sie keinen Durchsuchungsbeschluss hatte und die offensichtlich nicht von der beschuldigten Person bewohnt sind. Die benannte Person wurde nicht angetroffen. Beschlagnahmt wurde von den Beamt_innen nichts.

Die Ermittlungen im Rahmen der Besetzung der Breiten Straße laufen nach wie vor auf Hochtouren und werden von den Repressionsorganen sehr hoch gehängt. Neben der Solidarität für alle Betroffenen ist auch eure eigene Achtsamkeit gefragt. Entspannt euch und lasst euch nicht verrückt machen. Ruhe bewahren ist ein offensiver Schritt, denn die Verfolgungsbehörden versuchen bewusst zu verunsichern und Unruhe zu verbreiten um Netzwerke und Freund_innenschaften zu durchleuchten.
Der Rahmen der Ermittlungen ist in alle Richtungen offen, es können weitere Personen als Beschuldigte oder Zeug_innen in das Verfahren gezogen werden, es kann zu weiteren Hausdurchsuchungen kommen und es wird mit Sicherheit Observiert und Abgehört.
Also räumt zu Hause auf und denkt daran: Keine Aussagen, Keine Spekulationen und Keine Held_innengeschichten – weder in der Kneipe noch im Internet. Lest euch statt dessen noch einmal unsere Hinweise zu Hausdurchsuchungen durch.

Anna, Arthur und alle anderen halten’s Maul.

Vergesst nicht Jakob, der immer noch in U-Haft sitzt. Schickt ihm Briefe und Postkarten und macht Soli-Aktionen. Unter http://solidaritaetswerkstatt.noblogs.org/ findet ihr Hinweise zur Post an Gefangene, an jedem ersten Donnerstag (nächste Termine: 2. Oktober, 4. November, 1. Dezember) im Monat findet im Schwarzmarkt in Hamburg die Solidaritätswerkstatt statt. Briefe könnt ihr jeden Nachmittag im Schwarzmarkt für die Soliwerkstatt abgeben. Sie werden dann weiter gesendet. Schreibt für Jakob drauf und tut Porto dazu wenn ihr könnt.

Denkt daran dass die Post von den Ermittlungsbehörden gelesen wird.

Haftprüfung Breiten Straße: Ein Betroffener unter Auflagen frei, Ein Betroffener in U-Haft

Am 27.8. gab es abends eine Hausbesetzung in der Breiten Straße 114. In dieser Nacht wurden fünf Personen festgenommen. Zwei davon waren seitdem in U-Haft.

Am Mittwoch (10.9.) und Donnerstag (11.9.) gab es je eine Haftprüfung.
Am Mittwoch endete diese mit Haftverschonung das heißt, dass die Haft ausgesetzt und der Betroffene (unter Auflagen) frei ist.
Die Haftprüfung am Donnerstag endete für den zweiten Betroffenen damit, dass er bis auf weiteres in U-Haft auf Hahnöfersand eingeknastet bleibt. Dies war keine juristische, sondern eine klare politische Entscheidung.

Für den einen Betroffenen heißt das, dass er sich erst einmal von der ungewöhnlichen und anstrengenden U-Haft regenerieren und sich in Ruhe mit der neuen Situation der Auflagen sortieren kann. Wir freuen uns mit ihm, dass er nicht mehr eingesperrt ist.
Der andere Betroffene muss für die kommende Zeit seinen Alltag im Knast organisieren.

Die nächsten Schritte können jetzt in Ruhe überlegt werden.

Das Beste was nun erstmal alle tun können ist durchatmen, entspannen und sich nicht verrückt machen lassen. Ruhe bewahren ist hier ein offensiver Schritt. Die Verfolgungsbehörden versuchen bewusst zu verunsichern und Unruhe zu verbreiten, um Netzwerke und Freund_innenschaften zu durchleuchten und um rauszubekommen wer wie und wann agiert. Unruhe und Stress nützen hier also in erster Linie den Repressionsorganen.

Daher seid aufmerksam und habt im Kopf, dass das Ermittlungsverfahren noch lange nicht zu Ende ist und nach wie vor von den Repressionsorganen total hoch gehängt wird. Vom Vorwurf der versuchten Tötung sind sie nicht abgerückt. Somit ist der Rahmen der Ermittlungen immer noch in alle Richtungen extrem offen, es können weitere Personen als Beschuldigte oder Zeug_innen in das Verfahren gezogen werden, es kann zu weiteren Hausdurchsuchungen kommen und es wird mit Sicherheit Observiert und Abgehört.

Also: Keine Aussagen, Keine Spekulationen und Keine Held_innengeschichten – weder in der Kneipe noch im Internet. Ruhe bewahren und dem Staat in die Suppe rotzen.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Besetzung Schützenstraße #squathh

Im Rahmen der Squattingdays gab es am 28.8.2014 eine Bauwagenplatzbesetzung auf der leer stehenden Fläche Schützenstraße/Leverkusenstraße. Als diese am späten Abend geräumt wurde mussten über hundert Leute ihre Personalien abgeben und ihnen wurde mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht.

Falls ihr deswegen Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommt meldet euch doch bitte bei uns.

Der EA steht euch natürlich auch bei allen anderen Antirepressionsfragen zur Verfügung.

Kundgebung: Freiheit für die Betroffenen! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Am 27.8. gab es abends eine Hausbesetzung in der Breiten Straße 114. In dieser Nacht wurden fünf Personen festgenommen. Diese wurden am 29.8. der Haftrichterin vorgeführt. Zwei sind nun in U-Haft, die anderen drei waren bis Sonntag (31.8.) in „Anschlussgewahrsam“. Während der Vorführungen kam es zu Hausdurchsuchungen.

Am kommenden Mittwoch und Donnerstag – also dem 10.9.2014 und 11.9.2014 – wird es um 10 Uhr je eine Haftprüfung geben. Zu diesem Anlass ist zu einer
Kundgebung Für die Freiheit der Betroffenen vor dem Strafjustizgebäude Sievekinsplatz aufgerufen:

Mittwoch 10.9.2014 ab 9:45 Uhr

Donnerstag 11.9.2014 ab 9:45 Uhr

Unsere Solidarität gegen ihre Repression! Freiheit für alle!

Vergesst nicht, auch wenn die Haftprüfungen positiv verlaufen und die Betroffenen wieder raus sind werden die Ermittlungen weiter laufen. In dem Ermittlungsverfahren sammelt die Polizei erst einmal alles was sie irgendwie bekommen kann. Auch sind weitere Hausdurchsuchungen möglich. Ordentlich Aufräumen freut in diesem Zusammenhang nicht nur die WG sondern macht wirklich Sinn. Habt auch im Kopf, dass euer Telefon (wie immer) abgehört werden kann.

Solidarität heißt in einem solchen Fall auch und vor allem: kein Getratsche, keine Spekulationen oder Austausch über Sonstiges was ihr vermeintlich oder tatsächlich wisst oder glaubt gesehen zu haben! Nicht im privaten Gespräch mit Freund_innen, nicht in der Kneipe, nicht am Telefon und auch nicht im Internet (facebook usw.). Damit schadet ihr den Fünfen im Zweifel. Also Klappe halten und andere gebenenfalls darauf hinweisen, dass sie ihre Erzählung stoppen bzw. generell unterlassen sollen.

Unberechtigte Inhaftierungen nach Hausbesetzung in der Breitestraße. Dokumentation der PE der Anwält_innen

Dokumentation der Presseerklärung der

RechtsanwältInnen

Christian Woldmann, Andreas Beuth, Britta Eder, Gerrit Onken

 

Unberechtigte Inhaftierungen nach Hausbesetzung in der Breitestraße. Akte und Videomaterial ermöglicht keine Identifikation der Mandanten als Täter. Trotzdem U-Haft angeordnet.
Rechtswidrige Maßnahmen gegen Betroffene. Beschränkung der Verteidigerrechte.

Im Rahmen der Räumung eines in der Nacht vom 27. auf den 28. August 2014 besetzten Hauses in der Breitestraße 114-116 in Hamburg, nahm die Polizei in der Umgebung des Hauses gegen ca. 01:30 Uhr fünf Personen vorläufig fest. Allen Fünf wurde zunächst der Tatvorwurf des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemacht.

Gegen zwei Heranwachsende erließ das zuständige Gericht bei der Haftprüfung Untersuchungshaftbefehle. Dabei ging die Haftrichterin davon aus, dass der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags durch Werfen von Gegenständen aus dem Haus bestehe. Aus Sicht der Verteidigung ermöglicht die den Betroffenen und Ihren AnwältInnen vorgelegte Akte und vorgespieltes Videomaterial bereits keine Identifizierung der Mandanten als Täter. Darüber hinaus stellt sich juristisch die Frage, inwieweit das Werfen der Gegenstände aus dem Haus überhaupt den Tatbestand eines versuchten Totschlages erfüllen kann. In beiden Fällen wurde von den AnwältInnen unmittelbar nach Erlass der Haftbefehle Antrag auf Haftprüfung gestellt.

Gegen die drei anderen Festgenommenen wurden keine Haftbefehle erlassen, in zwei Fällen nicht einmal von der Staatsanwaltsanwaltschaft beantragt. Stattdessen wurde gegen sie bis zum Sonntagmittag um 12.00 Uhr Polizeigewahrsam angeordnet. Auch diese freiheitsentziehenden Maßnahmen sind aus Sicht der Verteidigung offenkundig rechtswidrig. Es gibt keinerlei tragfähige Begründung dafür. Zwei Betroffene wurden vorübergehend festgehalten, obwohl das Gericht bereits deren Freilassung angeordnet hatte und zunächst keine Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht ausgesprochen oder beantragt worden war.

Der Umgang von Polizei und Justiz mit allen fünf Betroffenen war von nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und Beschränkungen von Verteidigungsrechten geprägt. Das in Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz (GG) festgeschriebene Recht auf unverzügliche richterliche Entscheidung über eine Freiheitsentziehung wurde in massiver Weise verletzt.

Den MandantInnen und der Verteidigung wurde erst nach 38-40 Stunden Freiheitsentziehung, im Rahmen der Vorführung vor der Haftrichterin, zumindest grob zur Kenntnis gegeben, welche Handlungen Ihnen vorgeworfen werden.

Zudem wurde den AnwältInnen der Betroffenen ohne erkennbaren Grund erst ca. 7 Stunden nach deren Kontaktaufnahme mit LKA und Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben mit ihren MandantInnen zu sprechen.

Wir haben sowohl der Hamburger Polizei als auch der Staatsanwaltschaft frühzeitig unsere Bedenken, das verfassungsrechtliche Unverzüglichkeitsgebot bei freiheitsentziehenden Maßnahmen betreffend, mitgeteilt. Gleichwohl hat die Polizei keine diesem Gebot entsprechende unverzüglichen Information gegeben, ob eine Vorführung vor den Haftrichter erfolgen werde. Tatsächlich lag selbst dem zuständigen Gericht am Folgetag der Festnahmen bis Mittags noch keine Akte vor.

Auch die richterliche Zuführung am Freitag ab ca. 16 Uhr war von systematischen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör der Betroffenen und des Rechts auf ein faires Verfahren geprägt. So wurde erst Akteneinsicht gewährt, nachdem die Verteidigung mehrfach und eindringlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus den letzten Jahren hinwies, wonach ein Beschuldigter, gegen den Untersuchungshaft beantragt ist, einen Anspruch auf Kenntnis der Akten hat, die dem Gericht bei der Entscheidung über die Untersuchungshaft vorliegen.

Für eine Akteneinsicht in eine mehrere hundert Seiten umfassende Akte wurde lediglich eine halbe Stunde gewährt, da der angeblich vorhandene Zeitdruck nichts Anderes erlauben würde, weil das Ende des auf die Festnahme folgenden Tages die äußerste gesetzliche Frist für eine richterliche Entscheidung über die Freiheitsentziehung ist. Dieser Zeitdruck wäre vermeidbar gewesen, wenn den Verteidigungsrechten beispielsweise durch frühzeitige Fertigung von Kopieakten und Akteneinsicht vor Anhörungsbeginn Rechnung getragen worden wäre. Einigen AnwältInnen wurde gar keine Akteneinsicht gewährt.

Das Vorgehen von Polizei und Justiz ist aus Sicht der Verteidigung besorgniserregend verantwortungslos. Neben systematischem nicht Gewähren von Rechten sind die mit dem Erlass von Haftbefehlen verbundenen intensiven Grundrechtsbeeinträchtigungen für die von Untersuchungshaft Betroffenen keineswegs gerechtfertigt.

Anna und Arthur und alle anderen halten’s Maul!

Am 27.8. gab es abends eine Hausbesetzung in der Breiten Straße 114. In dieser Nacht wurden fünf Personen festgenommen. Diese wurden heute der Haftrichterin vorgeführt. Zwei sind nun in U-Haft, die anderen drei in Anschlussgewahrsam bis Sonntag. Während der Vorführungen kam es zu Hausdurchsuchungen.
Ihre Anwält_innen, Freund_innen und wir kümmern uns jetzt bestmöglich um alles weitere.

Wichtig ist: Gegen die Betroffenen läuft ein Ermittlungsverfahren. In diesem sammelt die Polizei erst einmal alles was sie irgendwie bekommen kann.
Solidarität heißt in einem solchen Fall auch und vor allem: kein Getratsche, keine Spekulationen oder Austausch über Sonstiges was ihr vermeintlich oder tatsächlich wisst oder glaubt gesehen zu haben! Nicht im privaten Gespräch mit Freund_innen, nicht in der Kneipe, nicht am Telefon und auch nicht im Internet (facebook usw.). Damit schadet ihr den Fünfen im Zweifel. Also Klappe halten und andere gebenenfalls darauf hinweisen, dass sie ihre Erzählung stoppen bzw. generell unterlassen sollen.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Achtung Kontrollen mit „Begründung“ #hh2112

Das Videomaterial vom 21.12. in Hamburg wurde offensichtlich von den Repressionsbehörden umfangreich gesichtet.

Nun wurden uns erste Kontrollen in diesem Zusammenhang gemeldet. Die Begründung der Kontrolle war, die kontrollierte Person würde einer Person die am 21.12. eine Straftat begangen haben soll ähnlich sehen. Von der betroffenen Person wurden die Personalien aufgenommen und Fotos gemacht, danach konnte sie gehen.

Lasst euch im Falle einer Kontrolle nicht „freiwillig“ fotografieren. Das Anfertigen von Fotos ist nicht Teil einer Personenkontrolle.

Habt im Kopf, dass es zu derartigen Kontrollen kommen kann. Achtet insbesondere auch auf der Demo am Samstag aufeinander. Haltet zusammen und lasst euch nicht einschüchtern.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!