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Breite Straße – Wie mit den Ermittlungen umgehen?

Zum Spannungsfeld zwischen dem Schweigen zu Tatvorwürfen und der kritischen Auseinandersetzung mit Positionen und Aktionen

Wir gehen nicht unter in den Kämpfen, die wir führen, sondern in denen den wir uns nicht stellen. Ähnliches könnte für Debatten um konkrete politische Aktionen gelten. Doch wie über Vorfälle sprechen, sich positionieren, wenn Schweigen das Gebot der Stunde ist? Die vehemente Aufforderung, konsequent die Aussage zu verweigern, steht immer wieder in der Kritik, Debatten zu verhindern, Maulkörbe zu verpassen und schweigender Vereinzelung Vorschub zu leisten. Diese Kritik soll hier aufgegriffen und anhand der konkreten Situation um die Besetzung in der Breite Straße erläutert werden.

Aktuell wird in Bezug auf die Besetzung vom 27.08. in der Breite Straße ermittelt. Gegen bisher sechs Beschuldigte wird in noch nicht absehbarer Zeit Anklage erhoben, Jakob S. sitzt auf Hahnöfersand in U-Haft. In der Presse wurde von einem fliegenden Waschbecken und einem Heizkörper, Türen und Dachlatten berichtet (Mopo); die Tatvorwürfe des gemeinschaftlichen versuchten Totschlages, der gefährlichen Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurden erhoben. Das bietet viel Raum für Spekulationen und dem Bedürfnis nach Auseinandersetzung und solidarischem Handeln.

Warum Schweigen?

Dicht halten bedeutet, nicht über die Geschehnisse des Abends zu sprechen – egal in welchem Kontext und in welcher Situation. Bei dieser Aufforderung geht es uns darum, von Ermittlungen Betroffene weitgehend zu schützen und den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit so schwer wie möglich zu machen. Es ist nicht abschätzbar, wie breit ermittelt wird, welche Gesprächsinhalte für Cops von Interesse sind und wer alles noch zum Ziel von Ermittlungen werden könnte. Beispielsweise hat sich aufgrund der Ermittlungen der Kreis von fünf auf sechs Beschuldigte bereits erweitert und es ist nicht absehbar, ob und wie viele noch dazu kommen werden. Schweigen ist daher das einzig schlagkräftige Mittel, den Ermittlungstaktiken der Polizei etwas entgegenzusetzen.

Mediale „Wahrheiten“ als Unterstützung der Repressionsorgane

Um die Anforderung dicht zu halten erfüllen zu können, ist ein kritischer Umgang mit vermeintlichen Informationen notwendig. Über eigene Eindrücke, die Berichterstattung der Medien und eingestellte Videos bei youtube (z.B. Berichterstattung auf Hamburg1) meint mensch, ein genaues Bild der Geschehnisse des Abends zu haben. All dies zum jetzigen Zeitpunkt als Grundlage für Auseinandersetzungen zu nehmen birgt Gefahren. Ermittlungsbehörden nehmen jegliche Äußerung – dazu können auch Spekulationen gehören – um Vermutungen zu untermauern und gegen Beschuldigte zu verwenden. Wer im Fokus der Überwachung steht, ist dabei völlig unklar. Es kann jede_n treffen, auch ohne, dass die Person dies selber mitbekommt.

Auch Sachverhalte, die durch Medien verbreitet werden und damit als öffentlich zugängliche und abgesicherte Informationen gelten, erfordern einen vorsichtigen Umgang. So zeigt beispielsweise die Berichterstattung über einen angeblichen Angriff auf die Davidwache am 28.12.2013 deutlich, wie durch gezielte mediale Desinformation politische Stimmungsmache betrieben wird. Darüber hinaus erfahren Maßnahmen der Repressionsorgane dadurch öffentliche Unterstützung, aber auch innerlinke Debatten über Verhältnismäßig- und Sinnhaftigkeit von Mitteln werden angestoßen. (vgl. Presseerklärung Beuth: http://florableibt.blogsport.de/2014/01/05/pressemitteilung-zum-polizeilich-inszenierten-angriff-auf-die-davidwache/). Sowohl durch Ermittlungen als auch durch Medien werden „Wahrheiten“ produziert, die faktisch zu hinterfragen und politisch abzulehnen sind.

Debatten – ja, aber keine Ermittlungshilfe

Sicherlich bietet die Besetzung der Breite Straße vom 27.8. jede Menge Anlass für Auseinandersetzungen über die Legitimität und Sinnhaftigkeit von militanten Mitteln, Vorbereitung und Durchführung von Aktionen. Solche Auseinandersetzungen sind aus unserer Perspektive nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig. Debatten tragen zur politischen Handlungsfähigkeit bei und können diese mit Inhalten unterfüttern. Bereits gelaufene Aktionen bieten Möglichkeiten kritischer Reflexion und Anlass auf deren Basis die eigene Praxis zu überprüfen.
Zu bedenken sind dabei der Zeitpunkt, der Grad der Öffentlichkeit und die konkreten Inhalte. In Bezug auf die Auseinandersetzungen um die Breite Straße bedeutet dies, kritische Debatten entweder nicht während des laufenden Verfahrens zu führen, oder von den konkreten Ereignissen loszulösen. Das heißt, auch in als sicher empfundenen Zusammenhängen keinen direkten Bezug zu Beschuldigten, Tatvorwürfen und vermeintlichen Fakten herzustellen. Dies gilt auch für die Nutzung sozialer Medien wie Facebook und Twitter. Diese bieten zwar die Möglichkeit, auf einfachem Wege viele Menschen schnell zu erreichen. Bei der Nutzung muss mensch sich aber darüber im Klaren sein, dass hiermit Verbreitungswege aus der Hand gegeben und leicht abrufbare Informationen über Zusammenhänge und Verbindungen erzeugt werden. Informationen bleiben unwiderruflich im Internet erhalten und werden in der Ermittlung von Cops genutzt.
(zur Kritik an Facebook und Co: http://aussageverweigerung.blogsport.de/images/plapperntext.pdf)

Lasst uns reden – über Häuserkampf und Solidaritätsarbeit

Bei aller Aufforderung und Notwendigkeit, dicht zu halten, geht es nicht darum, in Passivität und Sprachlosigkeit zu verfallen. Stattdessen ist es wichtig und notwendig, sich klar zu positionieren und kritisch solidarisch zu verhalten.
Repression, die – wie im aktuellen Fall – durch harte Tatvorwürfe Besetzung als politische Praxis kriminalisiert, stellt den Versuch dar, dieser die Legitimation und Solidarität zu entziehen. Dem gilt es entschlossen entgegenzutreten und dies deutlich wahrnehmbar zu äußern. Hierbei geht es darum, bürgerlichen Medien und Repressionsorganen nicht die alleinige Deutungshoheit zu überlassen.
In rechtsstaatlicher Logik stellt Repression die Antwort auf Versuche, bestehende Verhältnisse anzugreifen, dar. Dem wollen wir uns entgegenstellen, indem wir politische Praxis verteidigen und Repression angreifen. Es geht dabei nicht um individuelle Handlungen Einzelner, sondern darum, Häuserkampf als emanzipatorisches Anliegen zu thematisieren. Aus unserer Sicht sollte die Auseinandersetzung um Repression sich nicht auf Schuld- oder Unschuldsvermutungen stützen, da strafrechtliche Kategorien kein geeigneter Maßstab für politische Auseinandersetzungen sind. Vielmehr geht es uns darum, Knast und andere Repressionsmittel als illegitim zu verurteilen und anzugreifen.

Gezielte Unterstützung in Form von Briefen, Kundgebungen (auch in Hörweite des Knastes), Geld, Solitransparente, solidarische Aktionen etc. füllt Parolen wie „Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle!“ mit Inhalt und stellt den Versuch dar, Vereinzelung in der Repressionssituation etwas entgegenzusetzen. Gebt den Beschuldigten das Gefühl nicht alleine zu sein! Informationen und Kontaktmöglichkeiten hierzu findet ihr auf http://breitesoli.noblogs.org.

EA Hamburg, Rote Hilfe Ortsgruppe Hamburg

Solidarität mit den Betroffenen des Breite-Straße-Verfahrens! #squathh

von: Ermittlungsausschuss Bremen, Ermittlungsausschuss Hamburg, Ermittlungsausschuss Wendland, outofaction Hamburg, Plenum des Infoladen Wilhelmsburg, Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Hamburg, Sauerkrautfabrik Harburg, Vorbereitungskreis Squatting Days 2014

zu finden auch auf den neuen Soli-Blog breitesoli.noblogs.org – dort ist auch eine Druckvorlage.

Am 27. August 2014 wurden in Hamburg, im Umfeld des zuvor besetzten und seit Jahren leer stehenden Hauses in der Breite Straße 114, fünf Personen festgenommen. Die richterliche Anhörung vor der Haftrichter_in über die Fortdauer der freiheits­entziehenden Maßnahme wurde auf den spätest möglichen Termin, zwei Tage später, festgesetzt. Allen Fünfen wurde der Tatvorwurf des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemacht. Während der Anhörung fanden gleichzeitig Hausdurchsuchungen statt. Die Anwält_innen wurden vor die Wahl gestellt, Rechtsbeistand bei der Hausdurchsuchung oder bei der Anhörung zu leisten. Ein Beistand bei der Hausdurchsuchung wurde so unmöglich.

Zwei der fünf Beschuldigten wurden in U-Haft genommen, die anderen drei mussten bis zum Ende der Squatting Days am 31. August in Anschluss­gewahrsam ver­bleiben.
Die Verteidiger_innen schreiben in ihrer Presseerklärung anlässlich dieser ersten Anhörung1: „Der Umgang von Polizei und Justiz mit allen fünf Betroffenen war von nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und Beschränkungen von Verteidigungs­rechten geprägt. (…) So wurde erst Akteneinsicht gewährt, nachdem die Verteidigung mehrfach und eindringlich auf die Rechtsprechung des Euro­päischen Gerichtshofs für Menschen­rechte (EGMR) aus den letzten Jahren hinwies, (…). Für {die} Akteneinsicht in eine mehrere hundert Seiten um­fassende Akte wurde lediglich eine halbe Stunde gewährt.“

Bei den Haftprüfungen am Mittwoch (10.9.) und Donnerstag (11.9.) konnte ein Beschuldigter den Knast unter Auflagen verlassen, der andere (Jakob) ist nach wie vor in U-Haft.

Das seit der Räumung laufende Ermittlungsverfahren ist juristisch hoch gehängt. Dieses Verfahren ist offen­sichtlich vorrangig politisch gewollt und geht weit über die fünf bislang Beschuldigten hinaus. Die Haftprüfung in der gegen Jakob, ohne belastbare juristische Begründung, U-Haft verhängt wurde, unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der das Verfahren politisch voran getrieben wird.
Die Ermittlungsbehörden werden auch weiterhin alles dafür tun, ihr mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags hoch gestecktes Ziel, „endlich mal“ jemand dran zu kriegen und zu verknacken zu erreichen.

Am Freitag (12.09.) gab es eine weitere Hausdurchsuchung gegen eine Person jenseits der zuvor fünf Betroffenen. Auch Observation gegen Personen innerhalb und außerhalb deren näherem Umfeld fanden und finden statt. Weitere Hausdurchsuchungen und Beschuldigte können in diesem Verfahren jederzeit hinzukommen.

„Betroffen sind wenige, gemeint sind wir alle“ ist in diesem Zusammenhang mehr als ein schön klingender Slogan, der Angriff der Repressionsorgane richtet sich gegen die gesamte Bewegung und kann als solcher auch nur gemeinsam zurück­gewiesen werden.

Dieses Verfahren richtet sich gegen jede Form von Besetzungen, jede Form von Raumnahme. Es soll verdeutlichen, wer das Staatliche Gewaltmonopol in Frage stellt, dem zeigt das Repressionssystem seine gesamte Härte.

Solange Besetzungen kriminalisiert werden und Leerstand nicht nur legal ist, sondern finanziell belohnt wird, während Wohnraum und Raum zur freien Entfaltung immer knapper bzw. un­bezahlbar wird, spitzt sich der Kampf um Raum weiterhin zu.

Ein staatliches System, das auf verschiedensten Ebenen immer wieder deutlich macht, dass Gewinn­maximierung und Eigentum weit wertvoller sind als das körperliche Wohlergehen, übt permanent Gewalt aus. Sei es durch das Regelwerk beim Bezug von Arbeitslosengeld II, bei den Kürzungen im sozialen und pädagogischen Bereich oder bei der Zwangsräumung von Wohnungen. Die Mittel des Staates sind immer die Gleichen. Repression statt sozial­staatlicher Zuwendung: Kürzung der Bezüge, Knast für Schulschwänzer_innen und für Menschen, die sich kein HVV Ticket leisten können oder wollen, Polizei­gewalt im Alltag und auf Demonstrationen. Listen die sich endlos fortführen lassen.
Vor diesem Hintergrund liegt die Infrage­stellung des Gewaltmonopols auf der Hand.

Bei der politischen Intensität mit der das Verfahren betrieben wird, ist wie sonst auch zu beachten: Keine Aussagen, keine Spekulationen.

Es ist jederzeit möglich, dass es zu weiteren Hausdurchsuchungen, weiteren Beschuldigten, oder Zeug_innen Vor­ladungen kommen kann. Aufräumen freut in dem Zusammenhang nicht nur die Mitbewohner_innen sondern erspart manches Ärgernis bei einer Haus­durchsuchung.

Der Abend der Räumung sollte im Moment kein Thema sein – nicht am WG-Tisch, nicht in der Kneipe und nicht im Internet. Egal wie einzelne die Aktionsformen zur Verzögerung der Räumung bewerten – der 27.08. liegt in der Vergangenheit und eine Diskussion über den Abend hilft ausschließlich den Repressionsorganen.
Lasst uns gemeinsam kreativ und solidarisch nach vorne gucken und den Ermittlungsbehörden die Suppe versalzen. Lasst uns überlegen wie wir unser Recht auf Stadt durchsetzen können und uns in unserer Vielseitigkeit unterstützen.
Für ein gesellschaftlich solidarisches Miteinander!

Leerstand zurück in die Nutzung bringen! Hausbesetzung ist notwendig und legitim!
Solidarität mit den Betroffenen des Breite-Straße-Verfahrens!

In der nächsten Zeit wird viel Geld gebraucht. Um dieses zu sammeln ist ein Solikonto eingerichtet:

Rote Hilfe e.V. OG Hamburg
IBAN: DE06200100200084610203
BIC: PBNKDEFF
Stichwort: Breite Soli

Gefahrengebiet, kurzes und Vordruck

Wir wollen die Kontrollen im Gefahrengebiet auswerten und bitten euch das dafür erstellte Formular entsprechend auszufüllen.
Es kann auch als Hilfe im Umgang mit Kontrollen verwendet werden.

Der Bereich eines Gefahrengebiets wird von der Polizei bestimmt und sie stattet sich dort mit allerhand Sonderrechten aus. Die zusätzlichen Befugnisse von Polizist_innen innerhalb dieses Bereiches sind „verdachtsunabhängige“ Kontrollen, die das Anhalten , Befragen, Kontrollieren der Personalien und „ in Augenscheinnehmen“ von mitgeführten Dingen- aber keine Durchsuchungen-von Personen , insbesondere Leibesvisitationen beinhalten. Schlussendlich kann die Kontrolle sogar zu einem Platzverweis führen, wenn die Polizist_innen subjektiv davon ausgehen, dass das gerade notwendig sei. Ihre subjektive Sicht der Dinge, genannt Lageerkenntnisse bestimmt die Polizei selbst und wird dabei von keiner übergeordneten Stelle, wie z.B Gerichte kontrolliert. Das öffnet Tür und Tor für Polizeiwillkür. Somit stellt das Gefahrengebiet eine Bedrohung für die Freiheit aller da, die sich in dem Gebiet bewegen. Wer kontrolliert werden soll, macht die Polizei abhängig davon mit welcher Intention das Gefahrengebiet eingerichtet wurde. In den neu geschaffenen Gefahrengebieten rund um die Polizeiwachen, gelten schwarze Kleidung bzw. ein „linkeszene typisches Aussehen“ als Kriterien, um als Gefährder_in eingestuft zu werden.

Das Gefahrengebiet an sich ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb gilt auch hier, wie überall sonst: Eine Versammlung ist eine Versammlung – auch ohne Anmeldung. Es reicht wenn erkennbar ist (z.B. mehrere Menschen auf einem Fleck die ihre Meinung kund tun (Slogans und/oder Transparente o.ä.)), dass es eine Versammlung ist oder die Versammelten sagen, dass sie eine Versammlung sind. Eine solche Versammlung muss von Rechtswegen offiziell aufgelöst werden, denn sie unterliegt dem Schutz des Versammlungsrechts. Zudem muss es nach einer Auflösung die Möglichkeit geben sich zu entfernen. Rechtlich ist die Lage also gleich wie bei einer angemeldeten Versammlung.

Statt Versammlungen aufzulösen, kesselt die Polizei häufig die Teilnehmer_innen ein. Die Einkesselung zählt bereits als freiheitsentziehende Maßnahme(wichtig Zeitpunkt der Kesselung merken!) Um einen Kessel verlassen zu können, stellt die Polizei lediglich enge Durchgangsstellen zur Verfügung. Diese dienen dazu, die Aktivist_innen zu vereinzeln und auch einzeln abzufilmen. Die Gefahr von Festnahmen und Übergriffen ist hier besonders hoch. Nutzt die Zeit im Kessel um gemeinsame Absprachen zu treffen, wie ihr mit der Situation verfahren wollt. Achtet aufeinander bis der Kessel aufgelöst ist.

Neben dem oben erwähnten Platzverweis ist es der Polizei möglich Aufenthaltsverbote auszusprechen. Für den Bereich in dem die eigene Wohnung liegt, kann kein Platzverweis oder Aufenthaltsverbot erteilt werden. Trotzdem hat dies die Polizei in der Vergangenheit schon getan und Bewohner_innen des Gefahrengebiets damit faktisch unter Hausarrest gestellt. Ein Nichtbefolgen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten oder die Annahme der Polizei das mensch potentiell Straftaten ausführen könnte(eigentlich müssen hierzu konkrete Anhaltspunkte vorliegen), kann zu einer Ingewahrsamnahme führen.

Zur Überprüfung der Identität verschleppt die Polizei Menschen auf die Kommissariate. Angegeben werden muss nur, Name, Adresse, Geburtsdatum und ungefähre Berufsbezeichnung(wenn sie danach fragen). Das Recht auf einen Telefonanruf, am besten beim EA, muss gewährt werden. Telefonate die auf einem Anrufbeantworter enden, gelten nicht als erfolgreiches Telefonat. Es ist ratsam gegen jegliche polizeiliche Maßnahmen Widerspruch einzulegen. Es reicht aus den Widerspruch mündlich zu Protokoll zu geben. Wenn die Polizei Unterschriften einfordert, muss diese nicht von Dir selbst erbracht werden, sondern Polizeibeamt_innen können durch gegenseitige Unterschriften selbst quittieren.

Auf Gesprächsangebote und Befragungen mit konsequenter Aussageverweigerung reagieren!

Durch Gefahrengebiete stellen sich Polizist_innen Freifahrtscheine für diskriminierende, willkürliche, rechtswidrige Maßnahmen aus. Deswegen gehören Gefahrengebiete abgeschafft!

Lest hierzu auch die Hinweise der Gefahrengebietskampagne vom Sommer 2013.

Gefahrengebiete gefährden!

Hier noch einmal der Link zum Formular.

– Achtung laufende Ermittlungen –

Wie Ihr bestimmt (z.B.aus der Mopo ) mitbekommen habt wird wegen versuchten Totschlags gegen Menschen aus der Linken Szene und eventuell in Fussballzusammenhängen ermittelt.

Auch bezüglich des 21.12. wird das Videomaterial ausgewertet und es wird zu weiteren Ermittlungen kommen.Deshalb ist es sehr wichtig einige Dinge zu unterlassen:

 

-Keine Spekulationen

– Keine Held*innengeschichten , weder nüchtern noch in gelöster Alkoholstimmung, Kneipen haben grosse Ohren, das Internet noch grössere !

 

Die Cops sammeln im Moment alles, sowohl wer für angebliche Vorfälle mitverantwortlich sein könnte, wer eher nicht, wer könnte was wissen und als Zeug*in in Betracht kommen etc

 

Klappe halten !! Im Moment handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren. Das bedeutet: Es werden alle Informationen gesammelt, die die Cops irgendwie kriegen können. Dabei spielt die vermeintliche Relevanz dieser Information keine Rolle!

Solche Ermittlungen bedeuten auch, eine zunächst große Personengruppe durch Ausschluss von Verdächtigen auf einen kleinen Kreis zu reduzieren. Wenn wir verhindern wollen, dass die Strategie von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgeht, so ist der beste Weg: Keine Aussagen, keine Zusammenarbeit! Wer wann welche Kneipen besucht, geht die Ermittlungsbehörden nichts an. Keine Aussagen zu machen bedeutet auch: keine Postings über die Ereignisse der letzten Woche, den 21.12. und die Davidwachensache auf Facebook, keine Gespräche darüber am Telefon oder Tresen … und vor allem auch keine Spekulationen, keine Nachfragen über den vermeintlichen Hergang, wer was wissen könnte… . Nicht nur bei diesen Ermittlungen gilt: Soziale Netzwerk wie Facebook, Google+, YouTube etc. dienen den Behörden als nützliche Ermittlungswerkzeuge. Fotos und soziale Kontakte können hier leicht eingesehen werden. Persönliche Bilder und Partybilder stellen eine hervorragende Quelle dar, um Personen zu identifizieren und einzuordnen. Am besten ist es, Medien wie Facebook etc. gar nicht zu nutzen. Einen richtigen Umgang mit diesen kann es nicht geben.

Ausserdem kann es zu frühmorgendlichen Hausdurchsuchungen kommen. Sprecht im Vorfeld in der WG, der Familie, dem Projekt, mit Freund_innen und in politischen Zusammenhängen über das Verhalten in so einer Situation!

Räumt eure Buden auf!

Das heisst, eventuelle zuordnenbare Klamotten (auch Schuhe ) zu beseitigen, die schon 3 mal benutzten Handschuhe zu entsorgen usw.

 

Auch ist es sinnvoll Datensammlungen zu sichern und/oder auszulagern und unnötiges Aufbewahren „kritischer“ Texte zu vermeiden.

 

Denkt daran:

Wenn ihr Stress mit den Behörden habt, lasst euch nicht überrumpeln!

Anna und Arthur haltens Maul. Keine Aussagen.

Nix unterschreiben.

Keine Bewegungsprofile.

DNA nur auf richterlichen Beschluss.

Bleibt kämpferisch!

 

Tips bei Hausdurchsuchungen

Checkliste für Hausdurchsuchungen

 

Telefon:
Der Ermittlungsausschuss ist über folgende Telefonnummer zu erreichen:
040- 432 78 778
Wenn wir nicht da sind sprecht auf’s Band, wir rufen zurück!

In Notfällen d.h.: z.B. bei Hausdurchsuchung,bei Festnahmen

0157-723 700 55
Unsere Postanschrift lautet:
Ermittlungsausschuss
c/o Schwarzmarkt
Kleiner Schäferkamp 46
20357 Hamburg

mail:
info (at) ea-hh.org –> bitte ersetzt das (at) entsprechend.

Mailt möglichst nur verschlüsselt!

Pgp key

 

 

Info Zu den Ermittlungen rund um ein „Skrewdriver“-T-Shirt und zu Aussageverweigerung, und allgmein zu Hausdurchsuchungen 2013

Der EA informiert

Zu den Ermittlungen rund um ein „Skrewdriver“-T-Shirt und zu Aussageverweigerung

Am 21.01.2013 gab es eine Hausdurchsuchung im Wohnprojekt Kleiner Schäferkamp 46. Die Cops brachen morgens um 6 Uhr ohne vorher zu klingeln die Tür auf. Anlass war ein Durchsuchungsbefehl mit dem Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags gegen eine dort wohnende Person. Tatsächlich durchsuchten sie jedoch sämtliche Räume, machten Fotos einzelner Einrichtungsdetails und ließen keine_n der Bewohner_innen telefonieren.

Der Vorwurf bezieht sich auf eine körperliche Auseinandersetzung am Neujahrsmorgen vor der linken Punkrockkneipe Skorbut. Dabei wurden zwei Personen verletzt von denen laut Medienberichten eine ein T-Shirt der Naziband „Skrewdriver“ trug und im Rahmen einer Auseinandersetzung schwer verletzt im Krankenhaus landete. Nun ermittelt der Staatsschutz (LKA7) wegen versuchten Totschlags. Zwei zunächst am gleichen Tag festgenommene Personen sind sofort wieder freigelassen worden. Die stattgefundene Hausdurchsuchung basiert auf Facebookfotos von der Skorbut Seite. Den Verletzten wurden diese vorgelegt, um die vermeintlichen Täter_innen zu ermitteln.

Offensichtlich wird die Ermittlung dazu genutzt, sämtliche Personen und Zusammenhänge im weiteren Umfeld des Skorbuts zu durchleuchten. Von Polizei und Staatsanwaltschaft konstruierte Verbindungen reichen aus, um eventuell Teil der Ermittlungen zu werden. Daher ist mit möglichen weiteren Durchsuchungen, Zeug_innenvorladungen oder ähnlichem zu rechnen. Bewahrt Ruhe und lasst Euch beraten. Im Moment handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren. Das bedeutet: Es werden alle Aussagen gesammelt, die die Cops irgendwie kriegen können. Dabei spielt die vermeintliche Relevanz dieser Aussagen keine Rolle!

Anna und Arthur halten das Maul – egal, wie absurd der Vorwurf wirkt oder harmlos die Fragen klingen!

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Aktualisierte Flyer zu Hausdurchsuchungen und den Ermittlungen im Hamburger Schanzenviertel 2010

Seit der feurigen Aktion gegen die Lerchenwache bzw. die Polizeiautos davor ist ein gutes halbes Jahr vergangen.
Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ermittlungen mit Sicherheit im vollen Gange sind. Nach wie vor ist es eher eine Frage der Zeit bis sie ihr Konstrukt erstellt haben und bei denen, die hinein passen und deren Umfeld frühmorgendliche Hausdurchsuchungen durchführen…
…Sprich im Vorfeld in deiner WG, deiner Familie, deinem Projekt, mit Freund_innen und in politischen Zusammenhängen über das Verhalten in so einer Situation!

Info Dezember 2009

ein Flyer der antirepressionsgruppe hamburg und des Ermittlungsausschuss Hamburg

Aktion.

Vor dem Jahrestag des Mordes an Alexis Grigoropoulos gab es eine Aktion gegen die Lerchenwache, die nach dem folgenden Medienecho wohl keine_r_m in Hamburg unbekannt geblieben ist.
Öffentliche Spekulationen über den Aktionsverlauf und die Täter_innenschaft (das beinhaltet auch indymedia und soziale Netzwerke) lehnen wir ab, sie nutzen nur den Repressionsorganen.
Wir nehmen die Aktion zum Anlass noch einmal auf verschiedene Fragen näher einzugehen:

Checkliste zum Aufhängen als PDF Text von Dezember 2009 als PDF
Info Dezember 2009 weiterlesen

18 Tage U-Haft nach dem zweiten Schanzenfest (2009)

Im Vorfeld des zweiten Schanzenfestes hatte die Innenbehörde bereits laut getönt, dass das Krawall-Wochenende schlechthin bevorstünde, bei dem mit schwersten Auseinandersetzungen zu rechnen sei und demnach schnell und hart durchgegriffen werden müsse. So kümmerten sie sich geflissentlich auch um die Umsetzung ihrer Prognose.
(Erstveröffentlichung auf indymedia)

Sowohl im Anschluss der antifa Aktionen wegen der Nazikundgebung als auch nach dem Schanzenfest fanden unseres Wissens nach jeweils zwei Zuführungen vor den/die Haftrichter_in statt, der/die über U-Haft entscheidet. Allein das ist für Hamburg ungewöhnlich und findet sehr selten statt. Einer der vier Betroffenen wurde am Sonntag in U-Haft genommen. Er ist Schweizer, ohne einen Wohnsitz in Deutschland, woraus der/die Richter_in „Fluchtgefahr“ abgeleitete. Zudem machte der Beschuldigte aus Übermüdung & Stress, in der Hoffnung dadurch endlich rauszukommen, selbstbelastende Aussagen. Nach Festlegung der U-Haft verlangte der Gefangene telefonieren zu dürfen, was ihm aber erst 4-5 Tage später erlaubt wurde, nachdem er sich im Knast beim Abteilungseiter beschwerte. Die einzige Nummer, die er auswendig wusste, war die seiner Eltern in der Schweiz. Wir erfuhren erst Tage später über seinen Mitbewohner den Namen und das Geburtsdatum. Diese Angaben benötigen die Anwält_innen um aktiv werden zu können. Er hatte sich in der Zwischenzeit bereits selber einen Anwalt über einen Mitgefangenen vermitteln lassen. Somit kam die von uns organisierte Anwältin einen Tag zu spät. Sein Anwalt erwies sich leider eher als schädlich denn nützlich. Er bestätigte die Befürchtung eines Schnellverfahrens, allerdings fehlt ihm eine politische Betrachtung dessen. Statt auf eine Haftprüfung zu setzten erinnert dieser Anwalt das Gericht damit das Schnellverfahren im Rahmen der Frist noch stattfinden könne. Somit fand dann nach 18 Tagen U-Haft die Gerichtsverhandlung statt. Zum erste mal wurde ein Schnellverfahren im Zusammenhang mit linken/linksradikalen Aktionen in Hamburg durchgeführt. Auf intensives Anraten des Anwaltes machte der Beschuldigte entgegen seiner eigenen Ansicht selbstbelastende Aussagen. Absurderweise wiesen sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin den Angeklagten darauf hin, dass er nichts zugeben solle, was er nicht getan habe, was ein wenig den Eindruck verdeutlicht, den Anwalt hinterliess. Das Urteil fiel für hamburger Verhältnisse erstaunlich hoch aus. Für versuchte Körperverletzung und Landfriedensbruch wurden 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung verhängt. Nach seiner Haftentlassung wechselte er zu der von uns vermittelten Anwältin und sie legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Damit ist es nicht rechtskräftig. Über den weiteren verlauf dieses Prozesses werden wir euch dann informieren.
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